Kußland. (Mai 17.) 431
dem Zarenreiche angeschlossen und immer eine selbständige Verwaltung
behalten hätten.
Am 28. proklamieren die Armenier in Eriwan eine armenische
Republik und die Muselmanen in Baku eine Republik Nord-Aser-
beidschan (Kabinett unter dem Vorsitz von Fetih Ali Khan). Die deutsche Ab-
ordnung erklärt sich bereit, die georgische Republik anzuerkennen, und schlägt
vor, einen ktranskaukasischen Staatenbund aus drei Staaten zu bilden,
deren Grenzen möglichst auf eihnogrophischer Grundlage gezogen werden
sollen. Dieser Vorschlag wird von allen angenommen, und am 4. Juni
wird in Batum ein vorläufiger Vertrag zwischen dem Vierbunde und
dem transkaukasischen Staatenbunde unterzeichnet, durch welchen den Feind-
seligkeiten in Transkaukasien ein Ende bereilet, eine Grenzverbesserung
zugunsten des armenischen Reiches in großen Zügen festgestellt, und den
drei bedeutendsten Völkern dieser Gegenden die Erfüllung ihrer völkischen
Wünsche gesichert wird. Die russ. Sowjetregierung soll ersucht werden, die
Loslösung des kaukasischen Gebietes gutzuheißen. In diesem Vertrage wird
die Grenzlinie zwischen dem osman. Reiche und dem transkaukas. Staaten-
bunde in der Hauptsache bereits festgesetzt. An erster Stelle erkennen die
drei Republiken die Einverleibung der Distrikte von Batum, Ardahan und
Kars in das türk. Reich an, insoweit sie ihm im Vertrage von Brest-Litowsk
zugewiesen worden sind. Außerdem stimmen sie zu, daß die Grenzlinie zum
Vorteile der Türkei bis an die Orte Aschalhalik, Achaldzig, Alexandropol,
Nachitschewan und Surmelik ausgedehnt wird. Dadurch wird für den Hafen
von Batum und die Festungen und befestigten Stellungen von Ardahan
und Kars eine bessere strategische Grenze erzielt und die Türken gelangen
dadurch auch in den Besitz der Eisenbahn von Kars nach Dschulfa an der
pers. Grenze auf dem Wege nach Täbris, der sich die projektierte Linie von
Erzerum, also die Eisenbahnverbindung von Ost-Kleinasien und den Schwarz-
meerhäfen, anschließen wird. Weiterhin wird in dem vorläufigen Vertrage
die Errichtung der folgenden drei Republiken anerkannt: Georgien mit
Tiflis als Hauptstadt, Armenien mit Eriwan und Aserbeidschan mit
Baku als Hauptstadt. (Letzteres Land ist nicht mit der gleichnamigen pers.
Provinz zu verwechseln, deren Hauptstadt Täbris ist.) Die Grenzen der
drei Republiken werden durch die Konferenz in Konstantino? el (s. Türkei,
15. Mai festgestellt werden und ebenso die Grenze zwischen dem trans-
kaukasischen Staatenbunde und Ciskaukasien. Die Grenze zwischen den beiden.
kaukasischen Staaten wird über den Kamm des Kaukasusgebirges gezogen
werden. Georgien wird die alten Distrikte von Tiflis, Kutais und den
nördlichen Teil von Elisabethpol (65 000 qkm) umfassen; Armenien erhält
den Distrikt Eriwan und den Südwestteil von Elisabethpol (22 000 qkm);
Aserbeidschan erhält den Distrikt von Baku und den Südostteil von Elisabethpol
(40000 qkm).
17. Mai. (Dongebiet.) Gegenrevolution im Dongebiet.
Im Dongebiet, das sich Anf. Jan. als besondere Republik konstituiert
hat und bisher von einem Sowjetausschuß regiert wurde, bildet sich eine
neue (gegenbolschewistische) Regierung, an deren Spitze der Kosaken-
general Krasnow steht, der am 17. Mai zum Ataman des Donkosaken-
heeres gewählt wird.
Nach einem Rostower Telegramm der „Rabotschaja Shisn“ v. 27. ist
das neue Donministerium wie folgt zusammengesetzt: Ministerpräsident:
Generalmajor Bogajewski, Verweser des Auswärtigen, gleichzeitig Krieg
und Marine: Generalmajor Denissow, Finanzen: Korschenewski, Handel und
Industrie: der bekannte Rostower liberale Großindustrielle Paramonow,