Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

1058 Bäuemark. (April 23.—Juli 1.) 
und nach von 30 auf 25 Lebensjahre herabgesetzt, und zwar in jeder neuen 
Wahlrechtsperiode um ein Jahr. Die Wahlrechtsbegünstigungen gewisser 
Bevölkerungsklassen (Großgrundbesitzer, Höchstbesteuerter usw.) bei den Lands- 
thingswahlen fallen fort. Die bisherige Klasse der vom König auf Lebens- 
eit ernannten zwölf Mitglieder des Landsthings wird abgeschafft. Das 
ahlrecht, auch zum Landsthing, ist allgemein; eine gewisse Anzahl der 
künftigen Landsthingsmitglieder werden aber in der Weise gewählt, daß 
die auf Grund des allgemeinen Wahlrechts gewählten Landsthingsabgeordneten 
ihrerseits jene Mitglieder bestimmen. Die Mandate der letzteren sind von 
längerer Dauer; dadurch wird der Ersten Kammer ein gewisser stabiler 
Kern gegeben. 
23. April. (Folkething.) Annahme der Wahlrechtsvorlage. 
Nach der Verfassung bedarf das neue Grundgesetz der Bestätigung 
durch einen aus Neuwahlen hervorgegangenen „Bestätigungsreichstag“. 
Die Wahlen sollen im Monat Mai (die zum Folkething schon am 7. Mai) 
stattfinden. Die Parteien einigen sich dahin, daß diese Wahlen „Friedens- 
wahlen“ werden sollen. Neue Kandidaten werden nicht aufgestellt. Bei den 
programmäßig im Mai stattfindenden Neuwahlen werden fast in allen 
Kreisen die sämtlichen Abgeordneten ohne Gegenkandidaten wiedergewählt. 
26. Mai. Die Regierung teilt den kriegführenden Mächten 
mit, daß Dänemark auch nach Eintritt Italiens in die Reihe der 
am Kriege teilnehmenden Staaten völlig neutral bleiben werde. 
31. Mai. Der Reichstag tritt zu einer außerord. Tagung zusammen. 
5. Juni. Der König unterzeichnet das neue Verfassungsgesetz. 
16. Juni. In einer geheimen Sitzung beider Kammern des 
Reichstags gibt der Minister des Auswärtigen Mitteilungen über 
die außenpolitische Lage. 
Ministerpräsident Zahle macht den Parteiführern Mitteilungen über 
die Verhandlungen der Regierung mit dem isländischen Minister. Diese 
sicherten ein dänisch-isländisches Uebereinkommen in der Flaggen= und Ver- 
fassungsfrage. 
17. Juni. (Folkething.) Ein von Vertretern aller Parteien 
eingebrachter Antrag betreffend die Beibehaltung der Neutralitäts- 
politik findet einstimmige Annahme. 
Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Das Folkething beschließt zu 
erklären: Da man auf allen Seiten des Volkes ohne Parteiunterschied darin 
einig ist, daß jede Regierung bei der Durchführung einer unbedingt gleich- 
mäßigen Neutralitätspolitik unterstützt werden müsse, sagt das Haus dem 
jetzigen Ministerium in seiner Arbeit für diese Politik seine Unterstützung zu. 
Ministerpräsident Zahle erklärt, daß die Regierung diese Erklärung 
vom Hause gewünscht habe, um politische Klarheit für die Zukunft zu er- 
langen und festzustellen, ob alle Parteien des Reichstages bereit seien, das 
jetzige Ministerium dauernd in seiner Arbeit für eine gleiche unbedingte 
Neutralitätspolitik zu unterstützen, in der das Volk ohne Unterschied der 
Partei einig sei. Durch die Annahme dieses Beschlußantrages sei diese 
Frage klar beantwortet. Ich kann namens des Ministeriums erklären, daß 
dieses nach der Annahme des Antrages bereit ist, seine Arbeit fortzusetzen. 
1. Juli. (Folkething.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.