Volltext : Deutsche Geschichte. Erster Band. (1)

4.  Das  neue  fränfiihe  Königtum:  Karl  Martell  und  Pipin.

und  fie  fteigerten:  Name  um  Name  taucht  auf,  mit  deren  feinem
wir  mehr  eine  lebendige  Vorstellung  verbinden  und  von  denen  wir
fein  deutliches  Bild  gewinnen  fünnen.

Unter  den  WMdelfamilien  Auftrafiend  nun  tritt  feit  der  Meitte
jenes  SahrhundertS  ein  Gefchlecht  hervor,  das  fih,  durch  eine
Reihe  bedeutender  Berjönlichkeiten  vertreten,  allmählich)  dem  welfenden
  Königtum  deö  merowingischen  Haufes  an  die  Seite  |chob,  bis
es  die  königliche  Macht,  und  al3  die  rechte  Stunde  gefommen  war,
auch  den  königlichen  Namen  erlangte,  der  mit  der  rechten  Verjönlichfeit
  verbunden,  diefe  Macht  verdoppelt.  Die  Leiter,  auf  der  diejes
Geichlecht  der  Bipiniden  emporftieg,  war  jene  Stellung  des  major
domus  im  füniglihen  Haushalt.  Urjprünglich  nur  ein  vom  König
ernannter  Beamte,  der  das  königliche  Gefolge  im  Kriege  führte,  im
Srieden,  jomweit  diefer  Zuftand  reichte  und  dauerte,  an  der  Spibe
der  NRegierungsgejchäfte  oder  ihres  wichtigften  Teiles  jtand,  erlangte
der  Majordomus  nad)  und  nach  eine  überragende  Stellung,  und
unter  jchwachen  Königen  wurde  die  Verfönlichkeit  für  den  WBoften
dem  König  von  der  gerade  fiegreichen  Adelspartei  vorgejchrieben.
Wer  jo  von  einer  fiegreichen  Bartei  getragen  längere  Zeit  an  der
Spibe  ftand,  verfügte  tatfächlich  über  den  Thron  felbit;  jedenfalls
bejaß  er  die  wirkliche  Macht  im  Staate  und  fonnte  fie  auch  auf  feine
Söhne,  fofern  fie  der  Lage  gewachlen  waren,  vererben.  E3  traf  jich
nun,  dab  dag  Haus  Pipins  des  Älteren  oder  Bipins  von  Landen
eine  Folge  folcher  fraftvoller  Perfönlichkeiten  aufwies,  von  denen
der  zweite,  al3  PBipin  von  Heriftal  oder  der  Mittlere  unter-Ichieden,
  Majordomus  von  Auftrafien,  durch  einen  Sieg  über  Die
Neuftrier  bei  ZTejtri  in  der  Gegend  von  St.  Quentin  im  Jahre
687  an  die  Spige  der  beiden  Teilreiche  fam,  al3  jolcher  die
Autorität  des  fränkischen  Namens  auch  über  die  abhängigen  oder
Grenzpölfer  Fräftig  wahrte  und,  gelegentlich  unter  dem  vielfagenden
Titel  Dux  et  Princeps  Francorum,  Herzog  und  Yürft,  tatjächlich
unter  und  neben  nichtöbedeutenden  Königen  des  merowingifchen
Haufes  fiebenundzwanzig  Sahre  lang  das  Gejamtreidh  leitete.  Er
jtarb  im  Dezember  714.