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Man habe auf diese Hand nicht geschlagen, man habe auf sie gespuckt. —
Schließlich wird die Resolution mit allen gegen die Stimmen der Schweizer
angenommen.
Am 4. faßt die Konferenz den Beschluß an die Regierungen der krieg-
führenden Völker das Ersuchen zu richten, der Arbeiterklasse im Friedens-
vertrage ein Mindestmaß von Schutz und Rechten zu sichern, das in allen
Ländern durchgeführt werden muß. Danach sollten in dem Friedensvertrag
Bestimmungen zur Sicherung der Freizügigkeit, des Koalitionsrechtes und
zur Durchführung des Arbeiterschutzes ausgenommen werden. Die Konferenz
hält den Friedensvertrag, der den Weltkrieg einmal beenden wird, für den
geeignetsten Ausgangspunkt für ein tatkräftiges Zusammenwirken der Völker
auf dem Gebiete der sozialen Reform. Sie stellt in dieser Frage eine Reihe
von Leitsätzen auf. Die internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiter-
schutz in Basel ist im Friedensvertrag ausdrücklich als Organ zur Durch-
führung und Förderung des internationalen Arbeiterschutzes anzuerkennen,
das von ihr unterhaltene internationale Arbeiteramt hat alles sozialpolitische
Material zu sammeln und in drei Hauptsprachen herauszugeben. Diese
Leitsätze werden einstimmig angenommen.
Ferner wird folgende Resolution angenommen: Die Konferenzerwartet von
den Regierungen aller an den Friedensverhandlungen teilnehmenden Länder,
daß zur Festsetzung des sozialpolitischen Teiles der Friedensvereinbarungen
auch Vertreter der Gewerkschaften jedes Landes zugezogen werden.
Legien (Berlin) gibt hierauf folgende Erklärung ab: Die Vertreter
der Gewerkschaften Deutschlands erklären, daß ihre Weigerung, einer Sisz-
verlegung zuzustimmen, nicht so aufgefaßt werden dürfe, daß sie unter allen
Umständen den Sitz des internationalen Gewerkschaftsbundes in Deutsch-
land behalten wollten. Sie sind zu ihrer Stellung genötigt, weil insbesondere
von den englischen Gewerkschaften gesagt worden ist, daß die Sitzverlegung
gleichbedeutend mit einem Mißtrauensvotum gegen Deutschland sei. Der
internationale Gewerkschaftsbund kann nur erhalten werden, wenn volles
Vertrauen aller Landeszentralen zueinander vorhanden ist. Sobald sämtliche
Landeszentralen bereit sind, zu einer Konferenz zusammenzutreten, sind die
Gewerkschaften Deutschlands bereit, über eine Sitzverlegung des inter-
nationalen Gewerkschaftsbundes ordnungsgemäß zu verhandeln.
Die Konferenz beschließt endlich einstimmig ein Begrüßungstelegramm
an die italienischen und französischen Gewerkschaften abzusenden, worin sie
der Hoffnung Ausdruck gibt, daß Vertreter der franz. und italien. Landes-
entrale an der nächstfolgenden internationalen Konferenz teilnehmen werden,
amit der Antrag auf Reorganisation des internationalen Gewerkschafts-
bundes dann zur Behandlung und Erledigung komme und der internationale
Gewerkschaftsbund machtvoller als je im Interesse der Arbeiter aller Länder
seine Arbeit fortführen kann.
4. Okt. (Bundesversammlung.) Schluß der Herbsttagung.
Der Nationalrat lehnt einen Antrag des Genfer Sozialisten Sigg,
der die Einsetzung einer ständig. parlament. Kommission für auswärtige
Angelegenheiten verlangt, mit 62 gegen 37 Stimmen ab. Bundesrat Ador
bemerkt dazu, der Bundesrat wünsche mit dem Parlament in Fragen der
auswärtigen Politik in engem Kontakt zu bleiben, aber eine besondere
Auslandspolitik habe die Schweiz gar nicht. Der Antrag sei deshalb über-
flüssig. Ein Antrag Büeler, der eine Vermehrung der Zahl der diplo-
matischen und wirtschaftlichen Vertretungen der Schweiz im Ausland und
eine Erhöhung der Kredite für die Gesandtschaften und ihr Personal ver-
langt, wird einstimmig angenommen. Schließlich nimmt der Nationalrat