Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Rußland. (Dezember 4.) 773 
Freiheit würdig! Befleckt nicht die Macht des revolutionären Volkes, das 
kühn im Kampfe, großmütig als Sieger sein muß! Kameraden! Nach dem 
Falle des Hauptquartiers gewinnt der Kampf für den Frieden neue Kräfte. 
Die Revolution und die Freiheit zu Euch! Auf zur Einigkeit und Mannes- 
zucht! Der Oberbefehlshaber: Krylenko. 
4. Dez. (Finnland.) Verfassungsentwurf. 
Senatspräsident Svinhufvud legt dem Landtag den vom Senat 
ausgearbeiteten Gesetzentwurf über die künftige Regierungsform Finnlands 
vor. Im Unterschied zu der Unabhängigkeitserklärung des sozialistischen 
Landtages vom 18. Juli (s. S. 712) gründet sich der neue Gesetzvorschlag 
auf die völlige, also auch außenpolitische Selbständigkeit des Landes und 
sieht daher unmittelbare diplomatische Schritte der neuen Regierung vor, 
um die internationale Anerkennung der Unabhängigkeit Fs herbeizuführen. 
Bei der Einbringung der Vorlage gibt Präsident Svoinhufvud im 
Namen des Senats folgende Erklärung ab: Der finnländische Landtag hat 
am 15. Nov. (s. S. 763) auf Grund des § 38 der Regierungsform sich als 
Inhaber der höchsten Regierungsgewalt erklärt und für das Land eine 
Regierung ernannt, die sich als wichtigste Aufgabe die Verwirklichung und 
Sicherung der staatlichen Selbständigkeit Finnlands gestellt hat. Hiermit 
hat das finnländische Volk sein Schicksal in eigene Hände genommen. Zu- 
folge der gegenwärtigen Verhältnisse muß es dazu sowohl berechtigt als 
verpflichtet sein. Finnlands Volk ist davon tief überzeugt, daß es nur 
als völlig frei seine nationalen und allgemein menschlichen Aufgaben er- 
füllen kann. Unser Jahrhunderte alter Freiheitsdrang muß jetzt zur Wirk- 
lichkeit werden. Das finnländische Volk muß als unabhängige Nation den 
übrigen Bölkern der Welt gleichgestellt werden. Die Erreichung dieses 
Zieles erfordert zunächst gewisse Maßnahmen von seiten des Landtags. 
Die geltende Regierungsform Finnlands, die auf die gegenwärtigen Ver- 
hältnisse nicht unmittelbar anzuwenden ist, erfordert eine vollständige Um- 
arbeitung. Daher hat die Regierung jetzt dem Landtag den Entwurf einer 
Regierungsform für Finnland unterbreitet, dem das Prinzip, daß Finn- 
land eine unabhängige Republik sein soll, zugrunde liegt. Mit Rücksicht 
darauf, daß die Grundzüge der neuen Regierungsform sofort festzustellen 
sind, hat die Regierung gleichzeitig den Vorschlag zu den erforderlichen 
grundgesetzlichen Bestimmungen sowie verschiedene andere Gesetzentwürfe 
dem Landtag vorgelegt, die die Durchführung der dringendsten Reformen 
bezwecken, die bereits vor der Annahme der neuen Regierungsform ver- 
wirklicht werden müssen. Aber auch seitens der Regierung erfordert das 
angegebene Ziel besondere Maßnahmen. Die Regierung wird sich an die 
auswärtigen Mächte wenden, um die internationale Anerkennung der 
staatlichen Selbständigkeit unseres Landes zu erzielen. Dies ist gegen- 
wärtig eine um so dringendere Maßregel, als die ernste, durch die völlige 
Isolierung Finnlands entstandene Lage, die Hungersnot und der Arbeits- 
mangel im Lande die Regierung zwingen, ohne Zögern in Verbindung 
mit denjenigen fremden Mächten zu treten, von deren baldigem Eintreten 
für die Ermöglichung sowohl der Lebensmitteleinfuhr als der Zufuhr von 
erforderlichen Waren für den Bedarf der Industrie unsere Rettung von 
der drohenden Hungersnot und vor dem Aufhören der industriellen Tätig- 
keit ausschließlich abhängt. Das russische Volk hat nach dem Wegfall des 
Zarentums mehrmals seine Absicht kundgegeben, dem finnländischen Bolk 
das Recht zu gewähren, selbst über sein Schicksal zu bestimmen, ein Recht, 
das sich auf die Kulturentwicklung dieses Volkes während Jahrhunderte 
stützt. Und über alle Schrecken des Krieges hinaus ist eine Stimme laut
	        
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