Ilalien. (März 1. - 17.) 495
der allein darauf abzielte, in der öffentlichen Meinung unserer im Kriege
befindlichen Länder Zwietracht hervorzurufen und die der neutralen zu
verwirren, während er versuchte, den öffentlichen Geist in Deutschland und
bei seinen Verbündeten zu stärken. Am 12. Januar antworteten Deutsch-
land und Oesterreich-Ungarn durch Vermittelung der neutralen Regierungen
auf unsere gemeinsame Mitteilung durch eine Note, deren springender
Punkt immer das Fehlen jeder genauen Angabe der Friedensbedingungen
ist. Denn von den Behauptungen braucht man gar nicht zu sprechen, welche
die geschichtlich gewordene Tatsache des von den Mittelmächten 1914 will-
kürlich unternommenen Angriffes entstellen sollen. Dann kam die wichtige
Botschaft Wilsons vom 22. Januar an den Senat, in der der Präsident
seine Gedanken über die zukünftigen internationalen Regelungen zum Schutze
der Menschheit gegen neues Kriegsunglück auseinandersetzte. Der Präsident
erkannte an, daß man dies alles nicht einmal teilweise erreichen kann, wenn
die Friedensbedingungen, die dem gegenwärtigen Kampf ein Ende machen,
nicht den edlen Forderungen der Billigkeit, der Zivilisation und der Achtung
vor den Nationalitäten und den kleinen Staaten Genüge leisten, Forderungen,
die übrigens schon in der Antwort der Alliierten auf die erste Note skizziert
waren. Aber Wilson erklärt nicht, wie man all das erreichen könne. Was
seine Hypothese eines Friedens ohne Sieg anbetrifft, so wäre sie gleich-
bedeutend mit der Verleugnung der Ursprünge dieses Krieges und mit
einer Verkennung der von Italien und seinen Alliierten verkündeten Ziele,
und hier ist es am Platze, wieder einmal zu bekräftigen, daß Italien
kein Ziel der Vorherrschaft oder der Unterdrückung verfolgt,
sondern daß es durch die Tapferkeit seiner Kinder für die Befreiung seiner
fremdem Joche unterworfenen Landsleute kämpft sowie für die Eroberung
seiner von der Natur gezeichneten Grenzen, für die rechtmäßige Sicherheit
seiner Küsten im Adriatischen Meer und für die Wahrung seiner Lebens-
interessen im Mittelmeer. Am 31. Januar veröffentlichte Deutschland zu-
sammen mit Oesterreich-Ungarn die Erklärung der Blockade gegen Groß-
britannien, Frankreich und Italien, sowie im östlichen Mittelmeer. Diese
sogenannte Blockade ist gesetzwidrig in Hinsicht auf die vom Völkerrecht
festgesetzten Regeln, die als notwendige Bedingung fordern, daß sie vor
allem effektiv sei, außerdem durch das gewählte Werkzeug, nämlich Unter-
seekrieg bis aufs äußerste. Der Beschluß der Mittelmächte ist ein neuer
Beweis der Barbarei ihrer Methoden, aber die Alliierten sind entschlossen,
dieser neuen Drohung entgegenzutreten; auf der Londoner Marinekonferenz
hat man sie vorausgesehen und Vorkehrungen dagegen getroffen. Der
xC. Vootkrieg wird neue Verbrechen gegenüber unschuldigen Opfern be-
wirken, aber nicht sein Ziel erreichen, den Handel der Alliierten zum Still-
stand zu bringen. Das Völkerrecht hat bisher unter bestimmten Umständen
ein Recht der Aufbringung gestattet, aber niemals die blinde Vernichtung
von Menschenleben und Eigentum. Die Neuheit der U. Bootwaffe kann eine
weitherzigere Bestimmung der Bedingungen rechtfertigen, die für eine
ebfektive Blockade zur See notwendig sind, sie kann aber keineswegs ein
Recht oder eine Rechtfertigung abgeben, ohne Rücksicht auf Abgangsort
oder Bestimmungsort zu vernichten und zu morden, gleichviel, ob es sich
um Neutrale oder Kriegführende, Bewaffnete oder Nichtibewaffnete handelt,
und ohne Unterschied des Geschlechts und Alters. Dies alles führt uns
wieder in die grausamsten Zeiten des wilden und prähistorischen Menschen
zurück. Die Tatsache, daß ein Staat sich ein solches Recht anmaßt, will-
kärlich alle schon von ihm selbst genehmigten und proklamierten Gesetze und
Regeln zu verletzen, droht die Menschheit mit einem Schlage um mehrere
Jahrhunderte auf dem Wege der Zivilisation zurückzuwerfen, indem sie