Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Zweiter Band: Hessen, Lippe, Mecklenburg, Reuß, Oldenburg. (2)

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und dem Herzoglich-Hollstein-Gottorpschen Hause obwaltenden verschiedenen 
wichtigen Differentien und Zwistigkeiten, welche so oft das gute Vernehmen zwi- 
schen dem Rußischen und Dänischen Reiche unterbrochen haben, des fordersam- 
sten und zwar annoch vor der erlangten Majorennitet Sr. Kaiserl. Hoheit des 
CronPrinzen, Thronfolgers und Grosfürsten aller Reußen durch einige, von beyden 
hohen Contrahenten zu ernennende Ministres ein solches Arrangement provisionel 
treffen und errichten zu lassen, wodurch alle bisherige Differenzien, es mögen 
selbige das Herzogthum Schleswig oder Hollstein angehen, auf die allerconve- 
nableste Art und Weise dergestalt gänzlich applanirt werden, daß, so bald 
Höchstbesagte Ihro Kaiser. Hoheit zur Mündigkeit gelanget sein werden, durch 
die hohe Vermittelung Ihro Kaiser. Mayt. und Anwendung Allerhöchst Dero bo- 
norum officiorrum die wirkliche Vollziehung sotanen Arrangement provisionel be- 
werckstelliget werden möge; Als sind dem zu Folge von Ihro Russisch - Kaiser]. 
Mayt. resp. für Sich Ihro Excellence der General-Major und Envoy€ extraordinaire 
am hiesigen Königl. Hofe Herr Michael von Filosoffow, Ritter und en qualite 
als Vormünderin Allerhöchst-Dero Herrn Sohnes, des Cron-Prinzen, Thronfolgers 
und Grosfürsten aller Reußen Paul Petrowitz Kaiser. Hoheit, als regierenden 
Herzogs zu Schleswig-Hollstein, Ihre Excellence der Grosfürstl. wircklicher Ge- 
heimer Rath und Ministre des Vormundschaftlichen Geheimen-Regierungs-Conseil 
zu Kiel, Herr Caspar von Saldern, Ritter, und von Ihro Königl. Mayt. zu Diün- 
nemarck, Norwegen etc. etc. Ihro Excellence der wirckliche Geheimer Rath des 
Conseil, Cammerherr, erster Staats-Sccretarius der Teutschen und ausländischen 
Aflaires und Directeur der Oresundischen Zoll-Cammer Herr Johann Hartwig 
Ernst Freiherr von Bernstorff, Ritter, ferner, Ihro Excellence der wirckliche Ge- 
heimer Rath des Conseil, erster Staats-Secretarius der Dänischen Canzlei, Praeses 
im Collegio de cursu Evangelii promovendo, erster General - Kirchen - Inspector, 
Patronus der Copenhagener Universit6t und Praeses in der Societet der Wissen- 
schaften, Herr Otto Thott, Ritter und Ihro Excellence der wirckliche Geheimer 
Rath des Conseil, Ober- Cammerherr und erster Deputirter zu denen Finanzien 
und in der Westindischen, Guinäischen Rente, auch General-Zoll-Cammer, Herr 
Detlev Reventlow, Ritter ernannt und bevollmächtiget, um an vorgedachtem zu 
treffenden Arrangement provisionel Hand zu legen, darüber in Conferenz und 
Handlung zu treten, einen förmlichen Tractat deshalben zu errichten und zu 
schließen und dergestalt das gauze Geschäfte zum Stande zu bringen, welche 
Herrn Ministres denn, nach vorher geschehener Auswechselung Ihrer am Ende 
dieses Tractats abschriftlich beigefügten Vollmachten zusammen getreten, und 
nach gehaltenen verschiedenen Conferenzen, wobey von beyden Seiten ein fürm- 
liches, zum Grunde dieses Tractats liegendes gemeinschaftliches Protokoll gefüret 
worden, über nachstehende Puncte Sich vereiniget und dergestalt folgenden pro- 
visorischen Tractat bis zur Ratification geschlossen haben, bey welchem beider- 
seits Allerhöchste Contrahenten, als welche Sich nichts eifriger angelegen seyn 
lassen wollen als zu aller und jeder Zeit die Ruhe im Norden auf einen dauer- 
haften Fuß zu etabliren und zu erhalten, vor allen Dingen Sich hiedurch für 
Sich und Ihre Nachfolger au der Regierung zu ewigen Tagen eine unverbrüch-
	        
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