Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

496 Italien. (März 1. - 17.) 
jeden moralischen Glauben gefährdet und für die Zukunft die praktische 
Lösung des Problems der Garantien für das Völkerrecht und der Befestigunz 
der Grundlagen jeglichen moralischen Fortichritts ungeheuer erschwert. Nich 
nur die allitierten, sondern sogar die neutralen Staaten werden in ihren 
berechtigten Interessen durch die Emscheidung der Mittelmächte bedroht 
und die große Republik von Nordamerika, die besonders auch durch die 
moralische Seite der Ankündigung gereizt wurde, konnte diese Heraus- 
forderung nicht dulden. Am 3. Februar erklärte Präsident Wilson die 
diplomatischen Beziehungen zwisthen den Ver. Staaten und dem Deutichen 
Reiche für abgebrochen. Spanien, Brasilien und die anderen neutrale- 
Staaten brachten ebenfalls ihre Proteste gegen diesen neuen Anschlag aurt 
das Völkerrecht vor. Ende des verflossenen Monats verkündete President# 
Wilson, indem er vor dem Kongreß die Unmöglichkeit hervorhob, die Reckte 
der Nemralen durch diplomatische Mittel gegen die ungesetzlichen Ver- 
letzungen durch Deutlschland zu schützen, die bewaffnete Neutralität der 
Ver. Staaten und forderte neben den Vollmachten die Ermächtigung zis 
Bewaffnung der Handeleschiffe und die Kredite für die militärischen Aus- 
gaben. Inzwischen rief die Nachricht von dem Vorgehen Deutschlands in 
Mexiko zu dem Zwecke, Carranza zum Eintritt in den Krieg zu bewegen, 
einen tiefen Eindruck in der öffentlichen Meinung der Ver. Staaten her- 
vor. Auf den gleichzeitig unternommenen vergeblichen Versuch, Japan 
gegen die Ver. Staaten in Bewegung zu setzen, antwortete alsbald eine 
amtliche Verlautbarung der Regierung von Tolio, die ihre vollkommene 
Uebereinstimmung mit den alliicrten Mächten und die herzliche Freund- 
schaft für die nordamerilanische Rerublik bekräftigte. Nachdem die Regierung 
der Ver. Staaten am 12. März die Bewaffnung der Schiffe beschlossen haue, 
machte sie amtlich bekannt, daß an Bord aller durch die Sperrgebirie 
fahrenden amerikanischen Kauffahrteischisse eine bewoffnete Wache zum 
Schutze dieser Schisse und des Lebens der Personen an Bord ausgeseell: 
werden würde. Außerdem erkennt sie den Handelsschiffen der Kriegführenden 
das Recht der Bewaffnung zu. 
Es ist im Laufe der gegenwärtigen Diskussion viel Unrichtiges über 
die Beziehungen Italiens zu seinen Alliierten gesagt worden. 
Diese Beziehungen sind ausgezeichnet und tragen das Gepräge geges- 
seitigen Vertrauens. Man erklärte, daß eine nahe Beziehung bestände 
zwischen den wirtschaftlichen Beschlüssen bei der Zusammenkunft von Por 
lanza und der Entsendung einer italienischen Streitmacht nach Saloniki. 
zwischen der Kündigung des deutsch-italien. Handelsvertrages und de: 
Kriegserklärung Italiens an das Deutsche Reich. Ich kann erklären, dei 
diese Beziehung keineswegs besteht. Die Rede des Ministerpräsidenten vo#m 
5. Dez. hat die Gründe dargelegt, die es unvermeidlich gemacht haben, durch 
die Kriegserklärung an Deutschland unfre Stellung gegenüber den Alliierten 
und ihren Feinden klar zu bestimmen. Was die Kündigung des Handels- 
vertrages mit Deutschland betrifft, so handelt es sich um eine natürkic 
und notwendige Folge des wirtschaftl. Krieges, den die Alliierten einmü#s 
und fest gegen ihre Feinde führen, und der in seiner Wirksamkeit sicherlich 
nicht dem Kriege mit den Waffen nachsteht. Man sagt, die Regierung 
hätte von vornherein alle wirtschaftlichen und finanziellen Folgen die 
europäischen Krieges voraussehen müssen. Diese Folgen wurden in des 
Tat in den Grenzen der Möglichkeit vorausgesehen. Indessen mußten die 
Entwicklung der Ereignisse und das Auftreten neuer militärischer und wirt- 
schaftl. Fakloren immer neue Lagen schaffen, nach denen man Maßnahmer 
ergreifen und besondere Abmachungen treffen mußte, die zu treffen nakür- 
lich eitel gewesen wäre auf der bloßen Grundlage von Hypothesen und
	        
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