760 Kußland. (November 9.)
hat, und unabhängig davon, lwann diese gewaltsame Einverleibung statt.
gesunden hat, unabhängig davon) wie weit die betreffende gewaltsam eir-
verleibte Völkerschaft entwickelt oder in der Entwicklung zurückgeblieben il.
und unabhängig endlich davon, ob diese VBölkerschaft in Europa oder in
fernen überseeischen Ländern wohnt. Wenn eine Völkerschaft in den Grenzen
irgendeines Staates gewaltsam zurückgehalten wird, wenn ihr tros ihree.
sei es in der Presse oder in Volksversammlungen oder Parteibeschlüssen.
sei es durch Auflehnung oder Erhebung gegen die Unterdrücker, zum Aus-
drucke gebrachten Willens das Recht einer freien Volksabstimmung bei
völliger Zurückziehung der das betreffende Gebiet besetzenden Truppenteile
nicht gewährt werden sollte, so versteht die Regierung das Bestehen einer
solchen Angliederung als Annexion, d. h. als Eroberung und Vergewaltigung.
Diesen Krieg deshalb fortzusetzen, weil die eroberten kleinen Völkerschaften
zwischen den starken und reichen Nationen verteilt werden sollen, hält die
Regierung für das größte Verbrechen gegen die Menschheit. Sie verkündet
deshalb feierlich ihren Entschluß, unverzüglich einen Frieden zu unter-
zeichnen, der diesem Krieg zu den angegebenen, für alle Völker gleich ge-
rechten Bedingungen ein Ende machen wird. Gleichzeitig erklärt die Re-
gierung, daß sie die angeführten Friedensbedingungen nicht als endgültig
betrachtet, d. h. bereit ist, auch alle anderen Friedensbedingungen zu prüfen,
wobei, sie nur auf einem möglichst schnellen Angebot seitens jedes der
kämpfenden Völker und auf völliger Klarheit, unter völligem Ausschluß
jeder Zweideutigkeit und jedes Geheimnisses beim Friedensangebot, bestedt.
Die Regierung schafft ihrerseits die gesamte Geheimdiplomatie ab und be-
kräftigt ihren festen Entschluß, die Friedensverhandlungen offen vor der
ganzen Welt zu führen und sofort zur Veröffentlichung aller von der Re-
gierung der Großgrundbesitzer und Kapitalisten vom Februar bis zum
6. Nov. 1917 gebilligten oder abgeschlossenen Geheimverträge zu schreiten.
Die Regierung erklärt diese Geheimverträge für null und nichtig, sowei
sie, wie es in der Mehrzahl der Fälle geschieht, alle Arten von Vergünfti-
gungen und Vorrechten den Großgrundbesitzern und Kapitalisten zuzugesteben
suchen, indem sie die von den Großrussen vollzogenen Annexionen aufrecht-
erhalten oder vermehren. Indem die Regierung alle kriegführenden Bölker
einlädt, sogleich in Friedensbesprechungen einzutreten, erklärt sie sich ihrer-
seits bereit, diese Besprechungen durch schriftliche oder telegraphische Mit-
teilungen, sowie durch Besprechungen der Vertreter der verschiedenen Länder
oder durch Konferenzen der genannten Vertreter zu verwirklichen. Um diese
Besprechungen zu erleichtern, wird die Regierung Bevollmächtigte in den
neutralen Ländern ernennen.
Die Regierung schlägt den Regierungen aller kriegführenden Länder
vor, sogleich einen Waffenstillstand abzuschließen, wobei sic der Meinung
ist, daß dieser Waffenstillstand für einen Zeitraum von drei Monaten ab-
geschlossen werden sollte, ein Zeitraum, der genügen würde, um die Friedens-
edingungen festzulegen und sie durch die Volksvertreter bestätigen zu lassen.
Die Regierung schlägt ferner vor, daß Vertreter aller Völker, die in den
Krieg hineingezogen worden sind oder ihn über sich ergehen lassen mußten.
an den Friedensbesprechungen teilnehmen, und daß eine Konferenz aus
Vertretern aller Bölker der Welt zur endgültigen Annahme der ausgearbei-
teten Friedensbedingungen einberufen werde. Indem die Prov. Regierung
der Arbeiter und Bauern Rußlands allen Regierungen und Bölkern der
kriegführenden Länder diese Friedensvorschläge unterbreitet, wendet sie sich
insbesondere an die klassenbewußten Arbeiter der drei größten Kulturvölker
der Welt und der größten an diesem Kriege teilnehmenden Staaten —
England, Frankreich und Deutschland. Die Arbeiter dieser Länder haben