Full text: Die Wahl der Arbeitgeberausschüsse und der Angestelltenausschüsse.

— 33 — 
Höchstzahl der zu Wählenden 2) geteilt; unter den so gefundenen 
Zahlen werden soviel Höchstzahlen 1) ausgesondert und der Größe 
nach geordnet, als Mitglieder zu wählen sind. Jede Vorschlags- 
liste erhält soviel Mitgliederstellen zugeteilt, wie Höchstzahlen auf 
sie entfallen. Wenn eine Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten 
zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, welcher dieser 
Vorschlagslisten die nächste Stelle zukommt. 
Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerber enthält, als 
Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Stellen 
auf die Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über. 
1) Das Höchstzahlensystem (vgl. Vorbemerkungen zur Wahlord- 
nung S. 18) beruht auf dem Grundsatz, daß keine Partei eine Stelle 
oder eine weitere Stelle erhalten soll, solange nicht eine andere Partei 
auf eine größere Stimmenzahl eine Stelle oder eine weitere Stelle 
erhalten hat. Wegen der Berechnung des Wahlergebnisses vgl. das im 
Anhang unter Nr. 4 abgedruckte Muster und die unter Nr. 4a des An- 
hanges abgedruckten weiteren Beispiele zum Muster 4. v 
2) „„Bis zur Höchstzahl der zu Wählenden“. Dieser Zusatz ist 
nicht richtig. Die Teilung ist nur so lange fortzusetzen, bis soviel Höchst- 
zahlen ausgesondert sind, wie der Gesamtzahl der zu wählenden Vor- 
standsmitglieder und Ersatzmänner entspricht. Vgl. die Beispiele S. 45 ff., 
insbesondere Muster 4 Abs. 4 Satz 2 Seite 45. 
817. 
Verteilung der Bewerber innerhalb der Vorschlags— 
listen?). 
Die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der einzelnen Vor- 
schlagslisten bestimmt sich nach der Reihenfolge ihrer Benennung. 
Würde eine Person wegen ihrer Benennung auf mehreren Vor- 
schlagslisten mehrfach gewählt sein, so gilt sie als gewählt auf 
Grund der Liste, auf der ihr die größte Höchstzahl zufällt; bei 
gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los 2). Bei den anderen Listen 
tritt an Stelle des bereits als gewählt geltenden Bewerbers der 
nächstbenannte Bewerber. 
1) Vgl. das im Anhang unter Nr. 4 abgedruckte Muster. 
" 2) Daß bei gleichen Höchstzahlen das Los entscheidet, ist schon 
im §& 16 Abs. 1 Satz 3 gesagt und hier nur wiederholt. Eine nochmalige 
Auslosung findet nicht statt, vgl. das Muster 4 Abs. 7 S. 46. 
8 18. 
Ersatzmänner. 
Nach den Grundsätzen der 88 16 und 17 werden soviel Ersatz- 
männer ausgeschieden, wie zu wählen sind 7). 
Schulz, Arbeiterausschüsse.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.