1054 Niederlande. (November 5.—Dezember 4.)
teilungen über Schritte der Regierung, um Schadenersatz für das unrecht-
mäßige Anhalten niederländischer Schiffe zu erhalten, eine Mitteilung über
das deutsche Minenfeld in der Nordsee in der Höhe der Doggerbank, eine
kurze Mitteilung über die Torpedierung des Dampfers „Katwyk"“ und den
Verlust des Dampfers „Aclor“, einen Bericht über die Vernichtung an-
gehaltener holländischer Schiffe und über einen Luftangriff auf nieder-
ländische Schiffe. Andere Kapitel behandeln die Frage der niederländischen
Güter auf erbeuteten oder auf in neutralen Häfen liegenden Schiffen der krieg-
führenden Staaten, die Anhaltung der Besatzung des holländischen Schoners
„Egberdina“ und des Dampfers „Flora“ in England, eine Mitteilung über
die durch Deutschland der holländischen Fischerei in den Weg gelegten
Schwierigkeiten, die Verhaftung von Untertanen kriegführender Staaten auf
holländischen Schiffen, ferner enthalten sie Mitteilungen über die über nieder-
ländischem Gebiet erschienenen Flugzeuge und Luftschiffe und über die Be-
schlagnahme niederländischer Güter durch die deutsche Regierung in Belgien.
5. Nov. Die zeitweilige Aufhebung des Ausfuhrverbotes für
Futterrüben, Runkelrüben und gebrannten Kaffee wird zurückgezogen.
Das Ausfuhrverbot für Silberzwiebeln wird zeitweilig aufgehoben.
Die Ausfuhr von Seife in jeder Gestalt ist verboten.
16. Nov. Eine Verordnung über den Belagerungszustand
unterwirft diesem das Küstengebiet.
Von der Stadt Amsterdam sind nur die äußeren Stadtgebiete in das
Belagerungsgebiet einbegriffen.
16. Nov. Das Antwortmemorandum der Regierung auf
den vorläufigen Kammerbericht über das Hauptstück des Budgets
für 1916 erscheint.
Darin drückt die Regierung die Genugtuung darüber aus, daß ihre
auf die Erhaltung der Unabhängigkeit und strikte Einhaltung der Neutralität
gerichtete Politik allgemeine Zustimmung findet. Daß einige Blätter nicht
einzusehen scheinen, wie wichtig die Beibehaltung der Neutralität für das
Land ist, hat die Regierung mit Bedauern bemerkt. Der geringe Einfluß,
den derartige bedauernswerte Aeußerungen haben, sei der beste Beweis
dafür, daß die Regierung recht daran getan habe, die hier zu Lande hoch-
geschätzte Pressefreiheit soviel als möglich zu schonen. Die Presse aller
Parteien erfülle ihre verantwortliche und schwierige Aufgabe in lobens-
werter Weise und finde in sich selbst die Kraft, Auswüchse unschädlich zu
machen. Die Regierung stehe auf dem Standpunkt, daß die Ausfuhr so-
viel wie möglich gefördert werden müsse. Wenn einigermaßen möglich,
würden die Grenzen offengehalten werden. Unter den gegenwärtigen Um-
ständen jedoch sei das vielfach nicht möglich, ohne daß das Land Gefahr
laufe, den eigenen Bedarf nicht decken zu können.
20. Nov. Die Ausfuhr von Flachs, Torf, Torsstreu und
Kaffeeextrakt wird verboten.
4. Dez. Verhaftung des Chefredakteurs Schröder des „Tele-
graaf“.
Es geschieht auf Grund eines Artikels vom 3. Dezember, der unter
dem Titel „Das Dutzend ist voll“ der Regierung vorwirft, daß sie unter
dem Deckmantel der Neutralität durch eine unverantwortliche Ausfuhrpolitik
Deutschland mit den wichtigsten Bedürfnissen versehe.