Griechenland. (November 30.— Dezember 14.) 1239
30. Nov. Laut „Times“-Meldung erklärt die griechische Regierung
in Beantwortung der Note vom 27., die die Forderung des Vier-
verbandes enthält, die griechischen Truppen aus dem von den Alliierten
besetzten Gebiete zurückzuziehen, daß sie dies für unausführbar hält,
weil dadurch andere Schwierigkeiten entstehen würden.
Es wird auf Einsetzung eines Ausschusses von Sachverstän-
digen gedrungen.
30. Nov. Die Regierung hat vom Vierverbande einen Vorschuß
von 10 Millionen auf die vor dem Kriege in Paris abgeschlossene
Anleihe von 500 Millionen Franken erhalten.
Von griechischer Seite wird dazu mitgeteilt: Sie ist vom Verbande an-
geboten worden, gleichsam als Miete für Mazedonien. Vermutlich hat der
Verband die im Verhältnis zu unseren jetzigen Ausgaben kleine Anleihe
auch deshalb, ohne von uns gebeten zu sein, angeboten, weil er erfahren
hatte, daß Deutschland sein früheres Angebot einer großen Anleihe vor
einem Monate erneuert hatte. Es sind tatsächlich 500 Millionen, und zwar
ohne jede politische Verpflichtung, uns von deutscher Seite angeboten worden.
Die griechische Regierung hätte ein solches Angebot unseres Erachtens mit
Mut annehmen sollen. Denn unsere Feinde sind nicht mehr die von Norden
kommenden Völker, sondern diejenigen, die griechischen Boden besetzt haben
und ihre Feinde auf griechischem Boden erwarten. Es ist bedauerlich, daß
die griechische Regierung von diesen friedlichen Eroberern Mazedoniens
das Geld angenommen hat.
3. Dez. Eine neue Note der Vierverbandsmächte führt zu
mündlichen Verhandlungen zwischen den Generalen Sarrail und
Pallis, die in Saloniki geführt werden sollen.
Die Gesandten der Vierverbandsmächte in Athen überreichen dem
Ministerpräsidenten Skuludis eine neue Note. Darin wird die Neutralität
Griechenlands auch fernerhin anerkannt, gleichzeitig wird aber die Rege-
lung verschiedener für die Sicherung und Bewegungsfreiheit der Verbands-
truppen in Mazedonien angeblich unerläßlicher Maßregeln gefordert. Als
solche werden bezeichnet: 1. Zurückziehung aller griechischen Truppen aus
Saloniki und Umgebung. 2. Das alleinige Verfügungerecht über Eisen-
bahnen und Straßen im ganzen Gebiet, das durch eine Linie begrenzt wird,
die östlich von Saloniki bis Monastir verläuft. 3. Das Recht, Saloniki
und die Halbinsel Chalkidike zu befestigen. 4. Uebertragung der Seepolizei in
einigen griechischen Häfen, darunter im Piräens. Besonders unterstrichen
wird das Versprechen der unverkürzten Rückgabe des für die Operationen
benutzten griechischen Gebiets und eines Schadenersatzes.
Da Griechenland diese Forderungen sofort ablehnt, wird in einer aber-
maligen Note vorgeschlagen, einen griechischen Militärausschuß und einen
Ausschuß der Verbündeten nach Saloniki zu entsenden, die an Ort und
Stelle verhandeln sollen. Drauf geht Griechenland ein, und die weiteren
Verhandlungen finden nun in Saloniki zwischen den Generalen Sarrail
und Pallis statt.
14. Dez. Die Gesandten des Vierverbandes verständigen den
Ministerpräsidenten Skuludis von der Aufhebung der wirt-
schaftlichen Maßnahmen gegen Griechenland.