1258 Vereinizte Slaaten vun Nerdamerika und fianada. (April 2.)
zu feindlichem Gebiet einbegreifen würde. Allein die neue und völlig
vorbildlose Erscheinung dieser Blockade, wenn wir sie also richtig
bezeichnet annehmen, versperrt den Zugang dazu und unterwirft alle neu-
tralen Schiffe, die sich ihnen nähern wollen, demselben Verdacht, dem sie
unterliegen würden, wenn sie nach Häfen der Feinde Großbritanniens be-
stimmt wären, und setzt sie ungewöhnlichen Gefahren und Strafen aus. Es
liegt auf der Hand, daß solche Beschränkungen, Gefahren und Verbindlich-
keiten, die Schiffe einer neutralen Macht auf offener See über die schon
erwähnten Rechte der Durchsuchung und der Behinderung einer Verschiffung
von Bannware hinaus auferlegt werden, einen deutlichen Einbruch in die
Hoheitsrechte der Nationen darstellen, deren Schiffe, Handel und Verkehr
angetastet werden.
Die Regierung der Vereinigten Staaten übersieht keineswegs die be-
trächtlichen Wandlungen, die in den Umständen und Mitteln eines See-
krieges eingetreten sind, seitdem die bis dahin die gesetzliche Blockade be-
herrschenden Vorschriften aufgezeichnet worden sind. Sie wäre auch bereit,
anzunehmen, daß die Form der „engen“ (close) Blockade mit einer Kette
von Schiffen in der unmittelbaren Zufahrt der blockierten Häfen sich nicht
länger gegenüber einem Feind durchführen läßt, der die Mittel und die
Möglichkeit zu einer wirksamen Verteidigung durch Verwendung von Tauch-
booten, Minen und Flugzeugen besitzt; allein es kann kaum behauptet
werden, daß, in welcher Form die effektive Blockade auch in Anwendung
kommt, es unmöglich wäre, sie wenigstens im Geiste und in Grundsätzen
dem Wesen der Kriegsregeln anzupassen. Wenn die Erfordernisse der Lage
es gebieterisch erscheinen lassen sollten, daß die Kette der blockierenden Schiffe
über die Zugänge zu einem benachbarten neutralen Hafen oder Land aus-
gedehnt würde, so läge es klar, daß es immer noch leicht möglich wärc,
einem anerkannten und vernünftigen Verbot des internationalen Rechts
gegen die Blockade neutraler Häfen zu entsprechen, indem für allen gesetz-
lichen Verkehr mit neutralen Schissen freie Zu- und Abfahrt durch die
Blockadekette gewährt würde. Dieser Verkehr würde natürlich alle Aus-
fahrten aus den neutralen Ländern und alle Einfahrten nach den neutralen
Ländern einbegreifen, außer für Bannware im Durchgangsverkehr für den
Feind. Ein solches Verfahren braucht in keiner Weise dem Recht des Krieg-
führenden auf Einhaltung der Blockade Eintrag zu tkun, denn den blockierenden
Schiffen würde das Recht verbleiben, alle nach und von neutralem Gebier
fahrenden Schiffe zu untersuchen, da sie das neutrale Gebiet zwar tatsächlich,
aber nicht rechtlich einschließen.
Vergeltung gegen Deutschland.
Die Regierung der Vereinigten Staaten bemerkt, daß in der Ordre
in Council die Regierung Seiner Majestät als Ursache für das Einschlagen
eines Verfahrens, von dem sie sich bewußt ist, daß es ohne Vorbild in
dem modernen Kriege dasteht, die Notwendigkeit angibt, in die sie sich
versetzt glaubt, gegen ihre Feinde Vergeltung für Maßnahmen ährlicher
Art zu üben, die letztere treffen zu wollen ankündigten und zum Teil auch
wirklich in einem gewissen Maße durchgeführt haben. Allein die Regierung
der Vereinigten Staaten legt dies uner dem Hinweis auf die Grundsätze,
denen zu folgen die Regierung Seiner Majestät bisher peinlich bedacht war,
nur als eine Ursache für eine gewisse außergewöhnliche Betätigung der See-
streitkräfte Seiner Majestät und nicht als eine Entschuldigung für die Ein-
leitung zu einem rechtswidrigen Vorgehen aus. Wenn die von den gegen-
wärtigen Feinden Großbritanniens befolgte Handlungsweise sich tatfächlich
durch Ungesetzlichkeit und Mißachtung der von den gesitteten Völkern ge-