Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

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sänger '), t 1298, dessen Schwester Gertrud, später Anna genannt, die Gemah- 
lin K. Rudolfs I. war und die Stammmutter des Hauses Habsburg wurde (} 1281). 
Er selbst war der treueste Rathgeber des Königs, seines Schwagers und beklei- 
dete die Stelle. eines königlichen Landvoigts in Schwaben. Bald nach seinem 
Tode sank aber die Macht des Hauses Hohenberg, wozu schon der Grund durch 
die Theilung gelegt wurde, welche Albrecht selbst mit seinem Bruder Burkard 
vornahm; durch dieselbe entstanden zwei völlig von einander abgesonderte 
Linien, deren jede die ihr zugefallenen Besitzungen nach der Anzahl der Erb- 
nehmer weiter zerstückelte und'nach Umständen der Veräusserung durch Fremde 
preisgab. Das Meiste ging durch Kauf an das Haus Oesterreich und andere 
fremde Dynastien über. Die Familienverbindung mit der stammverwandten 
Zollernschen Linie war völlig in Vergessenheit gerathen. Graf Sigismund, der 
nichts als den berühmten Namen seiner Vorfahren erbte, starb als der letzte 
seiner Linie im J. 1486. 
Unser Interesse beschränkt sich wesentlich auf den jüngeren Zweig der 
Grafen von Zollern, die Nachkommen Friedrichs von Zollern, welcher in der 
Reihe der schwäbischen Grafen gewöhnlich als der Dritte bezeichnet wird. 
Dieser hatte in der Theilung mit Burkard die Stammburg Zollern erhalten, deren 
Namen seine Nachkommenschaft bewahrte. Als Inhaber der Zollernschen Stamm- 
besitzungen nahm er bereits eine bedeutende Stellung unter den Grafen im 
Schwabenlande ein. 
Die hervorragende Bedeutung dieses Geschlechtes beruhte auf seinen Fa- 
milienbesitzungen in Schwaben, welche durch fast uneinnehmbare Burgen ge- 
schützt waren, darunter vor allen die felsenfeste Stammburg Zollern. Um die 
Mitte des XIII. Jahrh. konnte daher der päpstliche Legat Albert von Böhmen 
sagen: „Die von Zollern und zu Hohenberg“, die er zugleich als eine „der edel- 
sten und tapfersten Familien Schwabens‘“ bezeichnet, „vermöchten mit ihren Bur- 
gen und Städten, solange ihnen belieben würde, der Reichsgewalt Widerstand 
zu leisten“. Neben diesem umfangreichen Hausbesitze verwaltete die Familie 
mehrere Grafschaften; bei der frühen Zersplitterung derselben, nach Auf- 
lösung der Gauverfassung, lässt sich ihre Lage und Umfang nicht genau be- 
stimmen, doch ist es wahrscheinlich, dass das später hohenzollernsche, wie das 
bohenbergische Territorium aus der Verbindung von grundherrlichen und ur- 
sprünglich gräflichen Rechten erwachsen ist. Wie es bei den Grafenämtern in 
Schwaben fast allgemein der Fall war, so besassen auch die Zollern ihre Graf- 
schaften unmittelbar vom Reiche als Fahnlehen. Diese unmittelbare Verleihung 
gab den Zollern, sowohl in ihrem Verhältnisse zu Kaiser und Reich, als in Be- 
ziehung auf ihr Territorium eine Stellung, kraft deren sie’ den Fürsten wenig 
nachstanden. So standen die /ollern längst angesehen und einflussreich unter 
den ersten Grafenfamilien ihres Heimathslandes da, als jener Friedrich, der 
Freund und Rathgeber der Hohenstaufen, einen Zweig seines Geschlechtes aus 
  
1) Ludwig Schmid, Graf Albert von Hohenberg, Rotenburg und Haigerlocch vom Hohen- 
zollern-Stamme, der Bänger und Held. 2 Bde. Stuttg. 1879. 
II. 4. (1) 35
	        
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