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sonsten allen übrigen dieser primogenitur Successoren und nachkommen, hiermit
alles ernstes, das Sie solcher errichteter primogenitur, soweit dieselbe einen jeden
bindet, geleben, und sich deßen allerdings gemäs verhalten, darwieder nichts thuen,
handlen, oder fürnehmen, noch das jemand andern zu thuen gestaten in keinerley
weiß noch weege, als lieb einem jeden seye Unsere schwere Kayserl. ungnade
und straffe, und Jdarzu eine Poen, nehmlich viertzig marck löthigen Golds, die
ein Jeder, so ofit Er freventlich hierwieder thäte, Uns halb in Unser, und des
ReichsCammer und den andern halben theil oberwehntem Johann Wilhelm, prin-
tzen zu Sachsen Weymar, deßen Erben und nachkommen, auch sonsten allen
übrigen dieser Primogenitur-Successorn unnachläslich zu bezahlen, verfallen
seyn solle.
Deßen zu Urkund und mehrer bekräfftigung haben Wir an diesen Brieff,
Unsere Kayserliche guldene Bullam wißentlich hangen laßen, der geben ist in
Unserer Statt Wien den neun und zwanczigsten Tag, Monaths Augusti nach Christi
Unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen Geburth im Siebenzehen-
hundert vier und zwanczigsten, Unserer Reiche, des Römischen im dreyzehenden,
des Hispanischen im ein und zwanczigsten, des Hungarischen und Böheimbischen
aber im vierzehenden Jahre.
Carl mppria.
Vt: Frid. Carl G. v. Schönborn R. V. C. mpp.
Ad mandatum Sac“ Caes“ Majestatis
proprium
E. F. v. Glandorff mppria
Collat. und registr.
Johann Friederich v. Wening mpria.
Registrator. Orig. Perg. mit anh. gold. Bulle.
XII.
a.) Herzog Franz Josias zu S.-Koburg-Saalfeld erste Erläuterung seines
am 12. Okt. 1733 errichteten Testaments in Beziehung auf das in
seinem Hause einzuführende Primogeniturrecht vom 18. Mai 1733.
(Aus v. Schultes Urkundenbuch zur koburg-saalfeldischen Landesgeschichte Abth. III Nr. IV und V.)
Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachßen u. s. w. urkunden
und bekennen hiermit! demnach Ihro Röm. Kais. Maj. auf Unser deshalb allergehor-
samstes beschehenes Ansuchen Dero Commission auf Unserer freundl. vielgel.
respve Bruders, Vetters und Schwagers, Herrn Christian Ernsts, Herzogs zu
Sachsen Coburg Saalfeld, und Herrn Friedrich Antons, Fürstens zu Schwarzburg
Rudolstadt Lbden Lbden zu genauer Untersuchung des in Unserer Fürstl. particulier
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