gelzien. (August 23.—30.) 1043
23. Aug. Maßnahmen gegen Arbeitsverweigerung.
Der Generalgouverneur erläßt eine Verordnung, durch die jeder
unter Strafe gestellt wird, der die Uebernahme oder die Fortsetzung einer
im öffentlichen Interesse liegenden und von den deutschen Behörden ver-
langten, seiner beruflichen Tätigkeit entsprechenden Arbeit ohne hinreichenden
Grund verweigert. Es werden auch die Personen bestraft, die andere Per-
sonen durch Zwang, Drohungen, Ueberredung oder andere Mittel an der
Arbeit für deutsche Behörden verhindern oder ihnen Unterstützung gewähren,
damit sie die Arbeit verweigern. Anschließend an die Verordnung werden
auch Maßnahmen über die Arbeitsscheu verfügt und es wird bestimmt, daß
der, der die Uebernahme von Arbeit verweigert, obwohl er öffentliche oder
private Unterstützung erhält oder durch seine Ablehnung unterstützungs-
bedürftig wird, ebenfalls bestraft wird. Als hinreichender Verweigerungs-
grund wird insbesondere jeder auf dem Völkerrecht beruhende angesehen.
26. Aug. Nach Rückkehr vom französischen Kriegsschauplatz sendet
König Albert folgendes Telegramm an den Präsidenten Poincaré:
Bevor ich den Boden Frankreichs verlasse, möchte ich Ihnen sagen
Herr Präsident, daß ich eine unauslöschliche Erinnerung an diesen Besuch
bei mehreren Korps Ihrer Truppen bewahren werde, und Ihnen meine Dank-
barkeit aussprechen, die ich für den besonders herzlichen Empfang empfinde,
der mir bereitet worden ist. Die Haltung und Stimmung Ihrer tapferen
Soldaten haben mich mit Bewunderung erfüllt und geben mir ein un-
erschütterliches Vertrauen auf das ruhmreiche Schicksal der französischen
Armee. Albert.
Poincaré antwortet:
Ich danke Ew. Majestät für Ihr Telegramm, über das die französische
Armee tiefgerührt sein wird. Die Truppen, die die Ehre hatten, den Besuch
Ew. Majestät zu empfangen, werden eine bewegte Erinnerung von dem
Interesse bewahren, das Sie ihnen bekundet haben. Sie werden sich be-
glückwünschen und mit der tapferen belgischen Armee zusammenhalten in
dem langen Ringen, das die unlösbar vereinigte Aktion der Verbündeten
gegen einen gemeinsamen Feind besteht. Sie haben, wie Ew. Masestät,
einen vollkommenen Glauben an den völligen Sieg.
30. Aug. (Brüssel.) Kriegstagung für Denkmalspflege.
Nachdem der Generalgouverneur in einer längeren Begrüßungs-
ansprache seiner Befriedigung über das Zustandekommen der Tagung Aus-
druck gegeben hatte, hält Geheimrat Clemen (Bonn) einen Vortrag über
den Zustand der Kunstdenkmäler auf dem westlichen Kriegsschauplatz. Mit
großer Genugtuung und Dankbarkeit nimmt die Versammlung hierauf die
Berichte des Geheimrats von Falke (Berlin) und des Geheimrats Clemen
(Bonn) über die von den deutschen Behörden unter tatkräftigster Förderung
der Obersten Heeresleitung in Belgien und dem besetzten Teile Frankreichs
um Schutze der Denkmäler getroffenen Maßnahmen entgegen. Im An-
schluß hieran wird die Notwendigkeit einer Organisation des Denkmal-
schutzes auch auf dem östlichen Kriegsschauplatze besprochen und beschlossen,
hierauf bezügliche Anregungen an die deutsche und die k. u. k. österreichisch-
ungarische Regierung zu richten. Besonders eingehend gestalten sich im
Anschluß an einen Vortrag des Geheimrats Gurlitt (Dresden) die Verhand-
lungen über die Möglichkeit einer Erweiterung des völkerrechtlichen Denkmal-
schutzes, wobei Geheimrat Zitelmann (Bonn) und Professor Vetter (Bern)
als Gegenberichterstatter das Wort ergreifen. Zum Schluß wird nach einem
Vortrage des jetzt zum Referenten für den Wiederaufbau Belgiens er-