Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

376 Einleitung. 6 
Graf Henrich VIL, der Stifter dieser Linie, und sein Sohn Wolrad I. trugen, 
nach dem bereits erfolgten Vorgange ihres Vetters, des Grafen Ottos III. von 
der landauischen Linie, den 21. Okt. 1438 auch ihren Theil der Grafschaft Wal- 
deck dem Landgrafen Ludwig dem Friedfertigen von Hessen zu Lehen auf, an 
demselben Tage wurde der Lehensbrief ausgestellt (Lünig, Reichsarchiv Bd. XI, 
S. 354 — 358). Graf Wolrad I. beabsichtigte in seinem Hause die Primogenitur 
einzuführen, ohne damit durchzudringen, vielmehr theilten seine beiden Söhne 
Philipp I. und Philipp II. die väterlichen Lande und legten eigene Linien an; 
des Grafen Philipps I. einziger Sohn, Henrich VIII, wurde Stifter der älteren 
waldeckischen, Philipp II. der älteren eisenbergischen Linie Schon 
im J. 1486 hatte Graf Philipp II. mit seines verstorbenen Bruders Sohne, dem 
Grafen Henrich VIII., die väterlichen Lande getheill. Am 27. Aug. 1507 kam 
zu Waldeck eine neue Erbeinigung zu Stande. Vermöge derselben blieben die 
Städte Korbach, Niederwildungen, Sachsenhausen, Sachsenberg und Freienhagen 
gemeinschaftlich. Graf Henrich VIII. bekam Schloss und Stadt Altenwil- 
dungen mit dem davon benannten Amte ganz, Schloss, Stadt und Amt 
Waldeck halb, Schloss, Stadt und Amt Rhoden halb, Schloss, Stadt und Amt 
Neuenburg bis auf etliche Gefälle ganz, die Burg Itter und die dazu gehörige 
halbe Herrschaft zum Theil. Dagegen erhielt Graf Philipp II. die erstgenannten 
Städte gemeinschaftlich, Schloss und Amt Eisenberg ganz, Schloss, Stadt und 
Amt Waldeck halb, Schloss und Amt Eilhausen ganz, Schloss, Stadt und Amt 
Rhoden halb, Schloss, Stadt und Amt Mengeringhausen ganz, Schloss, Stadt und 
Amt Landau ganz, Schloss und Amt Wetterburg ganz, die Herrschaft Düding- 
hausen ganz, auch einen Theil der Herrschaft Itter, welches alles ohngefähr Zwei- 
drittel der ganzen Landschaft betrug. Philipp IV., Henrichs VIIL Sohn (geb. 
1493 7 1573), lernte 1521 Luther zu Worms persönlich kennen, wandte sich der 
evangelischen Lehre zu und liess 1526 zu Waldeck evangelisch predigen, 1546 
trat er dem Schmalkalder Bunde bei. Nach dem Tode Philipps IV._theilten sich 
seine Söhne Samuel, Daniel und Henrich in den vom Vater ererbten Theil der 
Grafschaft. Daniel erhielt Schloss und Amt Neuenburg, das Haus und halb 
Amt Waldeck, starb aber 1577 kinderlos. Henrich X. erhielt das halbe Haus 
und Amt Rhoden zu dem Hause und der halben Herrschaft Itter, f 1577 kin- 
derlos. Samuel hatte schon 1544 Schloss und Amt Wildungen erhalten. Er 
starb 1570, darauf erhielt sein Sohn Günther, als einziger Erbherr wieder seiner 
beiden Oheime und seines Vaters Antheil, also alles, was sein Grossvater be- 
sessen hatte. Mit Günthers Sohne Wilhelm Ernst erlosch die ältere wildungen- 
sche Linie am 16. Sept. 1598. Ihre Lande fielen daher an die ältere eisenber- 
gische Linie, deren Stifter Philipp IL, des Grafen Wolrads I. zweiter Sohn war. 
Ihm folgte in der Regierung 1524 sein ältester Sohn Philipp II. (geb. 1486 
f 1539), während sein zweiter Sohn Franz (geb. 1491 } 1553) Bischof von Mün- 
ster wurde. Graf Philipp III. trat 1529 öffentlich zur evangelischen Lehre über 
und führte dieselbe in seinem Landcestheile ein; er hatte aus zwei Ehen fünf 
Söhne, von denen aber nur zwei, Jobann V. und Wolrad II., Descendenz hinterliessen 
und Gründer besonderer Linien wurden.
	        
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