Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

1290 PTereinizte Staaten von Nordamerika und Kanads. (November 5.) 
die Gerichtshöfe, die dazu eingesetzt sind, über die Ansprüche bei beschlag- 
nahmten Gütern zu entscheiden, keine Genugtuung gegeben werden. Bei 
besonderen Verlusten, die Privatinteressen erleiden, können die Prisengerichts- 
höfe, wenn sie das Völkerrecht anwenden, eine entsprechende Entschadiaung 
abmessen, aber für die Schädigungen des Handels einer ganzen Naon 
durch die ständige Bedrohung mit ungerechtfertigtem Dazwischentreten kann 
ganz offenbar in den englischen Prisengerichtshöfen, an welche die Bürger 
der Vereinigten Staaten gewiesen werden, keine Abhilfe gefunden werden. 
Unrechtmäßige Anwendung von Gewalt. 
29. Es gibt noch einen andern Grund, aus dem amerikanische Bürger 
die Klagen, die sie wegen ungehörigem Einhalten und Beschlagnahme haben, 
nicht den britischen Prisengerichten vorlegen können; über diesen Punk 
kann ich auch nicht hinweggehen. Das ist die Art, in welcher die britischen 
Prisengerichte solche Fälle entscheiden. Die Rechtsprechung über Handels- 
schiffe auf hoher See kommt der Nation zu, deren Flagge das Schiff recht- 
mäßig führt. Das ist ein sundamentaler Satz für die Freiheit der Nationen 
auf hoher See. Staatliche Verfügungen einer der kriegführenden Machte 
können nicht eine Rompetenz beanspruchen oder Maßnahmen rechtfertigen, 
die die Gesetzmäßigkeit von Beschlagnahmen neutraler Schiffe auf hoher 
See begründen sollen. Allein dus Völkerrecht regelt die Handhabung des 
Rechtes der Kriegführenden, solche Schiffe zu beschlagnahmen und fest- 
zuhalten. Landesgesetze, die die internationalen Rechte eines andern Volkes 
verletzen, können nicht auf Schiffe dieses Volkes auf hoher See angewandt 
werden. Etwa daß sie es rechtfertigten, wenn eine kriegführende Nation 
diese Schiffe in ihre Häfen schleppt und indem sie sie so unrechtmäßig in ihre 
Landesgerichtsbarkeit gebracht hat, sie zwingt, sich den heimischen Ge- 
setzen dieser Nation zu fügen. Das Gesetzrecht, das auf solche Weine 
erlangt wird, widerspricht den Grundsätzen der Gerechtiqgkeit und Billigken, 
die alle Nationen achten sollen. Eine solche Praxis sollte jede Verfügung 
über Eigentum, die ein Landesgerichtshof ausspricht, entkraften. Die Re- 
gierung der Vereinigten Staaten hat daher mit Ueberraschung und Unruhe 
den Versuch der englischen Regierung bemerkt, den englischen Prisengerichten 
in dieser unrechtmäßigen Anwendung von Gewalt eine Gerichtsbarkeit zu 
übertragen, derartig, daß diese Gerichte auf die Schiffe und Frachten neu- 
kraler Völker, die sie auf hoher See beschlagnahmen, Landesgesetze oder 
Befehle anwenden, die mit Recht nur anwendbar sind innerhalb der 
heimischen Seen von Großbritannien oder gegen englische Schiffe auf 
hoher See. 
30. Unter diesen Umständen fühlt die Regierung der Vereinigten 
Staaten, daß man von ihr vernünftigerweise nicht erwarten kann, daß sie 
ihren Bürgern den Rat gibt, Abhilfe vor Gerichtshöfen zu suchen, welche 
nach der Meinung dieser Regierung keine Antorität besitzen, dadurch. daß 
sie das Völkerrecht auch wirklich uneingeschränkt anwenden, und daß sie sich 
auch nicht enthalten kann, deren Ansprüche direkt bei der englischen Re- 
gierung auf diplomatischem Wege geltend zu machen. 
31. Meine Regierung ist davon benachrichtigt, daß man Schiffe und 
Ladungen, die behufs Untersuchung eingeschleppt sind, nur wieder frei- 
gelassen hat auf die Bedingungen hin, daß die Kosten und Ausgaben, die 
im Laufe dieses unberechenbaren Vorganges entstanden, als das Lotsen- 
geld, Kaigeld, das Liegegeld, die Hafenabgaben, die Packhaus- und Umlade- 
kosten usw. von den Klägern bezahlt werden sollen oder daß sie einen 
Verzicht unterzeichnen, etwa dafür künftig Reklamationen bei der englischen 
Regierung einzubringen. Meine Regierung ist davon entfernt, zu glauben
	        
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