Norwezen. (August 21.—Oktober 4.) 1077
gewandt. Die Rechte bekämpft die Vorlage und erleidet durch die Annahme
eine empfindliche Niederlage.
21. Aug. (Storthing.) Das Storthing vertagt sich, soll aber
sofort wieder einberufen werden, falls die Lage dies erfordert.
Vor Schluß der Sitzung ersucht das Storthingmitglied Michlet den
Minister des Aeußern, über die Beschlagnahme der Post des Dampfers
„HakonVII.“/durch ein deutsches Unterseeboot zu berichten (s. 18. Aug.).
Der Minister des Aeußern Ihlen erwidert, eine endgültige Antwort sei von
der deutschen Regierung noch nicht eingegangen, aber aus den Telegrammen
des norwegischen Gesandten in Berlin gehe hervor, daß dieser der Ansicht
sei, daß die Frage eine für Norwegen befriedigende Lösung finden werde.
Der Minister des Aeußern betont, Norwegen müsse für das ihm angetane
Unrecht eine Genugtuung erhalten, die das norwegische Volk befriedige. Er
hoffe, noch am Nachmittage eine Antwort von Deutschland zu erhalten,
obwohl er dessen nicht ganz sicher sei. Obgleich die Angelegenheit für das
Land von größter Wichtigkeit sei, meint der Minister, daß es unter diesen
Umständen für die Mitglieder des Storthings schwierig sei, weiter ver-
sammelt zu bleiben, um die Antwort abzuwarten. Michlet dankt dem
Minister für seine Antwort, erklärt aber, daß die Regierung die Angelegen-
heit zu optimistisch betrachte, wenn sie meine, das Haus könne nch jetzt
vertagen. Minister Ihlen erwidert, das Storthing könne in kürzester Frist
wieder zusammentreten, falls diese oder eine andere Angelegenheit eine für
das Land gefährliche Entwicklung nehmen sollte. Der Führer der Rechten
Hagerup Bull erklärt, er halte die augenblickliche Lage für so drohend,
daß es ihm zweifelhaft erscheine, ob eine Vertagung des Hauses tunlich sei.
Er wolle sich dieser aber nicht widersetzen, indem er annehme, daß die
Telegramme des Gesandten in Berlin, die eine befriedigende Lösung in
Aussicht stellten, sich auf Erklärungen gründen, die der Gesandte erhalten
habe. (Siehe 4. Oktober.)
13. Sept. Die deutsche Regierung erklärt sich anläßlich der am
9. Juni erfolgten Versenkung des norwegischen Dampfers „Svein
Jark“" zum Schadenersatz bereit (vgl. ob. 22. Juni).
Näheres s. Becksche Chronik des Deutschen Krieges Bd. VIII S. 370 und
Bd. IX S. 252. Wegen des Dampfers „Belridge“" vgl. ebenda Bd.V S. 395.
4. Okt. Erledigung der Angelegenheit der Wegnahme der Post
vom Dampfer Hakon VII.
Das deutsche Auswärtige Amt teilt der norwegischen Gesandtschaft in
Berlin in einer Note mit, der deutsche Admiralstab habe über die Weg-
nahme der Post von dem Dampfer „Hakon VII.“" eine Untersuchung
eingeleitet, die vorläufig folgendes ergeben habe:
Die über Bord geworfene Paketpost enthielt nach Meldung des Kom-
mandanten des Unterseeboots Bannware, darunter Wollwaren und Lebens-
mittel, die für feindliche Mächte bestimmt sein konnten. Unter dieser Voraus-
setzung wurde sie nach Lage der Umstände gemäß Artikel 54 der Londoner
Deklaration obne weiteres vernichtet; eine Paketsendung, deren Inhalt nicht
als Bannware anzusehen war, wurde vom Kommandanten zurückgegeben.
Selbstverständlich unterliegt die Rechtmäßigkeit der Vernichtung der Prüfung
der deutschen Prisengerichte, so daß die Beteiligten Gelegenheit haben, etwaige
Einwendungen auf gerichtlichem Wege zu erheben. Von Briessendungen,
wird in der Note weiter ausgeführt, wurden vier Postsäcke mit feindlichem
Bestimmungsort von dem Kommandanten mitgenommen und an die deutschen