Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. L. Band. (50)

Alphabeilsches  Register.

Verwaltungsbehörde:  eidliche  Zeugenvernehmung  durch
oe

Volk,  Joseph:  Das  Siralversahren  in  Zoll·  Ausschlage.  und
anderen  Steuersa

EEEII  eines  ausländischen  ur.
theils.  Zuständigkeit  des  bayerischen  obersten  Landeogerichts
im  Verhältniß  zum  Reichsgericht  .  ....

Vollstreckungobeamter:  Widerstand;

Waaranvertan  s.  Wochenm

Wach,  Dr.  A.:  Handbuch  des  7  Civilprozeßrechtes

Wald  s.  Forstgeletz.

Waller  ah  Der  Nachweis,  daß  ein  Bach  si
Miteigenthum  des  Staates  befindet,  daß  derselbe  ein  Menenarm
  eines  öffentlichen  Flusses  ist  und  daß  er  an  einzelnen
Stellen  eine  Regelung  seines  Laufes  erfahren  hat,  schließt
nicht  auc,  denselben  alo  Privatfluß  zu  betrachten  .
Für  die  Anwendung  des  Wasserbenützungsgesetzes  ist  eo

ohne  Belang,  ob  die  Entstehung  einer  Anstalt  aui  Bewilligung
der  Kreisregierung  oder  auf  einem  Privatrechtstitel  beruht
  und  ob  die  Aenderung  der  Anstalt  eine  Gefährdung
oder  Störung  des  Verkehrs  verursacht  oder  nich
Die  Verunreinigung  eines  Wassers  der  im  Art.  92  bes
Wasserbenützungsgesetzes  bezeichneten  Art  ist  dann  eine
unbefugte,  wenn  nach  dem  Wasserbenützungsgesetze  vom
28.  Mai  1552  keine  Befugniß  zur  Verunreinigung  des.
selben  bestan
Wick  A.:  Galgenninn  deuiisher  Civil-  und  Sttafgerichte
in  Fischerelsach
Widerk  lage  "Q  veren  Wegsan  in  Folge  Zurücknohme  der  Klage.
Widerstand  gegen  die  Staatshewoll.  Gewaltenwendung
hegen  Vollstreckungsbeomte

Wiedereinsetung  in  den  vorigen  Siand  gegen  Abiaui
einer  Nothfrist.  Begriff  des  unabweisbaren  Zusalles
Oegleichen  gegen  Ablauf  der  Berusungsfrist

Wochenmarkt:  Auch  der  zum  Zwecke  ihreo  Wiederverkaufes
auf  Wochenmärkien  im  Umherziehen  erfolgte  Waarenverkauf
ist  beim  Mangel  eines  Wandergewerbescheines  der,  ein  bewußt
  rechtswidriges  Handeln  nicht  ersordernden,  Strafbestimmung
  des  K.  148  der  R.-Gew.  Ordn.  unlerworsen

Beugenvernehmung  eidliche,  durch  Verwaltungsbehörden
Zinn,  Dr.:  das  Reichêgesetz  betr.  den  Verkehr  mit  Nahrungsmitteln
  2c.  vom  14.  Mai  1879  in  1I  Aufl.  bearbeltet  von

aas
ge  hteger  *r  andere  Sirurnsachen  Stralrersahren·
von  Joseph  V  .  .
S.  a.  WWmn—n–*.h
Züchtigungerecht  der  Leher
Deoglelchen  der  Dienstheren

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