1162 Kürkei. (Oktober 20.—27.)
transportieren, um ihr Leben zu retten. Die Armenier begingen den großen
Fehler, daß sie offen auf Rußlands Seite traten, wofür sie nun gestraft sind.
20. Okt. Die Strecke der Bagdadbahn von Islahie nach
Radju wird dem Betrieb übergeben.
Die beiden genannten Stationen liegen östlich Amanus im Norden
von Aleppo. Die Eröffnung dieser Teilstrecke bringt das syrische Netz um
17 Kilometer näher an den schon durchschlagenen Haupttunnel der ganzen
Bahn bei Bagtsche.
21. Okt. Der bisherige Präsident der Abgeordnetenkammer
Halil Bei übernimmt das Ministerium des Außeren.
Es wurde bisher vom Großwesir Prinz Said Kalim verwaltet.
25. Okt. Der deutsche Botschafter Frhr. von Wangenheim f.
25. Okt. (Kammer.) Präsident Halil Bei teilt mit, daß der
Sultan ihn auf Vorschlag des Großwesirs zum Minister des
Außern ernannt habe.
Er übernehme die Verantwortung dieses sehr wichtigen Amtes auf der
Grundlage des Vertrauens der Kammer. Vizepräsident Hussein Djahid
teilt der Kammer den Tod des Freiherrn von Wangenheim mit und sagt:
Die türkische Kammer vernimmt ohne Zweifel mit Bedauern den Tod des
Diplomaten, der dem türkisch-deutschen Bündnis so große Dienste erwiesen
hat. Die Kammer drückt einstimmig ihr lebhaftes Beileid aus. Nachdem die
Kammer als Zeichen der Trauer eine halbe Stunde die Sitzung unter-
brochen hat, schreitet sie zur Wahl des Präsidenten und wählt den
früheren Wali von Adrianopel Hadji Adil mit 128 gegen 25 Stimmen
zum Präsidenten.
27. Okt. Die türkische Botschaft in Berlin teilt mit, daß in
der Nacht zum 16. September armenische Banden neuerlich einen
Anschlag auf die Stadt Urfa gemacht hatten, bei dessen Abwehr
20 türkische Soldaten und Gendarmen getötet und 50 verwundet
worden seien.
Siehe Näheres Beck'sche Chronik des Deutschen Krieges Bd. IX S. 455 f.
27. Okt. (Kammer.) Genehmigung von Gesetzen.
Im Dringlichkeitswege wird ein Gesetz genehmigt, durch das die Re-
gierung zur Aufnahme eines von der deutschen Regierung gewährten Vor-
schusses in Höhe von sechs Millionen Pfund ermächtigt wird. Auf Grund
dieses Vorschusses wird die Regierung ermächtigt, auf Gold lautende Rassen-
anweisungen in der gleichen Höhe auszugeben, die vollständig durch
Schatzanweisungen der deutschen Regierung an die Verwaltung der osmani-
schen Staatsschulden gedeckt sind. Diese Schatzanweisungen werden in der
ganzen Türkei einen Zwangskurs haben und in Konstantinopel ein Jahr
nach Friedensschluß rückzahlbar sein.
Die Kammer genehmigt ferner das seit Oktober 1914 vorläufig an-
gewendete Gesetz betreffend Aushebung der Bestimmungen der aus KRapitu-
lationen beruhenden osmanischen Gesetze, sowie ein Gesetz, durch das für
Rechtsstreitigkeiten zwischen Osmanen und Ausländern ein neues Gerichts-
verfahren eingeführt wird.