Dĩe ãfterreiisq ·mgarise Menarchie. (November 17. - 20.) 205
17. Nov. Kaiser Karl beantwortet das Schreiben des poln.
Regentschaftsrates vom 27. Okt. (S. Polen.)
18. Nov. Besuch österr. und ung. Pressevertreter in Berlin.
(S. Tl. 1 S. 972).
20. Nov. (Oesterr. Abgeordnetenhaus.) Soziale Fürsorge.
Die Vorlage betr. die Errichtung des Ministeriums für soziale
Fürsorge (s. S. 90) wird in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Ferner wird der Gesetzentwurf betr. die Tilgung der Verurteilung,
falls der Betreffende innerhalb einer gewissen Frist keine strafbare Hand-
lung begangen hat, in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Am gleichen Tage gehen dem Hause die Vorlagen betr. die prov. Ver-
längerung des Ausgleichs mit Ungarn zu. Das „k. k. Tel.-Korr.-Bur.“
ibt dazu amtlich bekannt: Am 31. Dez. 1917 läuft die Geltungsdauer der
in Kraft stehenden Abmachungen über den wirtschaftlichen Ausgleich, über
das Privileg der Oesterreichisch-Ungarischen Bank sowie über den Münz-
und Währungsvertrag ab. Die beiden Regierungen haben, wie seinerzeit
(s. S. 35 f.) mitgeteilt wurde, schon vor längerer Zeit Verhandlungen über
die Erneuerung dieser Abmachungen gepflogen, die zu einem vorläufigen
Ergebnisse führten, so daß die Verhandlungen mit dritten Staaten einge-
leitet werden konnten. Da jedoch die handelspolitischen Verhältnisse auch
derzeit insolge des Kriegszustandes noch nicht geklärt sind, ist es jetzt un-
möglich, Vorlagen für die endgültige Regelung des wirtschaftlichen Aus-
gleiches beider Staaten der Monarchie in den Parlamenten einzubringen.
Die beiden Regierungen gerg deshalb beschlossen, eine vorläufige Ver-
längerung der geltenden Vereinbarungen bis zu dem Zeitpunkte, in dem
die zwischen den beiden Regierungen vereinbarte Neuregelung dieser An-
gelegenheit in Kraft treten kann, längstens bis 31. Dez. 1919, zu beantragen.
20. Nov. (Ung. Abg.-Haus.) Staatshaushaltsplan 1917/18.
Ministerpräsident Dr. Wekerle legt in seiner Eigenschaft als Finanz-
minister dem Hause, das an diesem Tage wieder zusammentritt, den
Staatshaushaltsplan für 1917/18 vor. Er gibt dabei ein ausführliches
Exposé, in dem er einleitend bemerkt, daß das Budget die Ziffern der
normalen Gebarung aufweist. Die Kriegskosten sind nur in gewisser Be-
ziehung berücksichtigt, zumal ist das erhöhte Zinsenerfordernis für die
7. Kriegsanleihe in Voranschlag gebracht. Nicht berücksichtigt wurden jedoch
die Mobilisierungskosten, die auf Grund des Gesetzes über die für den
Kriegsfall zu treffenden außerordentlichen Maßnahmen gedeckt wurden.
Auf dieser Grundlage wurden die Ziffern des Budgets zusammengestellt,
und es ergibt sich in der ordentlichen und in der außerordentlichen Ge-
barung eine Ausgabe von 3442,67 Mill. Kr., der eine Einnahme von
3468,90 Mill. Kr. gegenübersteht, so daß ein Ueberschuß von 26,2 Mill. Kr.
ausgewiesen wird. Der wichtigste Punkt betrifft die Erhöhung der Staats-
schuld infolge des Krieges, welche sich durch die Kriegsanleihen um 8,91
Milliarden vermehrt hat: Für diese ist ein Zinsenerfordernis von 516,38
Millionen vorgesehen. Seit der Zusammenstellung des Haushalts ist für
Deckung der Kassenscheine und der später hinzugetretenen Rentenanleihe ein
weiteres Zinsenerfordernis von 113,46 Mill. hinzugekommen. Die siebente
Kriegsanleihe für die die Zeichnungen jetzt im Gange sind, wird voraus-
sichtlich zwei Milliarden betragen. Aus dem halbjährigen Zinsenerfordernis
derselben sind 60 Mill. in Voranschlag genommen. Was die Einnahmen
betrifft, so ist für den Haushalt ein Einnahmeplus von 465,36 Mill. zu