Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

194 VIII. Hauptvergleich wegen Herzog Albrechts zu Sachsen Landesportion 194 
VID. 
Zum Achten, gleichwie die Theilung der mobilien bey denen Fürstl. Re- 
sidentien zu Altenburg und Coburg, so wohl auch mit der Stuterey zu Rodach 
bereits würcklich vorgenommen worden; also soll zu demjenigen, was etwann 
dißfalls noch zurück, gleichfalls förderlichst geschritten, auch so dann bey der 
Residentz zum Friedenstein, ausser was die Bibliothec und kunst-Cammer be- 
trift, welche nechst dem Zeughausse und Magazin, wie obgedacht, Herzog Frie- 
derichs Durchl. allein zukommen, und Herzog Albrechts Durchl. sich darauf 
des Anspruchs begeben haben, dergleichen Theilung nach den vorhandenen In- 
ventarien vorgenommen, und Seiner Fürstl. Durchl. Ihre gehörige Portion abge- 
folget werden. Die übrige sämtliche bey denen Aemtern vorhandene Mobilien 
und Inventarien bleiben bey jeglichem Amte unzertrennet, und demjenigen Herrn, 
welchem das Amt zukommen, alleine, und werden demnach von Herm Herzog 
Albrechts Durchl. bey denen oben am Ende des ersten Puncts benahmten an 
Herrn Herzog Friederich durch jetzigen Vergleich zurückfallenden Aemtern 
die dazu gehörige Inventaria mit zurück gelassen. 
RX. 
Zum Neunten, die Herrn Herzog Albrechts Fürstl. Durchl. an denen 
wiederkäuflichen Aemtern Walckenried und Crannichfeld zukommende Portion, 
(denn die Tonndorfischen Wiederlösungs-Gelder, nach der nunmehro würcklich 
geschehenen. Reluition, unter die Activ-Schulden geschlagen,) soll Deroselben von 
Herrn Herzog Friederichs Durchl. entweder an einem Capital, oder durch an- 
nehmliche Güther, gut gethan und abgetragen werden. Und haben dabey Herrn 
Herzog Albrechts Fürstliche Durchl. versprochen, Dero Fürstl. Schwester, Prin- 
ceßin Dorotheen Marien, Herzogin zu Sachsen u. 3. w., völlige Fürstl. Ver- 
pflegung, wie nicht weniger Ihre künftige Ausstattungs-Kosten, so viel Sr. Fürstl. 
Durchl. ratam betrift, dergestalt richtig bey zutragen, und würcklich zu versi- 
chern, und Ihre der Princeßin Durchl. damit freund-Schwesterliches und sattsa- 
mes Vergnügen haben möge. 
X. 
Zum Zehenten, wie wohl man auch gerne so bald zu vertheilung der 
Cammer-Aemter- und Steur-Resten, wie ingleichen des sämtlichen Vorraths, ge- 
schritten wäre, als an welchen ingesamt Herzog Albrechts Durchl. einen Sie- 
benten Theil zu fordern haben, darvon aber auch zuförderst Herrn Herzog 
Ernsts, und Herrn Herzog Johann Ernsts Bau- Mobilien- Beylagers- und 
heimführungs-Gelder, nebst andern gemeinschaftlichen pr&standis abzutragen, so 
ist jedoch dazu und zu einem beständigen quanto weder in einem noch dem an- 
dern zu gelangen gewesen, ehe alle Rechnungen abgehöret, der Calculus gezogen, 
und die Reste examiniret, auch der vorhandene Vorrath gestürtzet worden. Und 
obschon Herrn Herzog Friederichs Durchl. zu folge des im Eingang berühr- 
ten Punctation-Recesses, ohne einigen Verzug daran zu seyn versprochen, damit 
die endliche Richtigkeit auch hierinnen befördert werde, immassen Sr. Fürstl. 
Durchl. die völlige Administration und Direction zusamt der Execution in solchen 
Stücken, biß zur richtig-machung und vertheilung, (worbey Herrn Herzog Al-
	        
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