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ersetzt durch die Politik eines engherzigen Mißtrauens gegen die Bölker
Rußlands, durch eine Politik der Ränke und der Herausforderung, die sich
hinter tönenden Phrasen, wie „Freiheit“ und „Gleichheit“ der Völker, ver-
barg. Die Ergebnisse einer solchen Politik sind offenkundig: Steigerung des
Bölkerhasses und gegenseitiges Mißtrauen. Dieser unwürdigen Politik der
Lüge und des Mißtrauens, der Streitigkeiten und der Herausforderungen
muß ein Ende gemacht werden. Für die Zukunft muß sie durch eine offene
und ehrliche Politik ersetzt werden, die vollständiges, gegenseitiges Ver-
trauen zwischen den Völkern Nußlands aufrichten kann. Nur ein solches
Vertrauen wird die aufrichtige und dauerhafte Einigung der Bölker Ruß-
lands entstehen lassen können. Und aus einer solchen Einigung wird der
mächtige Zusammenschluß der Arbeiter und Bauern der verschiedenen Bölker
Rußlands hervorgehen, der die einzige revolutionäre Gewalt bilden wird.
die allen Anschlägen, die das imperialistische und annexionistische Bürger-
tum noch planen könnte, Widerstand zu leisten vermag. Der Rätekongreß
des vergangenen Juni hat das Selbstbestimmungsrecht der Völker erklärt.
Der zweite Rätekongreß im Oktober dieses Jahres hat noch entschlossener
und genauer dieses unwandelbare Recht den Völkern Rußlands bestängt.
In seinen Bemühungen, den Willen der genannten Kongresse zur An-
wendung zu bringen, hat der Rat der Volkskommissare beschlossen, bezüg-
lich der Nationalitätenfrage seine Tätigkeit auf folgenden Grundsätzen auf-
zubouen: 1. Freiheit und Souveränität für alle Völker Rußlands, 2. Selbst-
bestimmungsrecht für die Völker Rußlands bis zu vollständiger Trennung
und Bildung selbständiger Staaten, 3. Aushebung aller Einschränkungen
und aller Vorrechte einzelner Völker und Nationalkirchen, 4. freie Entwick-
lung für alle nationalen Minderheiten und Volksstämme, die auf russischem
Boden wohnen. Die diesbezüglichen bestimmten Erlasse werden sofort nach
der Einsetzung der Kommission für Nationalitätenangelegenheiten aus-
earbeitet werden. Im Namen der russischen Republik: Der Präsident des
ates der Volkskommissare W. Ulianow (Lenin), der Volkskommissar für
Nationalitätenangelegenheiten J. Djugaschwili (Stalin).
20. Nov. Aufforderung an den Armeeoberkommandanten zur
Einleitung von Waffenstillstandsverhandlungen.
Der Rat der Volkskommissare richtet an den Armeeoberkomman-
danten General Duchonin folgende Instrüktion: Der Kat der Volkskom-
missare, dem durch den Willen des Kongresses der Generalräte die Macht
übertragen ist, sieht sich verpflichtet, allen kriegführenden Ländern und ihren
Regierungen vorzuschlagen, daß sie an allen Fronten den Waffenstillstand
erklären und zu Friedensverhandlungen schreiten, indem sie sich auf die
demokratischen Prinzipien stützen. Heute, da die Macht der Räte sich in
den wichtigsten Gegenden des Landes festigt, sieht es der Rat der Volks-
kommissare als dringend an, den Brüdern in den verbündeten und in den
feindlichen Ländern diesen Vorschlag zu unterbreiten. Gleichlautende Er-
klärungen (s. 21. Nov.) werden durch den Kommissar für Ausw. Angelegen-
heiten an alle Vertreter der verbündeten Länder in St. Petersburg ab-
gesendet. Sie, Bürger-Oberkommandant der Armee, beauftragt der Rat
der Volkskommissare nach Inhalt der beigeschlossenen Erklärungen, sich an
die Träger der militärischen Gewalt der feindlichen Armeen mit dem Vor-
schlage zu wenden, unverzüglich die militärischen Operationen einzustellen,
zu dem Zwecke, um zu Friedenskonferenzen zu schreiten. Indem der Rat
der Volkskommissare Sie mit den Präliminarverhandlungen betraut, be-
auftragt er Sie, den Rat unmittelbar und fortlaufend erstens über alle
Phasen der Verhandlungen mit den Vertretern der feindlichen Armeen auf