Pereinigte Staaten von Nordamerika und Kauada. (November 5.) 1291
daß dieses wenig großmütige Verfahren seitens der englischen Re-
gierung gegenüber anerkannten amerikanischen Bürgern andauern wird, aber
damit über die Stellung der Vereinigten Staaten ihm gegenüber kein
Irrtum ist. benutze ich diese Gelegenheit, Sie davon zu benachrichtigen,
daß meine Regierung die Rechtmäßigkeit aller solcher Auflagen und Lasten
ableugnet und bestreitet, daß irgendein Verzicht auf Entschädigung, den
man amerikanischen Bürgern unter solchen Zwang auferlegt hat, Sie davon
abhalten kann, Abhilfe auf diplomatischem oder sonst irgendeinem andern
Ihnen offenen Wege zu suchen.
32. Bevor ich diese Note schließe, möchte ich, um mögliche Miß-
verständnisse zu vermeiden, der englischen Regierung klar zu verstehen geben,
daß bei dieser Aussprache keine Absicht besteht, die Regierung der Ver-
einigten Staaten zu einer Politik des Verzichtes auf Einwände zu ver-
pflichten, welche sie etwa gegenüber dem Rechte der englischen Regierung
erheben könnte, gewisse Gegenstände in ihre Bannwarenliste einzuschließen.
Die Vereinigten Staaten behalten sich das Recht vor, diesen Gegen-
stand später in einer besonderen Mitteilung an die englische Regierung
vorzulegen.
Zusammenfassung der Einwände.
33. Ich glaube schlüssig gezeigt zu haben, daß die Methoden, die Eng-
land anzuwenden sucht, um sich Gewißheit und Beweise über feindliche
Güter zu verschaffen, die nach neutralen Häfen unterwegs sind, und das
Bestreben, solchen Ladungen einen Baunwarecharakter zu geben, daß diese
ungerechtfertigt sind, daß die Blockade, auf die sich solche Methoden zum
Teil gründen, nicht effektiv, ungesetzmäßig und unentschuldbar ist, daß die
gerichtlichen Prozeduren, die als Entschädigung für internationale Verluste
angeboten werden, für diesen Zweck mangclhaft sind, und daß in vielen
Fällen die Rechtsprechung erfolgt in Verletzung des Völkerrechts. Daher
können sich die Vereinigten Staaten diese Verkürzung ihrer neutralen Rechte
durch Maßregeln, welche eingestandenermaßen zur Vergeltung dienen
sollen und die daher ungesetzmäßig ihrer Idee und ihrer Ausführung nach
getroffen sind, um die Feinde Englands für angebliche Ungesetzmäßigkeiten
zu bestrafen, ihrerseits nicht gefallen lassen. Die Vereinigten Staaten
würden nicht in der Lage sein, dagegen zu protestieren, wenn ihre Inter-
essen und die Interessen der andern Neutralen davon nicht berührt werden,
aber da sie berührt sind, können sie nicht mit Gelassenheit sich die fernere
Hintansetzung ihrer Rechte und Interessen gefallen lassen unter dem Vor-
wande, daß die besondere geographische Lage der Feinde Englands solche
gewaltsame und ungesetzmäßige Maßnahmen erfordere oder rechtfertige.
34. Die Regierung der Vereinigten Staaten wünscht deshalb der
englischen Regierung sehr ernstlich nahezulegen, daß sie darauf be-
stehen muß, daß die Beziehungen zwischen den beiden Regierungen geregelt
sein mögen, nicht von einer Politik der Zweckmäßigkeit, sondern von den-
jenigen Regeln internationaler Beziehungen, auf welche Großbritannien in
der Vergangenheit die Vereinigten Staaten aufmerksam machte, als diese
letztern als kriegführende Macht selbst in einen Kampf um ihre nationale
Existenz verwickelt waren. Für Neutrale nicht nur von heute, sondern auch
für die der Zukunft ist es von höchster Wichtigkeit, daß die Grundsätze
des internationalen Rechts unverkürzt aufrechterhalten würden.
35. Diese Aufgabe, den Vorkämpfer zu spielen für die Unverletzlichkeit
von neutralen Rechten, welche die Billigung der ganzen zivilisierten Welt
erhalten haben, dem gesetzlosen Verhalten von Kriegführenden gegenüber,
wie es aus der Bitterkeit des großen Rampfes, der Europa verwüstet, ent-