1050 Niederlande. (April 9.—Juni 11.)
9. April. Die Königin empfängt den neuen deutschen Ge-
sandten v. Kühlmann.
Sein Vorgänger, v. Müller, hat am 23. März einen längeren Urlaub
angetreten.
19. April. Versenkung der „Katwyk “ durch ein deutsches C-Boot.
Die Regierung gibt halbamtlich bekannt: Wie wir vernehmen, hat die
deutsche Regierung aus eigener Initiative dem Gesandten folgende Er-
klärung gegeben:
Weder bei der deutschen Regierung, noch bei der deutschen Marine
besteht, wie dies selbstverständlich ist, irgendwelche Absicht, einen Angriff
auf ein niederländisches Schiff zu machen. Sie nimmt nichtsdestoweniger
die Möglichkeit an, daß infolge eines unglücklichen Zufalls die „Katwyk“
durch ein deutsches Unterseeboot in den Grund gebohrt worden ist. Sofort
nach dem Bekanntwerden des Vorfalls ist durch die deutsche Regierung
eine Untersuchung eingeleitet worden, und sie ersuchte die niederländische
Regierung, die ihr über den Vorfall zugegangenen Berichte mitzuteilen be-
züglich der Tatsachen, die nähere Aufklärung bringen könnten. Wenn die
Untersuchung ergibt, daß die „Katwyk"“ durch ein deutsches Unterseeboot
in den Grund gebohrt worden ist, wird die deutsche Regierung nicht zögern,
sofort ihr aufrichtiges Bedauern auszusprechen und vollständigen Schaden-
ersatz zuzusagen.
Am 11. Mai teilt das „Handelsblad“ mit, daß die deutsche Regierung
die holländische verständigt habe, sie habe nach der Vergleichung von Aus-
sagen die Ueberzeugung gewonnen, daß die „Katwyk“ durch ein Unter-
seeboot versenkt wurde. Der Kommandant des Unterseebootes glaubte, ein
feindliches Schiff vor sich zu haben. Die „Katwyk“ hatte bei hereinbrechender
Dämmerung die gebräuchlichen Kennzeichen neutraler Schiffe noch nicht
beleuchtet, so daß sie auf der Seite, auf der das Schiff getroffen wurde,
noch nicht unterschieden werden konnten. Die deutsche Regierung spricht
über den Vorfall, der ganz unbeabsichtigt gewesen sei, ihr aufrichtiges Be-
dauern aus und erklärt sich bereit, den verursachten Schaden zu ersetzen.
4. Juni. Ein Gesetzentwurf über Erweiterung des Land-
sturms gelangt an die Kammer.
Der Gesetzentwurf ermöglicht es, jenen Teil des Volkes zum Kriegs-
dienst heranzuziehen, der, obgleich er dazu imstande ist, bis jetzt nicht zu
dem bewaffneten Dienste aufgerufen werden konnte. Hierzu kämen vor allen
Dingen die gedienten Jahresklassen, die durch Ableistung ihres Dienstes
von einer weiteren Militärpflicht befreit sind, die nun aber nach dem Gesetz-
entwurf zum Landsturm herangezogen werden sollen.
4. Juni. Das zeitweilige Ausfuhrverbot für Rohbaumwolle
wird aufgehoben.
10. Juni. (Zweite Kammer.) Die Vorlage betr. die Errichtung
einer zeitweiligen Gesandtschaft am Vatikan wird angenommen.
11. Juni. (Kammer.) Budget.
In der Kammer werden zwei Vorlagen eingebracht. Die erste dient
zur Erhöhung des laufenden Budgets um drei Millionen Gulden, die
zweite zur Erhöhung des indischen Budgets um dieselbe Summe. Das Geld
soll als erste Rate für den Bau von zwei Kreuzern und vier Unterseebooten
zur Verteidigung Indiens verwendet werden. Die Unterseeboote werden