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24. Jebruar v. 38. mit den jchlagenpiten Gründen be:
wielen. Jedenfalls, meine Herren, wenn die AUbficht be:
jtehen jollte, — ich fage nod, einmal: wenn — dann
bin ich Sicher, daß unfere fchwäbilchen Nachbarn drüben
ji) ihrer Haut zu wehren wijjen würden, und daß man
ihr Sefchrei, wenn ich fo jagen darf, in Berlin kaum
überbhören wird. Unter allen Umjtänden aber, meine
Herren, begreife id, Eines nicht; ich begreife das nicht,
weßhalb denn Bayern wegen einer möglichermweife Ende
Dezember 1877 drohenden Gefahr, jeßt Ichon feine politifche
Eriftenz wegwerfen und ein DBertragsverhältniß
eingehen joll, welches gleichbedeutend tft mit unferer Mediatijirung.
Kun, meine Herren, mache ich mir aber felbit einen
Einwurf. Ich habe wiederholt den Ausdrud „Mediatilirung‘’
gebraudt. Habe ich vielleicht zu viel Damit gelagt,
wenn ich gejagt habe, diefe Verträge nach ihrem
Snhalte, nacy ihren unvermeidlichen Confequenzen wären
identijch mit unferer Mediatijirung ?
Bis in die Yeit vor dem Kriege und aud) nod) big
in den Monat Septeniber hinein war e3 ein von der
f. Staatsregierung feitgehaltenes Prinzip der bayertjchen
Politik, ja war e8 ein felbit vom Kürften v. Hohenlohe,
Durchlaucht, acceptirtes und hier wiederholt feierlich verfündetes
Ariom der bayerijchen Bolitif, dag der Norbbund
„eine jo entjchiedene Hinneigung zum inheiteftaat’'
beftinde, daß ein Zutritt Bayerns ohne wejentliche
Aenderung an der Verfaflung biefes Bundes, d. h. ohne
Uenderungen, melde geeignet wären, die Hirmeigung
zum Cinheitsjtaat, die unitarische Tendenz abzuftumpfen
— Schlechterdings unmöglich wäre.
Nun, meine Herren, ein großer Theil meines Neferates
ift dem Nachweife gewidmet, daß jolche Aenderungen
an der Norbbundverfaflung durd die vorlicyenden
Berträge nicht erreicht jind. Man hat uns aud im
Ausschufle wejentliche Aenderungen diefer Art nirgend zu
zeigen vermoct. Das WMinoritätsgutachten bejagt aud)
nichts davon. Das Minoritätsgutachten müßte ja jonft,
wenn man gewilfen Organen trauen darf, Jolche pringipielle
Aenderungen jogar auf das Tiefite beklagen.