Alphabeilsches Register.
Verwaltungsbehörde: eidliche Zeugenvernehmung durch
oe
Volk, Joseph: Das Siralversahren in Zoll· Ausschlage. und
anderen Steuersa
EEEII eines ausländischen ur.
theils. Zuständigkeit des bayerischen obersten Landeogerichts
im Verhältniß zum Reichsgericht . ....
Vollstreckungobeamter: Widerstand;
Waaranvertan s. Wochenm
Wach, Dr. A.: Handbuch des 7 Civilprozeßrechtes
Wald s. Forstgeletz.
Waller ah Der Nachweis, daß ein Bach si
Miteigenthum des Staates befindet, daß derselbe ein Menenarm
eines öffentlichen Flusses ist und daß er an einzelnen
Stellen eine Regelung seines Laufes erfahren hat, schließt
nicht auc, denselben alo Privatfluß zu betrachten .
Für die Anwendung des Wasserbenützungsgesetzes ist eo
ohne Belang, ob die Entstehung einer Anstalt aui Bewilligung
der Kreisregierung oder auf einem Privatrechtstitel beruht
und ob die Aenderung der Anstalt eine Gefährdung
oder Störung des Verkehrs verursacht oder nich
Die Verunreinigung eines Wassers der im Art. 92 bes
Wasserbenützungsgesetzes bezeichneten Art ist dann eine
unbefugte, wenn nach dem Wasserbenützungsgesetze vom
28. Mai 1552 keine Befugniß zur Verunreinigung des.
selben bestan
Wick A.: Galgenninn deuiisher Civil- und Sttafgerichte
in Fischerelsach
Widerk lage "Q veren Wegsan in Folge Zurücknohme der Klage.
Widerstand gegen die Staatshewoll. Gewaltenwendung
hegen Vollstreckungsbeomte
Wiedereinsetung in den vorigen Siand gegen Abiaui
einer Nothfrist. Begriff des unabweisbaren Zusalles
Oegleichen gegen Ablauf der Berusungsfrist
Wochenmarkt: Auch der zum Zwecke ihreo Wiederverkaufes
auf Wochenmärkien im Umherziehen erfolgte Waarenverkauf
ist beim Mangel eines Wandergewerbescheines der, ein bewußt
rechtswidriges Handeln nicht ersordernden, Strafbestimmung
des K. 148 der R.-Gew. Ordn. unlerworsen
Beugenvernehmung eidliche, durch Verwaltungsbehörden
Zinn, Dr.: das Reichêgesetz betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln
2c. vom 14. Mai 1879 in 1I Aufl. bearbeltet von
aas
ge hteger *r andere Sirurnsachen Stralrersahren·
von Joseph V . .
S. a. WWmn—n–*.h
Züchtigungerecht der Leher
Deoglelchen der Dienstheren
Seite