292 Greßbriiannien. (Mai 3. 4.)
1624 685 000 Pf. mußte durch Anleihen 2c. gedeckt werden. Die 5öproz.
Kriegsanleihe und der Verkauf von Schatzwechseln haben zusammen den
Betrag von 966048000 Pf., die konv. 4 ½ proz. Kriegsanleihe 821005000 Pi.
und die konv. Schatzscheine 282792000 Pf. erbracht. Die Gesamtausgaben
seit Beginn des Kriegs haben 4318 Mill Pf. erreicht, wovon 26 Proz. aus
Steuern und andern gewöhnlichen Einnahmen bestritten wurden. Die
Nationalschuld beläuft sich jetzt auf 3854 Mill. Pf. St. Wenn man aber
hiervon die Darlehen an die Alliierten und Dominions abziehe, sei dieser
Betrag befriedigend. Neue Steuern sollen nicht eingeführt werden, jedoch
schlägt der Schatzkanzler vor eine Erhöhung der Abgaben auf Vergnügungen,
deren Ertrag er auf anderthalb Mill. Pf. St. schätze, ferner eine Erhöhung
der Tabaksteuer um 1 Schilling 10 Pence für das Pf., deren Ertrag auf
weitere 6 Mill. Pf. St. geschätzt würde, sowie die Erhöhung der Steuer auf
Übermäßige Gewinne von 60 auf 80%⅝% vom 1. Jan. 1917 ab. Die letztere
solle rückwirkende Kraft haben und werde schätzungsweise weitere 20 Mill.
Pf. St. erbringen. Die Schiffahrtsgewinne sollen durch Requirierung der
Schiffe von über 1600 To. zu einem festen Satze, der den Reedern keine
so großen Kriegsgewinne gestatte wie bisher, erfaßt werden.
Der Schatzkanzler bemerkt zum Schlusse, der Eintritt Amerikas in den
Krieg habe die finanzielle Lage geändert. Die amerik. Regierung werde
nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit England helsen, die finanziellen Lasten
seiner Allierten zu tragen. Kein Mangel an Geld könne fortan England
daran hindern, den Sieg zu erringen.
3. Mai. Erweiterung des britischen Sperrgebiets.
Nach einer Mitteilung der engl. Regierung an das niederländ. Mini-
sterium des Auswärtigen wird das brit. Sperrgebiet vom 3. Mai an, ab-
gesehen von den dän. und niederländ. Territorialgewässern, folgendermaßen
begrenzt sein: Im Norden durch den Parallelgrad vom 56 Gr. nördlicher
Breite, westlich von einem Punkt, der drei Seemeilen von der Küste von
Jütland entfernt liegt; im Westen durch vie Verbindungslinie folgender.
Punkte: 56 Gr. nördl. Br. und 6 Gr. östl. Länge und 54 Gr. 45 Min. n. Br.
und 4 Gr. 3 Min. ö. L., und 53 Gr. 15 Min. u. Br. und 4 Gr. 30 Min.
5. L.; im Süden durch eine Linie, die durch den leztgenannten Punkt und
folgende Punkte gezogen wird: 53 Gr. 23 Min. u. Br. und 4 Gr. 50 Min.
5. L., ferner 53 Gr. 23 Min. u. Br. und 5 Gr. 1 Min. ö. L. und 53 Gr.
25 Min. nu. Br. und 5 Gr. 53 Min. ö. L.; weiter nach Osten folgt die Linie
der Grenze der holländ. Territorialgewässer.
4. Mai. (Unterhaus.) Verwendung deutscher Soldatenleichen.
Auf die Anfrage des Abg. Dillon, ob die Regierung Grund zur
Annahme habe, daß die Nachricht, die deutsche Regierung ziehe Fett aus
Soldatenleichen, auf Wahrheit beruhe, erklärt Lord Robert Cecil, die Regie-
rung habe darüber keine weiteren Informationen als die in der Tages-
presse erschienenen Auszüge aus deutschen Zeitungen, aber die fraglichen
Anklagen gegen die deutschen Militärbehörden enthielten angesichts anderer
Handlungen derselben nichts Unglaubwürdiges. Daher habe die Regierung
die Verbreitung der Tatsachen durch die üblichen Kanäle zugelassen. Dillon
erwidert, ob sich die Regierung bewußt sei, daß ohne das Vorliegen sicherer
Wahrheitsbeweise die Verbreitung der durch den Minister autorisierten
Angaben „nicht nur ein großer Skandal, sondern ein schweres Unrecht“
sei, wenn dieselben, wie er überzeugt wäre, absolut falsch seien. Die weitere
eindringliche Forderung Dillons, die Regierung möge die Wahrheit er-
gründen, wird von Lord Cecil als unvernünftig abgefertigt. (Die Erwide-
rung des deutschen Staatssekretärs Dr. Zummermann fs. Tl. 1 S. 542.)