Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

218 X. Das Testament Herzog Ernsts von Hildburghausen 218 
auch den ihnen zugelegten Besoldungen nachdrücklich schützen und ihre treue 
Dienste belohnen. Sollte aber als Wir doch keinen zutrauen, von jemand aus 
ihren Mitteln, ein großer oder solcher Fehler begangen werden, welche eine Mu- 
tation der Dienstbestallung ohnvermeidlich nach sich ziehen mögte, so sollen 
darüber bey Unsern zurückgelassenen Collegiis die Sach gründlich und gewissen- 
hafft untersucht, nach rechtl. unpartheyischen Erkenntniß verschicket, und also 
erörtert werden welchen modum procedendi mit denen Räthen und Bedienten, 
welche etwas verbrochen haben, Wir Unsern Fürstl. Erben und Nachkommen, glei- 
chergestalten hiemit wolleu vorgeschrieben und recommendiret haben. Was denn 
Sechtens Unserer Kinder Auferziehung betrifft, welche, daß Sie wohl nach 
denen Rechten Principiis, weil davon aller Seegen und Wohlstandt dependiret, 
eingerichtet werde, Unsere vornehmste Zeitl. Sorge ist; So haben wir zu Unserer 
sonderbahren satisfaction wahrgenommen, wie Unserc herzgeliebteste Gemahlin 
Hochseel. Andenkens und Dero Fürstl. Geschwistere, dergestalt sorgfältig erzogen 
worden, daß sie nachgehend eine reine und unzertrennliche Liebe unter sich ge- 
heget, auch gegen iedermann hohen und niedern Standes sich iederzeit also auf- 
geführet haben, und respve noch aufführen, daß Ihr. Ihr. Lbd‘ Lbd. davon einen 
allgemeinen Ruhm uud ohngemeine Distinction geniesen, auch durch solche ihre 
beständige Harmonie, bey vielen Verwunderung erwecket haben. 
Wann Wir dann Unsere freundl. geliebte Tochter Sophia Charlotta und 
Unsern leztgebohrnen Sohn Jusephum nicht besser als unter Dero klugen An- 
führung versorgt zu seyn vertrauen, so ersuchen Wir zuförderst die Durchlauch- 
tige Fürstin Unsere freundl. geliebte Schwägerin und Gevatterin die Prinzessin 
Albertinen Elisabethen von Waldeck Lbd. zumahlen dieselbe Unsere freundl. ge- 
liebtest und Hochseeligsten Gemahlin Lbd. auf ihren Todtbett sothane Absicht 
und Erziehung Unserer Kinder und daß Sie zu solchem Ende bey Uns in Un- 
serer Residenz bleiben wollten zugesagt, Sie wolten so lange Ihner in Unserer 
Landes Portion sich aufzuhalten gefällig seyn mag, hierinnen Mutterstelle ver- 
treten, und deren Christfürstl. Erziehung ihren von Gott verliehenen großen Ta- 
lent nach, mit Rath und That zu besorgen, sich mit angelegen seyn lassen, wie 
Wir denn auch weniger nicht auf den etwann vor der Vermählung Unserer ob- 
gedachten freundl. geliebten Tochter oder erreichten vollbürdigen Jahren Unsers 
jüngern Prinzen erfolgten Absterben Unserer ebenfals freundl. geliebten Schwä- 
gerin und Gevatterin Frau Louisa Anna gebohrnen Fürstin zu Waldeck verwit- 
tibten Gräfin zu Erpach etc. so viel deren Zustand es zugeben kann und mag, 
um obgedachte Absicht und Erziehung ersuchet haben wollen, mit Versicherung, 
daß Wir was dessen bey Unsern Leben bereits geschehen, auch noch ferner ge- 
schehen werde, dankbahrlich erkennen dieses aber sowohl als was deßen nach 
Unserem Tod erfolgen wird, von der Güte Gottes nicht unvergolten noch von 
Unsern Kindern selbst anerkanndt bleiben werde. Und wie Wir 
Siebendens Unsere Fürstl. Disposition auch auf Unsere Räthe und andere 
Diener gehen zu lassen Uns geneigt befinden, so crmahnen Wir nochmals zu 
allen Ueberfluß, Unsere nach Uns zur Regierung kommenden freundl. geliebten
	        
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