1270 Fereinizte Staaten van Nordamerike und Kanada. (Juli 9.—20.)
9. Juli. Die Station für drahtlose Telegraphie in Sayville
wird infolge der Anschuldigung, daß sie das Auslaufen von
Munitionsschiffen an deutsche Unterseeboote verrate, von der ameri-
kanischen Regierung geschlossen.
Näheres s. Beck'sche Chronik des Deutschen Krieges Bd. VI S. 79f.
10. Juli. Es erfolgt die Antwort der deutschen Regierung
auf die Note der Vereinigten Staaten vom 10. Juni.
Siehe Anhang zu „Vereinigte Staaten von Nordamerika“ S. 1323.
13. Juli. Die amerikanische Humanitätsliga (American
Humanity League) richtet an Wilson eine mit vielen Tausenden von
Unterschriften versehene Denkschrift, die die sofortige Berufung des
Kongresses zwecks einer Resolution verlangt, die dem Präsidenten die
Machtvollkommenheit geben soll, jetzt und für alle Zeiten die Ausfuhr
von Waffen, Munition und anderen Kriegsmaterialien zu verbieten.
Den Wortlaut s. Beck'sche Chronik des Deutschen Krieges Bd. VI S. 416ff.
14. Juli. Amerikanische Importeure richteten laut Meldung
der „B. Z. a. M." einen Protest an das Staatsdepartement wegen
Schädigung der Interessen des Handels durch die englische Ordre
in Council vom 11. März.
Staatssekretär Lansing verhandelt im Auftrag des Präsidenten mit
einem Ausschuß von Handelskörperschaften über Gegenmaßregeln. Da die
englische Regierung die nach Amerika bestimmten deutschen Waren nicht
mehr durchlassen will, ist beabsichtigt, Dampfer zu chartern, um die vor
dem 1. März in Deutschland bestellten und teilweise bereits bezahlten Güter
unter amerikanischer Flagge einzuführen. Der Wert dieser hauptsächlich in
holländischen Häfen lagernden deutschen Erzeugnisse beziffert sich auf mehr
als 200 Millionen Mark.
14. Juli. Veröffentlichung der Note der österreichisch-
ungarischen Regierung vom 29. Juni über die Waffenausfuhr.
Siehe Anhang zu „Vereinigte Staaten von Nordamerika“ S. 1329.
20. Juli. Das Reuterbüro veröffentlicht eine vorläufige Mit-
teilung über amerikanische Noten an Großbritannien vom 16. und
17. Juli, die darauf bestehen, daß die Rechte der amerikanischen
Bürger gemäß dem Völkerrecht anerkannt werden müssen und durch
britische Kabinettsordres und ähnliche Verfügungen nicht angetastet
werden dürfen.
Siehe den Wortlaut dieser Noten nebst der englischen Antwort vom
30. Juli sowie der englischen Antwort vom 23. Juli auf die amerikanische
Note vom 2. April unter Großbritannien, 31. Juli, oben S. 800 ff. Vgl.
auch unten 26. Juli.
20. Juli. (Washington.) Bryan fordert in einer Rede die