Türkei. (Dezember 16.—31.) — Ae##zupten. Januar 13.—29.) 1169
zahlbar in Konstantinopel sechs Monate nach Beendigung des Krieges, mit
Zwangskurs in der ganzen Türkei auszugeben. Die Kassenscheine sind
bereits seit dem Sommer im Umlauf.
16. Dez. (Kammer.) Ein Gesetzentwurf wird beschlossen, wo-
nach für die Einfuhr von Mehl, Weizen, Roggen, Gerste, Hafer,
Kleie, Heu und Vieh Zollfreiheit gewährt wird.
27. Dez. Die Regierung wird ermächtigt, in Deutschland einen
weiteren Vorschuß von 20 Millionen Pfund aufzunehmen.
28. Dez. Die Blätter veröffentlichen Erklärungen der geist-
lichen Häupter und der Notabeln der griechischen Gemeinden
von Lampfakos, Dardanellen, Gabra und Tossia, in denen diese
ihre Treue und Dankbarkeit gegenüber der türkischen Regierung
für ihre gute Behandlung zum Ausdruck bringen und so den gegen-
teiligen in einem Teile der Athener Presse verbreiteten Nachrichten
ein Dementi entgegensetzen.
31. Dez. Zwischen dem Sultan, Kaiser Wilhelm und Kaiser
Franz Josef findet aus Anlaß des Jahreswechsels ein herzlicher
Telegrammaustausch statt.
2. Agypten.
13. Jan. Der durch die Engländer seiner Würde enthobene
Kadi von Agypten trifft in Konstantinopel ein.
Der Kadi erklärt in einer Unterredung mit dem Vertreter eines türki-
schen Blattes, der englische Willkürakt der Abschaffung des Kadipostens habe
unter der muhammedanischen Bevölkerung Aegyptens tiefen Schmerz hervor-
gerufen; viele tragen Zeichen der Trauer. Die Engländer hätten ihm, um
den Muhammedanern zu schmeicheln, bei der Abreise große Ehren erwiesen.
Der Kadi erklärt weiter, die Verlesung der Proklamation über die Er-
nennung Hussein Kamels zum ersten Sultan Aegyptens sei im Sudan von
den in El Fasher Versammelten mit eisigem Schweigen aufsgenommen worden,
während der Name des Kalifen Mechmed mit lebhaftem Beifall begrüßt wurde.
23. Jan. Die Regierung erklärt, sie werde trotz der Lostrennung
von der Türkei die jährliche Rate von 280 622 Pfund für Zinsen-
dienst und Amortisation der türkischen vierprozentigen Tribut=
anleihe von 1891 zukünftig den mit der Kuponzahlung betrauten
Bankiers direkt überweisen.
W. Jan. Der Ministerrat beschließt die Verlängerung der ge-
mischten Gerichtshöfe bis zum 31. Januar 1916.
29. Jan. Die Regierung veröffentlicht ein Rotbuch, das außer
Dokumenten, die sich auf den Krieg beziehen, die zwischen dem
3. August und 30. November 1914 bereits im „Journal Officiel“
veröffentlichten Dekrete enthält.
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