360 oO. Das Testament des Fürsten Friedrich Ludwig 42
daß dadurch Gottes Ehre und der Wohlstand Dero Haußes, also der intentirte
Zweck erreichet werden mögte.
Hierauff antwortete des Herrn Cantzlars Excell. sich gegen Ihro Hochgräfl.
Gnd. Unsern gnädigsten alten Herrn wendend, was maßen die Hochgräfl. Regie-
rung bereit sey, dasjenige unterthänigst zu beobachten, was Ihro Hochgräfl. Gnd.
aus rühmlichster Vorsorge vor Dero Hohes Hauß und absonderlich vor die hie-
sige Rudolstädtische linie und deren conservation gnädigst verordnen wollen, und
wolten nunmehr des Herrn Cantzlars Excell., dem erhaltenen gnädigsten Befehle
zu unterthänigster Folge, die zu Pappier gebrachte Disposition, convention und
Willens Meinung nochmahls verlesen, und Dero gnädigste Erklärung darauff in
Unterthänigkeit anhören. Hicrauff laß des Herrn Cantzlars Excell. mehrerwehn-
ten Aufsatz und Introduction des Juris primogeniturae, wie es hiebey sub ()
befindlich von Wort zu Wort ab, und fragte hierauf: Ob dieses Ihro Hochgräfl.
Gnd. Wille und Meinung nochmahls sey? Ihro Hochgräfl. Gnd. unser gnädigster
alter Herr höreten nicht allein bey der Verlesung mit großer attention zu, son-
dern antworteteten auch hernach auf die angefügte Frage mit einem deutlichen
und vernchmlichen Ja. Und als des Herrn Cantzlars Excellenz noch einen
Wunsch vor Ihro Hochgräfl. Gnd. Gnd. und des Haußes Schwartzburg hohes
Wohlergehen hinzuthät, mit dem Beysatz, daß durch göttl. Güte dem Hauße
Schwartzburg und der hohen Rudolstädischen linie es niemahls an primogenitis
& secundogenitis gebrechen möge, antworteten unsers gnädigsten alten Herrns
Hochgräfl. Gnd. ferner mit diesen deütlichen Worten: Ich bedanke mich; sahen
sich darauf nach des Herrn Cantzlars Excell. und obbenannte Uns beyde von
der Regierung mit anwesende nochmahls umb, und zeigeten gegen Uns mit einem
unterthänigsten Compliment abtretende, eine gar gnädige Mine. Welches auf
gnädigsten Befehl also nachrichtlich zu registriren gewesen.
Actum ut supra.
Johann Nicolaus Mollwitz
Regierungs Secretarius.
Beilage II.
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Im Nahmen der Heil. Hochgelobten Dreyfaltigkeit, Gottes des Vaters, Got-
tes des Sohnes und Gottes des Heil. Geistes haben Wir Albrecht Anthon, derer
Vier Grafen des Reichs, Graf zu Schwartzburg und Hohnstein, Herr zu Arnstadt,
Sondershausen, Leutenberg, lohra und Clettenberg u. s. w., bereits vor vielen
Jahren her sorgfältiglich erwogen, daß, obwohln der Allerhöchste Gott Uns in
Unserm Ehestande nur mit einem eintzigen Sohne, dem Hochgebohrnen Grafen,
Herrn Ludwig Friedrichen, derer Vier Grafen des Reichs, Grafen zu Schwartz-
burg und Hohustein u. s. w. geseegnet, dennoch durch die Güte des Höchsten,