Full text : Dr. J. Milbiller's kurzgefasste Geschichte des Königreichs Bayern.

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ner  Urkunde  ausfertigen,  worin  Herzog  Wolfgang  auf  alle  Mit—
herrschaft  verzichtet,  und  der  weise  Albrecht  auf  ewige  Zeit  die
Untheilbarkeit  Bayerns  und  das  Recht  der  Erstgeburt  von  Sohn
zu  Sohn  festsetzte.  Die  nachgebornen  Prinzen  sollten  Grafentitel
mit  4000  Gulden  erhalten.  Die  übrigen  Tage  seines  Lebens  weihte
Albrecht  der  schönen  Sorge,  das  zerstörte  Glück  seines  Volkes
aufzurichten,  und  entschlief  nach  so  vielen  großen  Thaten  am  Morgen
  des  18.  Märzes  1508.  Er  binterließ  drei  Söhne,  Wilhelm,
Ludwig  und  Erust.

 

Sechster  Zeitraum.

Von  der  Abstellung  der  Landestheilungen  in  Bayern,
  bis  zur  Wiedervereinigung  der  Pfalz  mit
Bayern;  oder  vom  Tode  Albrechts  IV.  bis  zum
Tode  Maximilign  Josephs  III.  1508—1777.

 

Erster  Abschnikt.

Unter  den  Herzogen  Wilhelm  IV.,  dem  Standhaften
15098—1550;  Albrecht  V.,  dem  Großmüthigen  —  1570,  und
Wilhelm  V.,  dem  Frommen  —  1508,  gewinnt  Bapern  an
innerer  Kraft.
S.  1.

Belm  Tode  Albrechts  IV.  des  Weisen  war  sein  erstgeborner
Sohn,  Wilhelm,  erst  15  Jahre  alt,  und  es  berrschte  bis  zu  seinem
18ten  Jahre  für  ihn  sein  Oheim,  Wolfgang,  mit  sechs  Landständen
  milde  und  weise.  Den  goldenen  Frieden,  womit  1511
Wilhelm  IV.,  wie  zuvor  sein  alter  Oheim  regieren  wollte,  störten
bald  die  herrschbegierigen  Wünsche  seines  Bruders  Ludwig.  Diesem
  wollte  die  Grafenwürde  mit  4000  fl.  nicht  behagen.  Er  erhob
  Klage  gegen  des  Vaters  Verordnung,  und  forderte  den  dritten
  Theil  des  Landes,  und  das  zweite  Drittel  für  seinen  Bruder
Ernst.  Ihn  unterstützten  die  Mutter  Kunigunde,  die  Stände  Bap-