1290 PTereinizte Staaten von Nordamerika und Kanads. (November 5.)
die Gerichtshöfe, die dazu eingesetzt sind, über die Ansprüche bei beschlag-
nahmten Gütern zu entscheiden, keine Genugtuung gegeben werden. Bei
besonderen Verlusten, die Privatinteressen erleiden, können die Prisengerichts-
höfe, wenn sie das Völkerrecht anwenden, eine entsprechende Entschadiaung
abmessen, aber für die Schädigungen des Handels einer ganzen Naon
durch die ständige Bedrohung mit ungerechtfertigtem Dazwischentreten kann
ganz offenbar in den englischen Prisengerichtshöfen, an welche die Bürger
der Vereinigten Staaten gewiesen werden, keine Abhilfe gefunden werden.
Unrechtmäßige Anwendung von Gewalt.
29. Es gibt noch einen andern Grund, aus dem amerikanische Bürger
die Klagen, die sie wegen ungehörigem Einhalten und Beschlagnahme haben,
nicht den britischen Prisengerichten vorlegen können; über diesen Punk
kann ich auch nicht hinweggehen. Das ist die Art, in welcher die britischen
Prisengerichte solche Fälle entscheiden. Die Rechtsprechung über Handels-
schiffe auf hoher See kommt der Nation zu, deren Flagge das Schiff recht-
mäßig führt. Das ist ein sundamentaler Satz für die Freiheit der Nationen
auf hoher See. Staatliche Verfügungen einer der kriegführenden Machte
können nicht eine Rompetenz beanspruchen oder Maßnahmen rechtfertigen,
die die Gesetzmäßigkeit von Beschlagnahmen neutraler Schiffe auf hoher
See begründen sollen. Allein dus Völkerrecht regelt die Handhabung des
Rechtes der Kriegführenden, solche Schiffe zu beschlagnahmen und fest-
zuhalten. Landesgesetze, die die internationalen Rechte eines andern Volkes
verletzen, können nicht auf Schiffe dieses Volkes auf hoher See angewandt
werden. Etwa daß sie es rechtfertigten, wenn eine kriegführende Nation
diese Schiffe in ihre Häfen schleppt und indem sie sie so unrechtmäßig in ihre
Landesgerichtsbarkeit gebracht hat, sie zwingt, sich den heimischen Ge-
setzen dieser Nation zu fügen. Das Gesetzrecht, das auf solche Weine
erlangt wird, widerspricht den Grundsätzen der Gerechtiqgkeit und Billigken,
die alle Nationen achten sollen. Eine solche Praxis sollte jede Verfügung
über Eigentum, die ein Landesgerichtshof ausspricht, entkraften. Die Re-
gierung der Vereinigten Staaten hat daher mit Ueberraschung und Unruhe
den Versuch der englischen Regierung bemerkt, den englischen Prisengerichten
in dieser unrechtmäßigen Anwendung von Gewalt eine Gerichtsbarkeit zu
übertragen, derartig, daß diese Gerichte auf die Schiffe und Frachten neu-
kraler Völker, die sie auf hoher See beschlagnahmen, Landesgesetze oder
Befehle anwenden, die mit Recht nur anwendbar sind innerhalb der
heimischen Seen von Großbritannien oder gegen englische Schiffe auf
hoher See.
30. Unter diesen Umständen fühlt die Regierung der Vereinigten
Staaten, daß man von ihr vernünftigerweise nicht erwarten kann, daß sie
ihren Bürgern den Rat gibt, Abhilfe vor Gerichtshöfen zu suchen, welche
nach der Meinung dieser Regierung keine Antorität besitzen, dadurch. daß
sie das Völkerrecht auch wirklich uneingeschränkt anwenden, und daß sie sich
auch nicht enthalten kann, deren Ansprüche direkt bei der englischen Re-
gierung auf diplomatischem Wege geltend zu machen.
31. Meine Regierung ist davon benachrichtigt, daß man Schiffe und
Ladungen, die behufs Untersuchung eingeschleppt sind, nur wieder frei-
gelassen hat auf die Bedingungen hin, daß die Kosten und Ausgaben, die
im Laufe dieses unberechenbaren Vorganges entstanden, als das Lotsen-
geld, Kaigeld, das Liegegeld, die Hafenabgaben, die Packhaus- und Umlade-
kosten usw. von den Klägern bezahlt werden sollen oder daß sie einen
Verzicht unterzeichnen, etwa dafür künftig Reklamationen bei der englischen
Regierung einzubringen. Meine Regierung ist davon entfernt, zu glauben