Dãnemark. (Juli 15. —Oktober 5.) 1059
Der Finanzminister bringt einen Gesetzentwurf ein betreffend die Auf-
nahme einer Staatsanleihe im Betrag von 60 Millionen Kronen,
für die fünfprozentige zinstragende Obligationen zum Kurs von 99% aus-
gegeben werden sollen.
15. Juli. (Folkething.) Das Kriegspressegesetz wird in
der vom Landsthing festgesetzten Fassung angenommen.
2. Sept. Ein Ausfuhrverbot für Zucker wird erlassen.
3. Sept. (Kopenhagen.) Tagung der siebenten nordischen
interparlamentarischen Delegiertenversammlung.
Ueber die Neutralitätspolitik der drei nordischen Reiche
wird folgende Resolution des schwedischen Delegierten Adelsvaerd einstimmig
angenommen: Der nordische interparlamentarische Verband spricht seine
Freude über die Neutralitätspolitik, die bisher zum Wohle der drei
nordischen Reiche geführt worden ist, aus. Besonders erblickt die Ver-
sammlung eine Quelle der Freude darin, daß diese Politik in freund-
schaftlich gemeinsamer Beratung und Arbeit zwischen den Regierungen der
drei Reiche geführt wurde, wodurch die gemeinsamen Interessen mit
größerer Kraft bei Verwicklungen unter den Völkern zur Geltung gebracht
wurden, die infolge des Weltkrieges unvermeidlich gewesen waren. Die
Versammlung ist sicher, daß an der streng neutralen Politik auch künftig
mit gutem Verständnis zwischen den drei Ländern festgehalten wird. Die
Versammlung glaubt für diese Gewißheit nicht nur in der Zusammenkunft
der Könige der drei Reiche in Malmö und in der übereinstimmenden Auf-
fassung von der neutralen Stellung und den Pflichten der nordischen Reiche
Unterstützung zu finden, sondern auch in den Erklärungen, die wiederholt
namens der verschiedenen Regierungen erfolgt sind, sowie auch in dem be-
stimmten Neutralitätswillen, dem die Volksvertretungen der drei Reiche
einstimmig Ausdruck gaben und der die unzweifelhaft überwiegende Auf-
fassung der Völker darstellt. Gleichzeitig spricht die Versammlung die sichere
Hoffnung aus, daß die Zusammenarbeit unter den nordischen Völkern, die
jetzt unter so verhängnisvollen internationalen Verhältnissen begonnen hat,
und deren Verwirklichung stets eines der höchsten Ziele des nordischen inter-
parlamentarischen Verbandes war, auch künftig fortgesetzt und entwickelt
werden möge, nicht allein während des Weltkrieges zur gemeinsamen Auf-
rechterhaltung der unverbrüchlichen Neutralität zur Behauptung der Rechte
der drei Reiche als neutraler Staaten, sondern auch in den Tagen des
künftigen Friedens zur Förderung der übrigen gemeinsamen Interessen.
Die Versammlung erblickt in dem Zusammenwirken unter den Brudervölkern
die sichere Bürgschaft dafür, daß Meinungsverschiedenheiten unter den
Völkern des Nordens nicht mehr zu Zwist und Bitterkeit führen können,
sondern leicht im Geiste eines guten Verständnisses beigelegt werden, um
einen Zustand zu schaffen, in dem die drei Völker mit der Kraft, die die
Einigkeit verleiht, als bedeutende moralische Macht wirken können zur Er-
haltung der kulturellen Selbständigkeit und Unabhängigkeit der kleinen
Staaten. Die Versammlung beschließt, diese Erklärungen durch die Vor-
sitzenden der einzelnen Gruppen den Nationalversammlungen der drei
Länder zu überreichen.
4. Okt. Eröffnung der ordentlichen Tagung des Reichstages.
5. Okt. (Reichstag.) Budget für das Rechnungsjahr 1916/7.
Finanzminister Brandes bringt in der Sitzung des Reichstags den
Voranschlag für das Rechnungsjahr 1916,17 ein. Er weist an Einnahmen