Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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3. März. Einsetzung eines Gem. Ernährungsausschusses. 
Auf Veranlassung des Kaisers wird als unterrichtende und vermit- 
telnde Stelle für sämtliche bei den Ernährungsfragen beteiligten militärischen 
und zivilen Behörden ein Gemeinsamer Ernährungsausschuß aufgestellt. 
Dieser steht zur unmittelbaren Verfügung des Kaisers. Er hat seinen Sitz 
in Wien und besteht aus Vertretern sämtlicher in Frage kommenden Zentral- 
stellen. Zum Vorsitzenden wird Generalmajor Ottokar Landwehr von 
Pragenau ernaunt. 
5. März. Der Minister des Außern übergibt dem Bot- 
schafter der Ver. Staaten von Anmerika folgendes Aide-Mémeoire: 
. Dem Aide-Momeoire der amerik. Botschaft in Wien vom 18. Febr. d. J. 
(i. S. 31 f.) hat das k. u. k. Ministerium des Aeußern entnommen, daß das 
Washingtoner Kabinett angesichts der von der k u. k. Regierung am 10. Febr. 
v. J. und am 11. Jänner d. J. abgegebenen Erklärungen Zweifel darüber 
hegt, welche Haltung Oesterreich-Ungarn bei Führung des U-Bootkrieges 
forton einzunehmen gedenke, und ob die Zusicherung, welche die k. u. k. Re- 
gierung dem Washingtoner Kabinett im Laufe der Verhandlungen über die 
Fälle der Schiffe „Ancona“ und „Persia“ erteilt hat, nicht etwa durch die 
besagten Erklärungen abgeändert oder zurückgezogen wurde. Dem Wunsche 
der Bundesregierung, daß diese Zweifel durch eine endgültige und klare 
Aeußerung behoben werden, ist die k. u. k. Regierung gerne bereit zu ent- 
sprechen. Es sei ihr hierbei gestattet, vorerst in aller Kürze die von den 
Ententemächten in der Führung des Seekrieges geübten Methoden zu er- 
örtern, weil diese den Ausgangspunkt des von Oesterreich--Ungarn und 
seinen Verbündeten ins Werk gesetzten verschärften U. Bootkrieges bilden 
und von hier aus auch ein helles Licht auf die Haltung fällt, welche die 
k. u. k. Regierung in den sich daraus ergebenden Fragen bisher eingenom- 
men hat. Als Großbritannien in den Kampf gegen die Zentralmächte ein- 
trat, waren erst wenige Jahre seit jener denkwürdigen Zeit verstrichen, da 
es im Vereine mit den übrigen Staaten im Haag die Fundamente eines 
modernen Seekriegsrechtes zu legen begonnen hatte. Bald darauf hatte die 
englische Regierung Vertreter der großen Seemächte in London versammelt, 
um das Haager Werk, vornehmlich im Sinne eines billigen Ausgleiches 
zwischen den Interessen der Kriegführenden und der Neutralen, weiter aus- 
zubauen. Der ungeahnten Erfolge dieser Bestrebungen, welche nichts Ge- 
ringeres erzielten als die einvernehmliche Festsetzung von Rechtenormen, 
die geeignet waren, dem Grundsatze der Meeresfreiheit und den Interessen 
der Neutralen auch in Kriegszeiten Geltung zu verschaffen, sollten sich die 
Bölker nicht lange erfreuen. Kaum hatte sich das Vereinigte Königreich 
entschlossen, am Kriege teilzunehmen, als es auch schon die Schranken zu 
durchbrechen begann, die ihm die Normen des Völkerrechtes setzten. Wäh- 
rend die Zentralmächte sogleich bei Beginn des Krieges erklärt hatten, sich 
an die Londoner Deklaration, welche auch die Unterschrift des britischen 
Vertreters trug, halten zu wollen, warf England die wichtigsten Bestim- 
mungen derselben über Bord. Im Bestreben, die Zentralmächte von den 
Zufuhren zur See abzuschneiden, erweiterte es Schritt für Schritt die Liste 
der Bannwaren, bis nichts mehr von all dem darauf fehlte, dessen die 
Menschen heute zur Fristung des Lebens bedürfen. Sodann verhängte 
Großbritanmien über die Küsten der Nordsee, die auch für den Seehandel 
Oesterreich--Ungarns ein wichtiges Durchgangstor bilden, eine von ihm als 
„Blockade“ bezeichnete Sperre, um allen Waren den Eintritt nach Deutsch- 
land zu wehren, die auf der Liste der Banngüter noch fehlten, sowie um 
jeden Schiffsverkehr der Neutralen mit jenen Küsten zu unterbinden und
	        
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