1058 Bäuemark. (April 23.—Juli 1.)
und nach von 30 auf 25 Lebensjahre herabgesetzt, und zwar in jeder neuen
Wahlrechtsperiode um ein Jahr. Die Wahlrechtsbegünstigungen gewisser
Bevölkerungsklassen (Großgrundbesitzer, Höchstbesteuerter usw.) bei den Lands-
thingswahlen fallen fort. Die bisherige Klasse der vom König auf Lebens-
eit ernannten zwölf Mitglieder des Landsthings wird abgeschafft. Das
ahlrecht, auch zum Landsthing, ist allgemein; eine gewisse Anzahl der
künftigen Landsthingsmitglieder werden aber in der Weise gewählt, daß
die auf Grund des allgemeinen Wahlrechts gewählten Landsthingsabgeordneten
ihrerseits jene Mitglieder bestimmen. Die Mandate der letzteren sind von
längerer Dauer; dadurch wird der Ersten Kammer ein gewisser stabiler
Kern gegeben.
23. April. (Folkething.) Annahme der Wahlrechtsvorlage.
Nach der Verfassung bedarf das neue Grundgesetz der Bestätigung
durch einen aus Neuwahlen hervorgegangenen „Bestätigungsreichstag“.
Die Wahlen sollen im Monat Mai (die zum Folkething schon am 7. Mai)
stattfinden. Die Parteien einigen sich dahin, daß diese Wahlen „Friedens-
wahlen“ werden sollen. Neue Kandidaten werden nicht aufgestellt. Bei den
programmäßig im Mai stattfindenden Neuwahlen werden fast in allen
Kreisen die sämtlichen Abgeordneten ohne Gegenkandidaten wiedergewählt.
26. Mai. Die Regierung teilt den kriegführenden Mächten
mit, daß Dänemark auch nach Eintritt Italiens in die Reihe der
am Kriege teilnehmenden Staaten völlig neutral bleiben werde.
31. Mai. Der Reichstag tritt zu einer außerord. Tagung zusammen.
5. Juni. Der König unterzeichnet das neue Verfassungsgesetz.
16. Juni. In einer geheimen Sitzung beider Kammern des
Reichstags gibt der Minister des Auswärtigen Mitteilungen über
die außenpolitische Lage.
Ministerpräsident Zahle macht den Parteiführern Mitteilungen über
die Verhandlungen der Regierung mit dem isländischen Minister. Diese
sicherten ein dänisch-isländisches Uebereinkommen in der Flaggen= und Ver-
fassungsfrage.
17. Juni. (Folkething.) Ein von Vertretern aller Parteien
eingebrachter Antrag betreffend die Beibehaltung der Neutralitäts-
politik findet einstimmige Annahme.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Das Folkething beschließt zu
erklären: Da man auf allen Seiten des Volkes ohne Parteiunterschied darin
einig ist, daß jede Regierung bei der Durchführung einer unbedingt gleich-
mäßigen Neutralitätspolitik unterstützt werden müsse, sagt das Haus dem
jetzigen Ministerium in seiner Arbeit für diese Politik seine Unterstützung zu.
Ministerpräsident Zahle erklärt, daß die Regierung diese Erklärung
vom Hause gewünscht habe, um politische Klarheit für die Zukunft zu er-
langen und festzustellen, ob alle Parteien des Reichstages bereit seien, das
jetzige Ministerium dauernd in seiner Arbeit für eine gleiche unbedingte
Neutralitätspolitik zu unterstützen, in der das Volk ohne Unterschied der
Partei einig sei. Durch die Annahme dieses Beschlußantrages sei diese
Frage klar beantwortet. Ich kann namens des Ministeriums erklären, daß
dieses nach der Annahme des Antrages bereit ist, seine Arbeit fortzusetzen.
1. Juli. (Folkething.)