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ner Urkunde ausfertigen, worin Herzog Wolfgang auf alle Mit—
herrschaft verzichtet, und der weise Albrecht auf ewige Zeit die
Untheilbarkeit Bayerns und das Recht der Erstgeburt von Sohn
zu Sohn festsetzte. Die nachgebornen Prinzen sollten Grafentitel
mit 4000 Gulden erhalten. Die übrigen Tage seines Lebens weihte
Albrecht der schönen Sorge, das zerstörte Glück seines Volkes
aufzurichten, und entschlief nach so vielen großen Thaten am Morgen
des 18. Märzes 1508. Er binterließ drei Söhne, Wilhelm,
Ludwig und Erust.
Sechster Zeitraum.
Von der Abstellung der Landestheilungen in Bayern,
bis zur Wiedervereinigung der Pfalz mit
Bayern; oder vom Tode Albrechts IV. bis zum
Tode Maximilign Josephs III. 1508—1777.
Erster Abschnikt.
Unter den Herzogen Wilhelm IV., dem Standhaften
15098—1550; Albrecht V., dem Großmüthigen — 1570, und
Wilhelm V., dem Frommen — 1508, gewinnt Bapern an
innerer Kraft.
S. 1.
Belm Tode Albrechts IV. des Weisen war sein erstgeborner
Sohn, Wilhelm, erst 15 Jahre alt, und es berrschte bis zu seinem
18ten Jahre für ihn sein Oheim, Wolfgang, mit sechs Landständen
milde und weise. Den goldenen Frieden, womit 1511
Wilhelm IV., wie zuvor sein alter Oheim regieren wollte, störten
bald die herrschbegierigen Wünsche seines Bruders Ludwig. Diesem
wollte die Grafenwürde mit 4000 fl. nicht behagen. Er erhob
Klage gegen des Vaters Verordnung, und forderte den dritten
Theil des Landes, und das zweite Drittel für seinen Bruder
Ernst. Ihn unterstützten die Mutter Kunigunde, die Stände Bap-