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Höchstzahl der zu Wählenden 2) geteilt; unter den so gefundenen
Zahlen werden soviel Höchstzahlen 1) ausgesondert und der Größe
nach geordnet, als Mitglieder zu wählen sind. Jede Vorschlags-
liste erhält soviel Mitgliederstellen zugeteilt, wie Höchstzahlen auf
sie entfallen. Wenn eine Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten
zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, welcher dieser
Vorschlagslisten die nächste Stelle zukommt.
Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerber enthält, als
Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Stellen
auf die Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über.
1) Das Höchstzahlensystem (vgl. Vorbemerkungen zur Wahlord-
nung S. 18) beruht auf dem Grundsatz, daß keine Partei eine Stelle
oder eine weitere Stelle erhalten soll, solange nicht eine andere Partei
auf eine größere Stimmenzahl eine Stelle oder eine weitere Stelle
erhalten hat. Wegen der Berechnung des Wahlergebnisses vgl. das im
Anhang unter Nr. 4 abgedruckte Muster und die unter Nr. 4a des An-
hanges abgedruckten weiteren Beispiele zum Muster 4. v
2) „„Bis zur Höchstzahl der zu Wählenden“. Dieser Zusatz ist
nicht richtig. Die Teilung ist nur so lange fortzusetzen, bis soviel Höchst-
zahlen ausgesondert sind, wie der Gesamtzahl der zu wählenden Vor-
standsmitglieder und Ersatzmänner entspricht. Vgl. die Beispiele S. 45 ff.,
insbesondere Muster 4 Abs. 4 Satz 2 Seite 45.
817.
Verteilung der Bewerber innerhalb der Vorschlags—
listen?).
Die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der einzelnen Vor-
schlagslisten bestimmt sich nach der Reihenfolge ihrer Benennung.
Würde eine Person wegen ihrer Benennung auf mehreren Vor-
schlagslisten mehrfach gewählt sein, so gilt sie als gewählt auf
Grund der Liste, auf der ihr die größte Höchstzahl zufällt; bei
gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los 2). Bei den anderen Listen
tritt an Stelle des bereits als gewählt geltenden Bewerbers der
nächstbenannte Bewerber.
1) Vgl. das im Anhang unter Nr. 4 abgedruckte Muster.
" 2) Daß bei gleichen Höchstzahlen das Los entscheidet, ist schon
im §& 16 Abs. 1 Satz 3 gesagt und hier nur wiederholt. Eine nochmalige
Auslosung findet nicht statt, vgl. das Muster 4 Abs. 7 S. 46.
8 18.
Ersatzmänner.
Nach den Grundsätzen der 88 16 und 17 werden soviel Ersatz-
männer ausgeschieden, wie zu wählen sind 7).
Schulz, Arbeiterausschüsse.