Niederlande. (Juni 18. — September 2.) 1051
vom Typ der jetzt im Bau befindlichen K 2 und K 3 sein. Die Kreuzer
werden ungefähr je 6000 Tonnen umfassen, eine Geschwindigkeit von
30 Meilen und als Hauptbewaffnung zehn 15 cm-Geschütze haben.
18. Juni. (Erste Kammer.) Das Gesetz betreffend Errichtung
einer Gesandtschaft beim Vatikan wird angenommen.
27. Juni. (Utrecht.) Jahresversammlung der sozialist. Partei.
Am Abend findet eine große Massenversammlung statt und demon-
striert gegen das Gesetz zur Erweiterung des Landsturms. Troelstra
sagt, daß nach seinen Informationen der Kriegsminister alle drei Monate
12000 Mann unter die Waffen rufen werde, was in drei Jahren 144000
Mann ausmachen werde. Gegenwärtig beträgt das Heer 300000 Mann.
Man wolle es in ein Heer von 700000 Mann umschaffen, ohne die Nation
zu befragen. Troelstra erklärt, es mangle im Lande nicht an Versuchen,
eine Kriegspartei ins Leben zu rufen. Das Volk von Italien zum Beispiel
habe den Krieg nicht gewollt, aber es sei durch die Presse und die Nationa-
listen toll gemacht worden. Daß auf die Dauer keine Kriegspartei in Holland
entstehen könne, werde davon abhängen, ob alles niedergerungen werden
könne, was auf diese Kriegspartei abziele. Deshalb müsse auch der Landsturm-
gesetzentwurf verschwinden. Gleichzeitig mit der Resolution gegen die Einfüh-
rung des neuen Landsturmgesetzes wird in einer zweiten Erklärung aus-
gesprochen, daß die Sozialisten Niederlands mit Sympathie die zunehmende
Bewegung unter den Sozialisten der kriegführenden Länder, vor allen Dingen
Deutschlands, Frankreichs und Englands konstatieren, den baldigen Frieden
auf der Grundlage eines internationalen Sozialistenkongresses herzustellen.
5. Juli. Errichtung eines Munitionsbüros.
9. Juli. Gemäß dem in der Zweiten Kammer geäußerten Wunsch
wird die Einberufung der Landsturmpflichtigen auf Personen ein-
geschränkt, die vor 1915 das 36. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
12. Juli. Regout wird zum zeitweiligen außerordentlichen
Gesandten beim päpstlichen Stuhl ernannt.
15. Juli. (Zweite Kammer.) Das Flottengesetz, das den
Bau von zwei Kreuzern und vier Unterseebooten vorsieht, wird mit
46 gegen 21 Stimmen angenommen.
B. Juli. (Zweite Kammer.) Das Gesetz über Erweiterung
der Landsturmpflicht wird mit 55 gegen 13 Stimmen angenommen.
30. Juli. (Erste Kammer.) Der Gesetzentwurf über die Aus-
dehnung der Landsturmpflicht, der Flottengesetzentwurf und der
außerordentliche Kredit von 90 Millionen Gulden werden ohne Ab-
stimmung angenommen.
26. Aug. Die Gewässer rund um die Inseln Terschelling,
Ameland, Schiermonnikoog und Rottum werden als unter Kriegs-
gesetz stehend erklärt.
2. Sept. Die Ausfuhr von Leinengarnen und Wirk-
garnen, sowie Gütern, die teilweise oder ganz daraus hergestellt
werden und für militärische Zwecke verwendbar sind, wird verboten.