122 Die ãserrritisq · ingarisqe RNenarqie. (Juni 21. -22.)
das Wahlrecht auf 24 Jahre es auf solche Rechtstitel begründen wollen,
daß das Wahlrecht ein gründliches, ehrliches, ein weites Ausmaß besitzendes
sei, daß es kein ungern gewährtes teilweises Wahlrecht, sondern daß es
eine auf die arbeitenden und kämpfenden Massen sich erstreckende vollkommene
Reform bringt. Im Rahmen dieser Reformen wünschen wir auch
das Wahlrecht der das Karl-Truppenkreuz besitzenden Kämpfer zu verwirklichen,
welche als eine an die Person geknüpfte Berechtigung unserer
Ansicht nach nicht an die oben erwähnte Altersgrenze geknüpft werden kann.
Was das geheime Stimmrecht betrifft, so wollen wir weiter gehen als das
Gesetz vom Jahre 1913 und es in allen Bezirken durchführen, wo die
Grundbedingungen einer ernsten Ausübung des geheimen Stimmrechtes,
nämlich eine zahlreiche Intelligenz und Kenntnis des Lesens und Schreibens,
vorhanden sind. Wir wollen ferner durchführen, daß die Wähler von Amts
wegen in die Wählerliste ausgenommen werden. Durch das Berbot der
Wagengelder, der Verpflegung, der Embleme und Fahnen sowie auf jede
geeignete Weise wollen wir die Reinheit der Wahlen sichern. Durch eine
nach richtigen Prinzipien durchgeführte Bezirkseinteilung wollen wir diese
Unverhältnismäßigkeiten beseitigen. Indem ich der Ueberzeugung bin, daß
die verschmelzende Kraft des gleichen Rechtes die Vaterlandsliebe und
Einheit nur steigern kann, hofen wir, daß die formelle Majorität des
Hauses die Schaffung der unvermeidlichen Reform nicht weiter verhindern
wird. Sollten wir uns aber in dieser Hoffnung täuschen müssen, so wären
wir, obwohl wir entschieden bestrebt sind, es uns angelegen sein zu lassen,
daß während des Krieges Neuwahlen nicht nötig seien, gezwungen, gegenüber
der formellen Majorität Hilfe bei den Wählern zu suchen.
In der sich anschließenden Besprechung der Regierungserklärung gibt
Kultusminister Graf Albert Apponyi (Unabh.) eine Erklärung ab, in
welcher er seinen Eintritt in das Kabinett trotz der zwischen ihm, beziehungsweise
seiner Partei und den Mitgliedern der Regierung bezüglich
des Ausgleiches mit Oesterreich bestehenden verschiedenen Ansichten begründet.
Zum Eintritt in das Kabinett sei er durch den Umstand bewogen worden,
daß das Kabinett zur Erledigung überaus wichtiger Probleme die Leitung
der Regierungsgeschäfte übernommen habe und daß er in strikter Erfüllung
seiner Pflichten als Politiker hierbei seine und die Mitarbeit seiner Partei
nicht vorenthalten konnte.
Abg. Graf Stephan Tisza (Nat. Arb.) erklärt bezüglich der Gründe
der Demission des früheren Kabinetts: Die Frage der Wahlreform war
es, bezüglich welcher die vorige Regierung Sr. Maj. gewisse Vorschläge
unterbreitete. Diese Vorschläge haben die Krone nicht in der Hinsicht beruhigt,
ob sie den Wünschen und Ansprüchen der Nation genügen. Deshalb
habe sein Kabinett die Demission gegeben, und eine neue Regierung sei
gekommen, welche es versuchen werde, das Wahlrecht auf breiterer Grundlage
durchzuführen. Unter normalen Verhältnissen wäre dies eine ganz
einfache Sache, inmitten des Weltkrieges aber, wo man darauf bedacht sein
müsse, daß die Kräfte der Nation nicht zerstückelt werden, müsse alles verhütet
werden, was die innere Ordnung und Ruhe gefährden könnte. Eben
deshalb müsse er darauf verweisen, daß diejenigen eine große Verantwortung
auf sich laden würden, welche das Land in die Notwendigkeit der
Durchführung von Neuwahlen verwickeln würden. Was das allgemeine
Regierungsprogramm anbelange, welches vom Ministerpräsidenten nur kurz
angedeutet worden sei, könne er nur kurz erklären, daß er und seine Partei
mit dem ins Auge gefaßten Ziel einverstanden seien. Obwohl zwischen ihm
und seiner Partei einerseits und der Regierung sowie den diese unterstützenden
Parteien andererseits große Gegensätze bestehen, hoffe er dennoch,