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3. März. Einsetzung eines Gem. Ernährungsausschusses.
Auf Veranlassung des Kaisers wird als unterrichtende und vermit-
telnde Stelle für sämtliche bei den Ernährungsfragen beteiligten militärischen
und zivilen Behörden ein Gemeinsamer Ernährungsausschuß aufgestellt.
Dieser steht zur unmittelbaren Verfügung des Kaisers. Er hat seinen Sitz
in Wien und besteht aus Vertretern sämtlicher in Frage kommenden Zentral-
stellen. Zum Vorsitzenden wird Generalmajor Ottokar Landwehr von
Pragenau ernaunt.
5. März. Der Minister des Außern übergibt dem Bot-
schafter der Ver. Staaten von Anmerika folgendes Aide-Mémeoire:
. Dem Aide-Momeoire der amerik. Botschaft in Wien vom 18. Febr. d. J.
(i. S. 31 f.) hat das k. u. k. Ministerium des Aeußern entnommen, daß das
Washingtoner Kabinett angesichts der von der k u. k. Regierung am 10. Febr.
v. J. und am 11. Jänner d. J. abgegebenen Erklärungen Zweifel darüber
hegt, welche Haltung Oesterreich-Ungarn bei Führung des U-Bootkrieges
forton einzunehmen gedenke, und ob die Zusicherung, welche die k. u. k. Re-
gierung dem Washingtoner Kabinett im Laufe der Verhandlungen über die
Fälle der Schiffe „Ancona“ und „Persia“ erteilt hat, nicht etwa durch die
besagten Erklärungen abgeändert oder zurückgezogen wurde. Dem Wunsche
der Bundesregierung, daß diese Zweifel durch eine endgültige und klare
Aeußerung behoben werden, ist die k. u. k. Regierung gerne bereit zu ent-
sprechen. Es sei ihr hierbei gestattet, vorerst in aller Kürze die von den
Ententemächten in der Führung des Seekrieges geübten Methoden zu er-
örtern, weil diese den Ausgangspunkt des von Oesterreich--Ungarn und
seinen Verbündeten ins Werk gesetzten verschärften U. Bootkrieges bilden
und von hier aus auch ein helles Licht auf die Haltung fällt, welche die
k. u. k. Regierung in den sich daraus ergebenden Fragen bisher eingenom-
men hat. Als Großbritannien in den Kampf gegen die Zentralmächte ein-
trat, waren erst wenige Jahre seit jener denkwürdigen Zeit verstrichen, da
es im Vereine mit den übrigen Staaten im Haag die Fundamente eines
modernen Seekriegsrechtes zu legen begonnen hatte. Bald darauf hatte die
englische Regierung Vertreter der großen Seemächte in London versammelt,
um das Haager Werk, vornehmlich im Sinne eines billigen Ausgleiches
zwischen den Interessen der Kriegführenden und der Neutralen, weiter aus-
zubauen. Der ungeahnten Erfolge dieser Bestrebungen, welche nichts Ge-
ringeres erzielten als die einvernehmliche Festsetzung von Rechtenormen,
die geeignet waren, dem Grundsatze der Meeresfreiheit und den Interessen
der Neutralen auch in Kriegszeiten Geltung zu verschaffen, sollten sich die
Bölker nicht lange erfreuen. Kaum hatte sich das Vereinigte Königreich
entschlossen, am Kriege teilzunehmen, als es auch schon die Schranken zu
durchbrechen begann, die ihm die Normen des Völkerrechtes setzten. Wäh-
rend die Zentralmächte sogleich bei Beginn des Krieges erklärt hatten, sich
an die Londoner Deklaration, welche auch die Unterschrift des britischen
Vertreters trug, halten zu wollen, warf England die wichtigsten Bestim-
mungen derselben über Bord. Im Bestreben, die Zentralmächte von den
Zufuhren zur See abzuschneiden, erweiterte es Schritt für Schritt die Liste
der Bannwaren, bis nichts mehr von all dem darauf fehlte, dessen die
Menschen heute zur Fristung des Lebens bedürfen. Sodann verhängte
Großbritanmien über die Küsten der Nordsee, die auch für den Seehandel
Oesterreich--Ungarns ein wichtiges Durchgangstor bilden, eine von ihm als
„Blockade“ bezeichnete Sperre, um allen Waren den Eintritt nach Deutsch-
land zu wehren, die auf der Liste der Banngüter noch fehlten, sowie um
jeden Schiffsverkehr der Neutralen mit jenen Küsten zu unterbinden und