Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

165 von 8.-Gotha und dessen vier jüngern Brüdern vom 24. Febr. 1680 etc. 165 
Durchleucht. mit überwiesenen Amt Themar wahrgenommen, auch darzu ein ge- 
wisses Quantum an Geld und Holtz zu einer Beyhülfe ausgesetzet, annoch aber 
zu dem Bau kein Anfang gemachet worden: 
So ist, was das Amt Königsberg belanget, wegen der angegebenen neuen 
Stiftungen fleißige Nachsuchung geschehen; alldieweil sich aber befunden, daß 
bey dem Amt selbst dergleichen nicht vorhanden, diejenigen aber, so auf Rüg- 
heim stehen, bey dessen Übergabe bereits in Consideration kommen, und mit 
übergeben worden, als hat es dabey sein bewenden. Wegen des Römhildischen 
Matricular-Anschlags aber, wollen Seine Durchl., so bald möglich, daran seyn, 
daß die unter andern Puncten auch deßwegen mit Schleußingen ein und anders- 
mahl gepflogene Conferenzen förderlichst mit selbigem Fürstl. Theil, zusamt de- 
nen übrigen Hennebergischen Herren Interessenten, wieder angetreten, und dieß- 
falls die Billigkeit vermittelt werde. So sollen auch die nacher Themar zu einem 
Amt-Hause destinirte Gelder und Bauholtz Herm Herzog Heinrichen abge- 
folgt, und von Herrn Herzog Friederichen bey denen übrigen Fürstlichen 
Hennebergischen Interessenten, so darzu noch etwas beyzutragen haben, damit 
der Abtrag ohne verzögerung geschehe, Fleiß angewendet werden. Weiln 
XVID. 
Zum Achtzehenten, Ihre Fürstliche Durchleuchtigkeiten allerseits, wie 
schon oben berührt, bey diesem Erb-vergleich sattsam verspühret, wie eines Jeg- 
lichen Erb-Portion bereits, in Ansehung Ihres hohen Fürstlichen Hauses, ziem- 
lich schwach worden, und daher leicht begreiffen, wenn bey denen Posteris der- 
gleichen separation vorgehen solte, daß gar bald das Fürstliche Ansehen merck- 
lich verdunckelt werden könte; Alß haben Sie sich samt und sonders dahin ver- 
einbaret und verbunden, daß Keiner unter Ihnen, bey Dero bereits habenden 
oder von Gott erwartenden Nachkommen, weitere Vertheilung gestatten, sondern 
Alle auf solche expedientia bedacht seyn wollen, wie die gesamte Lande viel 
mehr vermehret und näher vereinbaret, als weiter geschwächet und getrennet 
werden können, wie dann in solchem Absehen auch mit denen Bewitthumungen, 
welche ein Jeder nunmehr vor sich zu constituiren hat, Sie also behutsam ver- 
fahren wollen, damit die Landes-Portionen so wenig, als nur immer seyn kan, 
beschweret, zum allerhöchsten aber das Herkommen bey diesem Hause dießfalls 
nicht überschritten werde. Ihre Fürstliche Durchleuchtigkeiten hätten auch gerne 
wegen künftiger Ausstattung der Fürstlichen Töchter, und was die Landschaften 
darbey zu tragen, sich eines gewissen entschlossen; dieweil aber, nach unter- 
schied der Fälle, die umstände mercklich variiren können, auch kein Zweifel, 
daß die getreuen Land-Stände, nach der Zeiten Beschaffenheiten, ihre devotion 
in diesem Stück niemahls zurück ziehen werden; Alß ist dieser Punct zwar aus- 
gesetzet verblieben, es will aber ein Jedweder durch vorsichtiges Haußhalten 
dahin bedacht seyn, damit hierzu und zu andern Bedürfnissen ein Vorrath ge- 
schaffet werde, vermittelst dessen dergleichen Ehren-Fälle, wenn sie sich ereig- 
nen, nebst dem Beytrage dessen, was die Landschaften darzu herschiessen möch- 
ten, um so viel ansehnlicher und vergnüglicher können ausgerichtet werden. 
Ueberdieses haben Ihre Fürstliche Durchleuchtigkeiten einander auch betheuer-
	        
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