Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

21 Einleitung. 2 
brachten seine grossartigen Heldenthaten und Eroberungen seinem Hause nur 
Ruhm, keinen reellen Machtgewinn ein. Er starb unvermählt am 8. Juli 1639 
zu Neubreisach im Breisgau !). 
Mit dem Tode Herzog Johann Ernsts zu Eisenach am 23. Okt. 1638 er- 
losch die fränkische Linie. Von ihren Besitzungen kamen in Gemässheit 
eines Vertrags vom 13. Febr. 1640 an Sachsen-Altenburg: die Aemter Ko- 
burg, Römhild, Hildburghausen, Neustadt an der Heida, Allstedt (halb) nebst 
den Städten Koburg, Rodach, Römhild, Hildburghausen, Neustadt, Sonneberg, 
Pösneck und Allstedt (halb); an Sachsen-Weimar: die Aemter Eisenach, Volker- 
roda, Kreuzburg, Krainberg, Gerstungen und Haus Breitenbach, Salzungen, Gotha, 
Heldburg, Tenneberg, Veilsdorf, Eisfeld nebst den Städten Eisenach, Kreuzburg, 
Salzungen, Gotha, Heldburg, Ummerstadt, Waltershausen, Eisfeld..e Nachdem so, 
nach Aussterben der sog. fränkischen Linie, alle ernestinischen Lande wieder in 
der thüringischen Linie (Weimar und Altenburg) vereinigt waren, schritten die 
drei überlebenden Söhne Johanns zu Weimar, bald nach dem Tode ihres grossen 
Bruders Bernhard, am 12. Sept. 1641 zu einem neuen Theilungsvertrage. Wil- 
helm zu Weimar erhielt die Aemter Weimar, Ringleben, Jena, Kapellendorf 
und Berka, die Voigteien Schwansee, Brembach, Gebstedt und Magdala, die 
Städte Weimar, Jena, Buttstedt, Buttelstedt, Rastenberg, Lobeda, Neumarkt und 
Magdala. Albrecht zu Eisenach erhielt die Aemter Eisenach, Volkerroda, 
Kreuzburg, Krainberg, Gerstungen, Haus Breitenbach, Salzungen, Heldburg, Eis- 
feld und Veilsdorf mit den Städten Eisenach, Kreuzburg, Salzungen, Ostheim, 
Heldburg, Ummerstadt, Eisfeld und Hildburghausen. Ernst zu Gotha erhielt 
dic Aemter Gotha mit der Stadt Gotha, Tenneberg mit Waltershausen, Georgen- 
thal, Reinhardsbrunnen, Schwarzwald, Wachsenburg mit Ichtershausen, Königs- 
berg, Tonndorf und Salzungen. Auch nach der Theilung von 1641 blieben den 
drei, seit 1644 den zwei Linien viele Angelegenheiten gemeinsam, welche einer 
einheitlichen Leitung bedurften. Zu diesem Zwecke wurde das dem sächsischen 
Familiengebrauche entsprechende Direktorium des Aeltesten beibehalten: „die- 
weilen auch diese obbeschriebene Direktion bei den Nachkommen in solchen ge- 
meinen Stücken gehalten werden soll, so soll der Aelteste als Direktor auf die 
vorgesetzte Art und Weise zu dirigiren verbunden sein“. $ 13 des Vertrages 
von 1641 bestimmt: „Zum Vortheil des Direktorii ist das Amt Oldisleben aus- 
gesetzet und dem ältesten Herrn, der jedesmal dirigiren wird, auf seine Lebtage 
assigniret worden; nach seinem Tode aber soll es auf den andern succedirenden 
Aeltesten fallen“ ?). 
Am 28. Dec. 1644 starb Herzog Albrecht zu Eisenach ohne Nachkommen. 
  
1) B. Röse, Herzog Bernhard der Grosse von Sachsen -Weimar. Biographisch dargestellt. 
3 Theile. Weimar 1828 und 29. 
2) Das Amt Oldisleben, welches so zum Senioratsamte des ernestinischen Hauses gemacht wurde, 
war ein säcularisirtes Klostergut, welches im Naumburger Vertrage von 1554 der ernestinischen Linie 
überlassen, aber schon im folgenden Jahre dem Grafen von Mansfeld in der Eigenschaft eines Mann- 
lehens verliehen worden war. Von diesem wurde es 1591 zurückgekauft. Bei der Theilung von 1641 
wurde es zu keiner Landesportion geschlagen, sondern blieb Gemeingut des ganzen ernestinischen 
Hauses, welches von nun an der Familiensenior als ein Aequivalent für seine Mübewaltung zu lebens- 
länglichem Niessbrauch haben sollte.
	        
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