Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

Pereinigte Staaten von Nordamerika und Kauada. (November 5.) 1291 
daß dieses wenig großmütige Verfahren seitens der englischen Re- 
gierung gegenüber anerkannten amerikanischen Bürgern andauern wird, aber 
damit über die Stellung der Vereinigten Staaten ihm gegenüber kein 
Irrtum ist. benutze ich diese Gelegenheit, Sie davon zu benachrichtigen, 
daß meine Regierung die Rechtmäßigkeit aller solcher Auflagen und Lasten 
ableugnet und bestreitet, daß irgendein Verzicht auf Entschädigung, den 
man amerikanischen Bürgern unter solchen Zwang auferlegt hat, Sie davon 
abhalten kann, Abhilfe auf diplomatischem oder sonst irgendeinem andern 
Ihnen offenen Wege zu suchen. 
32. Bevor ich diese Note schließe, möchte ich, um mögliche Miß- 
verständnisse zu vermeiden, der englischen Regierung klar zu verstehen geben, 
daß bei dieser Aussprache keine Absicht besteht, die Regierung der Ver- 
einigten Staaten zu einer Politik des Verzichtes auf Einwände zu ver- 
pflichten, welche sie etwa gegenüber dem Rechte der englischen Regierung 
erheben könnte, gewisse Gegenstände in ihre Bannwarenliste einzuschließen. 
Die Vereinigten Staaten behalten sich das Recht vor, diesen Gegen- 
stand später in einer besonderen Mitteilung an die englische Regierung 
vorzulegen. 
Zusammenfassung der Einwände. 
33. Ich glaube schlüssig gezeigt zu haben, daß die Methoden, die Eng- 
land anzuwenden sucht, um sich Gewißheit und Beweise über feindliche 
Güter zu verschaffen, die nach neutralen Häfen unterwegs sind, und das 
Bestreben, solchen Ladungen einen Baunwarecharakter zu geben, daß diese 
ungerechtfertigt sind, daß die Blockade, auf die sich solche Methoden zum 
Teil gründen, nicht effektiv, ungesetzmäßig und unentschuldbar ist, daß die 
gerichtlichen Prozeduren, die als Entschädigung für internationale Verluste 
angeboten werden, für diesen Zweck mangclhaft sind, und daß in vielen 
Fällen die Rechtsprechung erfolgt in Verletzung des Völkerrechts. Daher 
können sich die Vereinigten Staaten diese Verkürzung ihrer neutralen Rechte 
durch Maßregeln, welche eingestandenermaßen zur Vergeltung dienen 
sollen und die daher ungesetzmäßig ihrer Idee und ihrer Ausführung nach 
getroffen sind, um die Feinde Englands für angebliche Ungesetzmäßigkeiten 
zu bestrafen, ihrerseits nicht gefallen lassen. Die Vereinigten Staaten 
würden nicht in der Lage sein, dagegen zu protestieren, wenn ihre Inter- 
essen und die Interessen der andern Neutralen davon nicht berührt werden, 
aber da sie berührt sind, können sie nicht mit Gelassenheit sich die fernere 
Hintansetzung ihrer Rechte und Interessen gefallen lassen unter dem Vor- 
wande, daß die besondere geographische Lage der Feinde Englands solche 
gewaltsame und ungesetzmäßige Maßnahmen erfordere oder rechtfertige. 
34. Die Regierung der Vereinigten Staaten wünscht deshalb der 
englischen Regierung sehr ernstlich nahezulegen, daß sie darauf be- 
stehen muß, daß die Beziehungen zwischen den beiden Regierungen geregelt 
sein mögen, nicht von einer Politik der Zweckmäßigkeit, sondern von den- 
jenigen Regeln internationaler Beziehungen, auf welche Großbritannien in 
der Vergangenheit die Vereinigten Staaten aufmerksam machte, als diese 
letztern als kriegführende Macht selbst in einen Kampf um ihre nationale 
Existenz verwickelt waren. Für Neutrale nicht nur von heute, sondern auch 
für die der Zukunft ist es von höchster Wichtigkeit, daß die Grundsätze 
des internationalen Rechts unverkürzt aufrechterhalten würden. 
35. Diese Aufgabe, den Vorkämpfer zu spielen für die Unverletzlichkeit 
von neutralen Rechten, welche die Billigung der ganzen zivilisierten Welt 
erhalten haben, dem gesetzlosen Verhalten von Kriegführenden gegenüber, 
wie es aus der Bitterkeit des großen Rampfes, der Europa verwüstet, ent-
	        
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