Tũrkei. (Februar 23. — Marz 4.) 817
Finanzminister Dschavid Bei führt in der Begründung des Gesetz-
entwurfes aus: Nach dem gegenwärtigen Stand bildet die O. N. keine
Staatsbank. Ihre Satzungen enthalten keine Bestimmung, welche die
Privilegien der Ottomanbank beeinträchtigen könnte. Solange die Kon-
zession der letztern fortdauert, wird sie keine Beeinträchtigung erfahren. Die
O. N. wird keine Banknoten ausgeben, da dieses Recht ausschließlich der
Ottomandank zusteht. Die Satzungen der Nationalkreditbank sehen nicht
einmal vor, daß sie Schatzscheine ausgeben könnte. (S. auch 26. Febr.)
23. Febr. Staatsbudget 1917/18.
Nach dem Bericht des Budgetausschusses werden die Einnahmen in
dem mit 1. März beginnenden Finanzjahre nach den vom Ausschuß vor-
genommenen Abänderungen auf 23178866, die Ausgaben auf 46054 931 Pf.
veranschlagt. Das vorgesehene Defizit beträgt somit 22 876065 Pf. Der
Bericht stellt ferner fest, daß die mit 39724720 Pf. veranschlagten Aus-
gaben des noch laufenden Finanzjahres in Wirklichkeit mit den Ergänzungs-
krediten bis Ende Jan. 62039 238 Pf. erreichten und Ende des Jahres un-
gefähr 84000000 türk. Pf. erreichen dürften.
24. Febr. (Kammer.) Reform der Scheriatgerichte.
Der Gesetzentwurf, wodurch die bisher dem Scheich ül Islam unter-
stehenden geistlichen (Scheriat-) Gerichte und sämtliche hierzu gehörigen Ein-
richtungen dem Justizministerium unterstellt werden, wird angenommen.
In der Begründung des Entwurfs, der eine wichtige Reform des otto-
manischen Gerichtswesens darstellt, legt die Regierung dar, daß diese Re-
form hauptsächlich notwendig sei, um die Verwirrung hinsichtlich der Zu-
ständigkeit der Zivil- und Scheriatgerichte zu beenden. — Der Senat
stimmt dem Gesetzentwurf am 6. März zu.
26. Febr. (Kammer.) Hedschasbahn. Landwirtschaftsdienst.
Nationalkreditbank.
Die Kammer genehmigt einen Kredit von 350000 türk. Pf. an die
Verwaltung der Hedschasbahn. In der Debatte teilt ein Vertreter der
Verwaltung mit, daß von der nach Aegypten führenden Zweigbahn bereits
230 km vollendet seien. — Ferner nimmt die Kammer das durch Verord-
nung bereits in Kraft gesetzte Gesetz betr. den obligatorischen Land-
wirrschaftsdienst an. — Der Senat genehmigt die Vorlage am 26. März.
Endlich nimmt die Kammer ein Gesetz an, wodurch die Regierung
ermächtigt wird, 50000 Aktien oder ein Achtel des Gesamtkapitals der
Ottom. Nationalkreditbank sowie alle bis 28. Febr. nicht gezeichneten
Aktien zu übernehmen. Der Finanzminister begründet das Gesetz mit der
Notwendigkeit, daß die Regierung über die Bank die Kontrolle ausübe.
1. März. Der mit dem gregor. Kalender übereinstimmende
Reformkalender (s. S. 813 f.) tritt in Geltung.
4. März. (Kammer.) Beginn der Budgetberatung.
Finanzminister Dschavid Bei eröffnet die Generaldebatte über das
Budget (s. o.) des neuen Finanzjahres mit einer Darlegung der finan-
ziellen Lage der Türkei. Die von Deutschland gewährten Vorschüsse
betrügen bis August 142 Mill. türk. Pf. Die Regierung habe durch
den mit Deutschland abgeschlossenen Vertrag für die Zeit nach dem
Kriege dem türk. Papiergelde den gleichen Kurs gesichert, den das deutsche
Papiergeld haben werde. Deutschland habe sich verpflichtet, der Türkeie
in jedem Jahre 3 Mill. türk. Pf. Gold zu übersenden. Das Papier-
Europäischer Geschichtskalender. LVIII# 52