Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

464 Einleitung. 24 
davon hinweggegeben, - verkauft, verpfändet oder in einige andere Wege vermin- 
dert, sondern vielmehr auf dessen Erhaltung, Verbesserung und bestmögliche 
Vermehrung, zur Befestigung und einer mehrerer Emporbringung des Flores des 
Herzoglichen Hauses, der ernstliche Bedacht genommen werde“. Weiter ver- 
spricht der Herzog: „dass alle und jede von Ihnen während der Regierung an 
Immobilibus bisherig gemachte Aequisitiones ohne Unterschied dem Fideicom- 
misso et Domanio Domus et Familiae cum omni effectu feierlich und förmlich 
einverleibt und bleiben sollen“. 
Nachdem so auch der Frieden mit den herzoglichen Agnaten hergestellt 
war, verlebte Herzog Karl Eugen seine letzten I,ebensjahre in Ruhe zu Hohen- 
beim und starb am 24. Okt. 1793. Ihm folgte sein Bruder Ludwig Eugen (t den 
20. Mai 1795), diesem sein Bruder Friedrich Eugen, der einzige Stammbal- 
ter des Hauses Württemberg, f den 22. Dec. 1797. In die Regierungszeit dieser 
beiden letzten Herzöge wirft bereits die französische Revolution ihre Schatten. 
Unter der Regierung des folgenden Herzogs vollzieht sich der staatliche Umge- 
staltungsprozess des Herzogthums Altwürttemberg in ein ganz neues Staats- 
wesen, das Königreich Württemberg. 
  
Il. Das Königreich Württemberg. 
1. Die Uebergangszeit. 
An dem Kriege zwischen Frankreich und dem Deutschen Reiche nahm 
auch Württemberg Theil, schloss aber anı 7. Aug. 1796 zu Paris einen Sepa- 
ratfrieden, in welchem es seine linksrheinischen Besitzungen an Frankreich ab- 
trat. Die Bestätigung des Reiches erhielt diese Abtretung durch den Frieden 
von Lüneville vom 9. Febr. 1801, welcher das ganze linke Rheinufer an Frank- 
reich überliess; nach A. VII sollten aber die erblichen deutschen Fürsten im 
rechtsrheinischen Deutschland entschädigt werden. Ein Separatvertrag Württem- 
bergs mit Frankreich vom 20. Mai 1802 versprach die Thätigkeit Frankreichs 
zur Herbeiführung einer möglichst günstigen Entschädigung. ‘ 
Dem Herzog Friedrich Eugen war am 22. Dec. 1797 sein erstgeborener Sohn 
Friedrich gefolgt, welcher als der eigentliche Gründer des jetzigen 
Staates Württemberg anzusehen ist. Geboren am 6. Nov. 1754 zu Treptow 
in Hinterpommern, wo sein Vater als preussischer General stand, trat er ebenfalls 
in preussische Kriegsdienste, zog sich aber bald aus denselben zurück, lebte 
lange in Russland, Frankreich und der Schweiz, bis er 1797 die Regierung an- 
trat. Er war seit den Zeiten Karl Alexander$ wieder der erste 
evangelische Regent Württembergs. 
Die durch den Lüneviller Frieden verheissene Entschädigung wurde durch 
den Reichsdeputationshauptschluss $. 6 gewährt, Württemberg erhielt die Propstei 
Ellwangen, die Reichsabtei Zwiefalten, das Stift Comburg, das adelige Damen-
	        
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