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§ 7.
Entscheidung von Einsprüchengegen die Wählerlistel).
UÜber Einsprüche 2) 3) gegen die Wählerliste (§§ 5, 6 Abs. 2) ist
vom Wahlleiter (Wahlvorstande) mit tunlicher Beschleunigung
zu entscheiden. Wird der Einspruch für begründet erachtet, so ist
die Wählerliste entsprechend zu berichtigen. Die Entscheidung ist
dem Beschwerdeführer vor dem Beginne der für die Stimm-
abgabe gesetzten Frist (§ 13 Abs. 1) mitzuteilen; sie kann nur mit
einer Anfechtung der Wahl im ganzen angefochten werden 7).
1) Entscheidung über den Einspruch. Wird der Einspruch zurück-
ewiesen, %r wird dies schriftlich, unter Mitteilung der Gründe, ge-
scren müssen. Auch eine Entscheidung des Wahlvorstandes wird,
sofern dieser über den Einspruch beschloßen hat, nur der Unterschrift
des Vorsitzenden bedürfen. Wird der Einspruch für begründet erachtet,
so wird auch eine mündliche Mitteilung, gegebenenfalls durch Beauf-
tragte, genügen. Dabei wird besonders an den Fall gedacht, daß ledig-
lich infolge eines Versehens alle in einem Betriebsteile beschäftigten
wahlberechtigten Arbeiter oder Angestellten in die Wählerliste nicht auf-
genommen worden sind. Vgl. im übrigen § 8 der Ausführungsbestim-
mungen und § 24 der Wahlordnung.
Über Entscheidungen des Vorsitzenden des Wahl-
Vorstandes ohne Zuziehung der Beisitzer vgl. § 4 Anm. 3
2) Einspruchsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte:
3) Soweit kein Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste
erhoben ist, werden Bemängelungen der im Einklang mit der Liste
ausgeübten Wahl oder der in Übereinstimmung mit der Liste erfolgten
Zurückweisung Wahlberechtigter von der Stimmabgabe nicht zur Auf-
hebung der Wahl führen können (vgl. Entsch, des RV. v. 25. 4. 1914,
A.N. 1914 S. 525; auch Entsch. des badischen Verwaltungsgerichts-
bst v. 13. 4. 1915, Beitschrift für badische Verwaltung und Verwal-
tungsrechtspflege Bdb. 47 S 153). Vgl. § 13 Anm. 1.
88.
Vorschlagslisten 1) 2) 3). Listenvertreter.
Jede Vorschlagsliste soll ) wenigstens soviel nach 93 wählbare 5)
Bewerber 6)7)8)9) nennen, wie Ausschußmitglieder und Ersatz-
männer zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter
fortlaufender Nummer oder in sonst erkennbarer 10) Reihenfolge
aufzuführen und nach Familien= und Vor-(Ruf-)amen, Beruf
und Wohnortu#) zu bezeichnen.
Die Vorschlagslisten müssen 12) von mindestens drei Wahl-
berechtigten 1½) unterschrieben 15) 15) sein. Ist nicht einer der