Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

225 für sein fürstliches Haus etc. 295 
sonsten allen übrigen dieser primogenitur Successoren und nachkommen, hiermit 
alles ernstes, das Sie solcher errichteter primogenitur, soweit dieselbe einen jeden 
bindet, geleben, und sich deßen allerdings gemäs verhalten, darwieder nichts thuen, 
handlen, oder fürnehmen, noch das jemand andern zu thuen gestaten in keinerley 
weiß noch weege, als lieb einem jeden seye Unsere schwere Kayserl. ungnade 
und straffe, und Jdarzu eine Poen, nehmlich viertzig marck löthigen Golds, die 
ein Jeder, so ofit Er freventlich hierwieder thäte, Uns halb in Unser, und des 
ReichsCammer und den andern halben theil oberwehntem Johann Wilhelm, prin- 
tzen zu Sachsen Weymar, deßen Erben und nachkommen, auch sonsten allen 
übrigen dieser Primogenitur-Successorn unnachläslich zu bezahlen, verfallen 
seyn solle. 
Deßen zu Urkund und mehrer bekräfftigung haben Wir an diesen Brieff, 
Unsere Kayserliche guldene Bullam wißentlich hangen laßen, der geben ist in 
Unserer Statt Wien den neun und zwanczigsten Tag, Monaths Augusti nach Christi 
Unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen Geburth im Siebenzehen- 
hundert vier und zwanczigsten, Unserer Reiche, des Römischen im dreyzehenden, 
des Hispanischen im ein und zwanczigsten, des Hungarischen und Böheimbischen 
aber im vierzehenden Jahre. 
Carl mppria. 
Vt: Frid. Carl G. v. Schönborn R. V. C. mpp. 
Ad mandatum Sac“ Caes“ Majestatis 
proprium 
E. F. v. Glandorff mppria 
Collat. und registr. 
Johann Friederich v. Wening mpria. 
Registrator. Orig. Perg. mit anh. gold. Bulle. 
XII. 
a.) Herzog Franz Josias zu S.-Koburg-Saalfeld erste Erläuterung seines 
am 12. Okt. 1733 errichteten Testaments in Beziehung auf das in 
seinem Hause einzuführende Primogeniturrecht vom 18. Mai 1733. 
(Aus v. Schultes Urkundenbuch zur koburg-saalfeldischen Landesgeschichte Abth. III Nr. IV und V.) 
Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachßen u. s. w. urkunden 
und bekennen hiermit! demnach Ihro Röm. Kais. Maj. auf Unser deshalb allergehor- 
samstes beschehenes Ansuchen Dero Commission auf Unserer freundl. vielgel. 
respve Bruders, Vetters und Schwagers, Herrn Christian Ernsts, Herzogs zu 
Sachsen Coburg Saalfeld, und Herrn Friedrich Antons, Fürstens zu Schwarzburg 
Rudolstadt Lbden Lbden zu genauer Untersuchung des in Unserer Fürstl. particulier 
UL 1. 15
	        
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