54 Bie Serrrichisch ungarische Monarchie. (März 22.—21.)
Details der Angelegenheit einzugehen, weil er überzeugt sei, daß eine
öffentliche Erörterung dieser Angelegenheit weder der Sache selbst nütze
noch überhaupt zweckmäßig sei. Sobald das gesamte Material vorliegt,
werde es sich entscheiden, ob es zur Einleitung des strafgerichtlichen Ver-
fahrens geeignet sei, und wenn ja, so werde diese erfolgen, wenn aber die
Recherchen mit einem negativen Resultat enden sowie in dem Falle, wenn
das durchgeführte gerichtliche Verfahren nicht volles Licht in die Angelegen-
heit bringt, so werde er es zum Gegenstand einer Erwägung machen, ob
eine entsprechende parlamentarische Kommission entsendet werde.
22. März. Der Vorstand der deutschen Soz. in SÖsterreich be-
schließt folgende Sympathieerklärung für die Proletarier Rußlands:
Die deutschen Soz. in Oesterr. begrüßen mit größter Freude und
Genugtuung das heldenmütige Eingreifen des soz. Proletariats Rußlands
in die revolutionäre Bewegung, die unsere Genossen mit bewunderns-
würdiger Energie und mit hoffentlich stets wachsendem Erfolg in die Bahnen
des Kampfes für Freiheit und Frieden zu lenken bemüht sind. Ueber alle
Grenzen hinweg reichen wir unseren russischen Genossen die Hand und
wünschen sehnlich, daß ihr Kampf den gequälten Völkern Europas den
Frieden bringe, und daß der Sturz des zarischen Absolutismus die demo-
kratische Entwicklung Europas, die Ueberwindung der Mächte der Reaktion
entscheidend fördere. Wir wünschen der Soz. Rußlands den Sieg über
die kriegschürenden Elemente. die derzeit auch innerhalb der revolu-
tionären Bewegung mächtigen Einfluß zu haben scheinen. Zugleich spricht.
der Vorstand der deutschen Soz. in Oesterreich die ernste Erwartung aus,
daß die Regierungen der Zentralmächte ihre wiederholt von ihnen betonte
Friedensbereitschaft unter den dem Frieden nunmehr weit günstiger ge-
wordenen Bedingungen offen bekunden und wirksam betätigen werden. (Die
Erklärung wird durch das Internat. Soz. Bür. nach Rußland übermittelt.)
23. März. (Ungarn.) Aufruf zum aktiven Landsturmdienst.
Das „Amtsblatt“ veröffentlicht eine Verordnung des Honvedministers,
wonach die Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1872 bis 1891 sowie die
zu Kriegsdienstleistungen in Anspruch genommenen, aber inzwischen ent-
lassenen ungarischen Staatsbürger der Jahrgänge 1867 bis 1899, insofern
sie bei Nachmusterungen oder Landsturmüberprüfungen zum Landsturmdienst
mit der Waffe für geeignet befunden wurden, am 16. April zum aktiven
Landsturmdienst einzurücken haben.
24. März. Generalkommissariat für Übergangswirtschaft.
Durch kaiserl. Entschließung wird die Errichtung einer interministe-
riellen Kommission für Kriegs= und Uebergangswirtschaft und eines
Generalkommissariates für Kriegs-- und Uebergangswirtschaft im Handels-
ministerium genehmigt. Am 5. April wird der Sektionschef im Handels-
ministerium Geheimrat R. Riedl zum Generalkommissar für Kriegs-
und Uebergangswirtschaft ernannt.
Die Schaffung beider Institutionen bezweckt die Vermeidung un-
gesunder Spekulation, Schonung der Valuta und Verhütung der Ueber-
schwemmung der Märkte durch ausländische Fabrikate in der Uebergangs-
zeit nach dem Kriege sowie die Schaffung einer einheitlichen Organisation
zur Beschaffung ausländischer Rohstoffe. Die Kommission soll das Zusammen-
wirken der einzelnen Ressorts sichern und die Möglichkeit der Feststellung
einheitlicher Richtlinien für die Verwaltung geben. Den Vorsitz in der
Kommission führt der Handelsminister. Das Generalkommissariat bezweckt