Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

292 Greßbriiannien. (Mai 3. 4.) 
1624 685 000 Pf. mußte durch Anleihen 2c. gedeckt werden. Die 5öproz. 
Kriegsanleihe und der Verkauf von Schatzwechseln haben zusammen den 
Betrag von 966048000 Pf., die konv. 4 ½ proz. Kriegsanleihe 821005000 Pi. 
und die konv. Schatzscheine 282792000 Pf. erbracht. Die Gesamtausgaben 
seit Beginn des Kriegs haben 4318 Mill Pf. erreicht, wovon 26 Proz. aus 
Steuern und andern gewöhnlichen Einnahmen bestritten wurden. Die 
Nationalschuld beläuft sich jetzt auf 3854 Mill. Pf. St. Wenn man aber 
hiervon die Darlehen an die Alliierten und Dominions abziehe, sei dieser 
Betrag befriedigend. Neue Steuern sollen nicht eingeführt werden, jedoch 
schlägt der Schatzkanzler vor eine Erhöhung der Abgaben auf Vergnügungen, 
deren Ertrag er auf anderthalb Mill. Pf. St. schätze, ferner eine Erhöhung 
der Tabaksteuer um 1 Schilling 10 Pence für das Pf., deren Ertrag auf 
weitere 6 Mill. Pf. St. geschätzt würde, sowie die Erhöhung der Steuer auf 
Übermäßige Gewinne von 60 auf 80%⅝% vom 1. Jan. 1917 ab. Die letztere 
solle rückwirkende Kraft haben und werde schätzungsweise weitere 20 Mill. 
Pf. St. erbringen. Die Schiffahrtsgewinne sollen durch Requirierung der 
Schiffe von über 1600 To. zu einem festen Satze, der den Reedern keine 
so großen Kriegsgewinne gestatte wie bisher, erfaßt werden. 
Der Schatzkanzler bemerkt zum Schlusse, der Eintritt Amerikas in den 
Krieg habe die finanzielle Lage geändert. Die amerik. Regierung werde 
nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit England helsen, die finanziellen Lasten 
seiner Allierten zu tragen. Kein Mangel an Geld könne fortan England 
daran hindern, den Sieg zu erringen. 
3. Mai. Erweiterung des britischen Sperrgebiets. 
Nach einer Mitteilung der engl. Regierung an das niederländ. Mini- 
sterium des Auswärtigen wird das brit. Sperrgebiet vom 3. Mai an, ab- 
gesehen von den dän. und niederländ. Territorialgewässern, folgendermaßen 
begrenzt sein: Im Norden durch den Parallelgrad vom 56 Gr. nördlicher 
Breite, westlich von einem Punkt, der drei Seemeilen von der Küste von 
Jütland entfernt liegt; im Westen durch vie Verbindungslinie folgender. 
Punkte: 56 Gr. nördl. Br. und 6 Gr. östl. Länge und 54 Gr. 45 Min. n. Br. 
und 4 Gr. 3 Min. ö. L., und 53 Gr. 15 Min. u. Br. und 4 Gr. 30 Min. 
5. L.; im Süden durch eine Linie, die durch den leztgenannten Punkt und 
folgende Punkte gezogen wird: 53 Gr. 23 Min. u. Br. und 4 Gr. 50 Min. 
5. L., ferner 53 Gr. 23 Min. u. Br. und 5 Gr. 1 Min. ö. L. und 53 Gr. 
25 Min. nu. Br. und 5 Gr. 53 Min. ö. L.; weiter nach Osten folgt die Linie 
der Grenze der holländ. Territorialgewässer. 
4. Mai. (Unterhaus.) Verwendung deutscher Soldatenleichen. 
Auf die Anfrage des Abg. Dillon, ob die Regierung Grund zur 
Annahme habe, daß die Nachricht, die deutsche Regierung ziehe Fett aus 
Soldatenleichen, auf Wahrheit beruhe, erklärt Lord Robert Cecil, die Regie- 
rung habe darüber keine weiteren Informationen als die in der Tages- 
presse erschienenen Auszüge aus deutschen Zeitungen, aber die fraglichen 
Anklagen gegen die deutschen Militärbehörden enthielten angesichts anderer 
Handlungen derselben nichts Unglaubwürdiges. Daher habe die Regierung 
die Verbreitung der Tatsachen durch die üblichen Kanäle zugelassen. Dillon 
erwidert, ob sich die Regierung bewußt sei, daß ohne das Vorliegen sicherer 
Wahrheitsbeweise die Verbreitung der durch den Minister autorisierten 
Angaben „nicht nur ein großer Skandal, sondern ein schweres Unrecht“ 
sei, wenn dieselben, wie er überzeugt wäre, absolut falsch seien. Die weitere 
eindringliche Forderung Dillons, die Regierung möge die Wahrheit er- 
gründen, wird von Lord Cecil als unvernünftig abgefertigt. (Die Erwide- 
rung des deutschen Staatssekretärs Dr. Zummermann fs. Tl. 1 S. 542.)
	        
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