Anhang zu den VDereinigten Staaten. (Oklt. 18. 27.) 619
Krieg stets nur als Verteidigungskampf geführt und wiederholt ihre Bereit-
willigkeit bekundet hat, dem Blutvergießen ein Ende zu machen und zu
einem gerechten und ehrenvollen Frieden zu gelangen, tritt hiermit an den
Präsidenten der Ver. St. von Amerika mit dem Antrage heran, mit ihm
und seinen Verbündeten einen sofortigen Waffenstillstand zu Lande, zur See
und in den Lüften abzuschließen und im unmittelbaren Anschlusse hieran
in Verhandlungen über einen Friedensschluß einzutreten, für welchen die
14 Punkte der Botschaft des Herrn Präsidenten Wilson an den Kongreß
v. 8. Jan. 1918 und die 4 in der Rede des Herrn Präsidenten Wilson v.
11. Febr. 1918 enthaltenen Punkte als Grundlage zu dienen hätten, wobei
auch auf die Ausführungen des Herrn Präsidenten Wilson v. 27. Sept. 1918
Bedacht genommen wird. (S. dazu S. 64 f.)
Die Uebergabe der Note erfolgt in Washington gleichzeitig mit der
deutschen Note am 7. morgens.
Am B. wird in Washington amtlich bekanntgegeben, daß eine Antwort auf
die österr. Friedensvorschläge augenblicklich nicht in Erwägung gezogen wird.
18. Okt. Antwort auf die österr.-ung. Friedensnote.
„Reuter“ meldet am 19. aus Washington: Folgendes ist der Text der
Antwort der Ver. St. auf die österr.-ung. Note v. 4. Okt., wie sie vom Staats-
departement durch den schwed. Gesandten in Washington an den Minister
des Aeußern von Schweden gerichtet wurde:
Staatsdepartement, am 18. Okt. 1918. Mein Herr! Ich habe die Ehre,
den Empfang Ihrer Note v. 7. d. M. zu bestätigen, worin Sie eine Mit-
teilung der k. u. k. Regierung von Oesterreich-Ungarn an den Präsidenten
übermittelten. Ich habe jetzt den Auftrag vom Präsidenten, Sie zu ersuchen,
so freundlich zu sein und durch Ihre Regierung der k. u. k. Regierung fol-
gende Antwort zukommen zu lassen:
Der Präsident hält es für seine Pflicht, der österr.-ung. Regierung mit-
zuteilen, daß er sich mit dem vorliegenden Vorschlage dieser Regierung nicht
befassen kann, weil seit seiner Botschaft v. 8. Jan. gewisse Ereignisse von
größter Bedeutung eingetreten sind, die notwendigerweise die Haltung und
die Verantwortlichkeit der Regierung der Ver. St. geändert haben. Unter
den 14 Bedingungen, die der Präsident damals formulierte, kam die folgende
vor: „Den Völkern Oesterreich--Ungarns, deren Platz unter den Nationen
wir geschützt und gesichert zu sehen wünschen, soll die freieste Möglichkeit
zu autonomer Entwicklung gewährt werden.“ Seit dieser Satz geschrieben
und vor dem Kongresse der Ver. St. ausgesprochen wurde, hat die Regierung
der Ver. St. anerkannt (s. S. 586 f.), daß der Kriegszustand zwischen den
Tschecho-Slowaken und den Deutschen sowie dem österr.-ung. Reiche besteht
und daß der tschecho-slowak. Nationalrat eine de facto kriegführende Re-
gierung ist, die mit der entsprechenden Autorität ausgestattet ist, die mili-
tärischen und politischen Angelegenheiten der Tschecho--Slowaken zu leiten.
Sie hat auch in der weitestgehenden Weise die Gerechtigkeit der nationalen
Freiheitsbestrebungen der Südslawen anerkannt. Der Präsident ist daher
nicht mehr in der Lage, die bloße „Autonomie“ dieser Völker als eine
Grundlage für den Frieden anzuerkennen, sondern er ist gezwungen, darauf
zu bestehen, daß sie und nicht er Richter darüber sein sollen, welche Aktion
auf seiten der österr.-ung. Regierung die Aspirationen und die Auffassung
der Völker von ihren Rechten und von ihrer Bestimmung als Mitglieder
der Familie der Nationen befriedigen wird. Empfangen Sie, mein Herr, die
erneuerte Versicherung meiner höchsten Wertschätzung. gez. Robert Lansing.
Die Ueberreichung der Note erfolgt in Wien am 21. (s. S. 75).
27. Okt. Antwort Österreich-Ungarns.