1076 Nerwezen. (August 12.—21.)
welchem Umfange die norwegische Industrie im Kriegsfalle Waffen,
Munition, Kriegsschiffe usw. herstellen kann.
12. Aug. (Storthing.) Verteidigungsmaßregeln.
In geheimer Sitzung werden 9¾ Millionen Kronen zur Verteidigung
des Christianiafjords bewilligt, ferner für die Flottenstation Christiansand
223000 Kronen, für die Flottenstation Trondhiem 590000 Kronen, für
Besetzung Melsomviks 170000 Kronen, für die Fabrikation von Torpedos
300000 Kronen.
14. Aug. Das Storthing genehmigt mit 64 gegen 17 Stimmen
den Maximalarbeitstag von zehn Stunden bei einem wöchent-
lichen Maximum von 54 Stunden.
Bei Buch- und Zeitungsdruckereien sowie groben Metallhütten beträgt
esanrimum 48 Stunden wöchentlich. Das Gesetz tritt nach fünf Jahren
16. Aug. (Storthing.) Annahme einer Regierungsvorlage,
durch die die Regierung bis auf weiteres ermächtigt wird, die Ver-
sorgung des Landes mit Lebens-, Feuerungs= und Beleuchtungs-
sowie mit Futter= und Düngemitteln zu sichern und zu regeln.
Dem Staat wird das alleinige Recht für die Einfuhr dieser Waren
übertragen. Gleichzeitig wird die Regierung ermächtigt, Bestimmungen
über Fnt Anschaffung und Aufspeicherung dieser Waren in den Gemeinden
zu treffen.
17. Aug. (Storthing.) Weitere Bewilligungen für Ver-
teidigungszwecke.
In geschlossener Sitzung wird ein Beschluß gefaßt, daß außer dem
am 11. August bewilligten Betrage von 11330000 Kronen die im Jahre 1914
bewilligten Beträge von 1441000 Kronen für Landesverteidigungs-
maßnahmen Verwendung finden sollen. Ferner wird beschlossen, die Re-
gierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, den Restbetrag von
10366000 Kronen plus Zinsen für den Bau zweier Küstenverteidigungs-
schiffe und eines Unterseebootes, sowie den eventuellen Ueberschuß der
von dem Storthing am 6. Juli 1914 angenommenen außerordentlichen
Wehrsteuer für Marineneubauten zu verwenden.
18. Aug. Die Regierung richtet wegen Beschlagnahme der Post
auf dem Dampfer Hakon VII. durch ein deutsches U-Boot eine Protest-
note an die deutsche Regierung.
Näheres s. Becksche Chronik des Deutschen Krieges Bd. VII S.390ff.
20. Aug. (Storthing.) Einstimmige Annahme einer Kriegs-
gewinnsteuer für die Konjunktur 1915.16.
21. Aug. (Storthing.) Annahme der Vorlage über ein vor-
übergehendes Getreidemonopol.
Die Regierung erhält das Recht, jederzeit ein vollständiges Korn-
monopol einzuführen, sobald die Lage es erfordert. Auch erhält die Re-
gierung vollständige Kontrolle über Preis und Ausfuhr.
Der Ministerpräsident stellt vor der Abstimmung die Kabinettsfrage.
Vorläufig wird das Monopol in seinem ganzen Umfange noch nicht an-