Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

360 oO. Das Testament des Fürsten Friedrich Ludwig 42 
daß dadurch Gottes Ehre und der Wohlstand Dero Haußes, also der intentirte 
Zweck erreichet werden mögte. 
Hierauff antwortete des Herrn Cantzlars Excell. sich gegen Ihro Hochgräfl. 
Gnd. Unsern gnädigsten alten Herrn wendend, was maßen die Hochgräfl. Regie- 
rung bereit sey, dasjenige unterthänigst zu beobachten, was Ihro Hochgräfl. Gnd. 
aus rühmlichster Vorsorge vor Dero Hohes Hauß und absonderlich vor die hie- 
sige Rudolstädtische linie und deren conservation gnädigst verordnen wollen, und 
wolten nunmehr des Herrn Cantzlars Excell., dem erhaltenen gnädigsten Befehle 
zu unterthänigster Folge, die zu Pappier gebrachte Disposition, convention und 
Willens Meinung nochmahls verlesen, und Dero gnädigste Erklärung darauff in 
Unterthänigkeit anhören. Hicrauff laß des Herrn Cantzlars Excell. mehrerwehn- 
ten Aufsatz und Introduction des Juris primogeniturae, wie es hiebey sub () 
befindlich von Wort zu Wort ab, und fragte hierauf: Ob dieses Ihro Hochgräfl. 
Gnd. Wille und Meinung nochmahls sey? Ihro Hochgräfl. Gnd. unser gnädigster 
alter Herr höreten nicht allein bey der Verlesung mit großer attention zu, son- 
dern antworteteten auch hernach auf die angefügte Frage mit einem deutlichen 
und vernchmlichen Ja. Und als des Herrn Cantzlars Excellenz noch einen 
Wunsch vor Ihro Hochgräfl. Gnd. Gnd. und des Haußes Schwartzburg hohes 
Wohlergehen hinzuthät, mit dem Beysatz, daß durch göttl. Güte dem Hauße 
Schwartzburg und der hohen Rudolstädischen linie es niemahls an primogenitis 
& secundogenitis gebrechen möge, antworteten unsers gnädigsten alten Herrns 
Hochgräfl. Gnd. ferner mit diesen deütlichen Worten: Ich bedanke mich; sahen 
sich darauf nach des Herrn Cantzlars Excell. und obbenannte Uns beyde von 
der Regierung mit anwesende nochmahls umb, und zeigeten gegen Uns mit einem 
unterthänigsten Compliment abtretende, eine gar gnädige Mine. Welches auf 
gnädigsten Befehl also nachrichtlich zu registriren gewesen. 
Actum ut supra. 
Johann Nicolaus Mollwitz 
Regierungs Secretarius. 
Beilage II. 
© 
Im Nahmen der Heil. Hochgelobten Dreyfaltigkeit, Gottes des Vaters, Got- 
tes des Sohnes und Gottes des Heil. Geistes haben Wir Albrecht Anthon, derer 
Vier Grafen des Reichs, Graf zu Schwartzburg und Hohnstein, Herr zu Arnstadt, 
Sondershausen, Leutenberg, lohra und Clettenberg u. s. w., bereits vor vielen 
Jahren her sorgfältiglich erwogen, daß, obwohln der Allerhöchste Gott Uns in 
Unserm Ehestande nur mit einem eintzigen Sohne, dem Hochgebohrnen Grafen, 
Herrn Ludwig Friedrichen, derer Vier Grafen des Reichs, Grafen zu Schwartz- 
burg und Hohustein u. s. w. geseegnet, dennoch durch die Güte des Höchsten,
	        
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