Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

15 Einleitung. 549 
vereinen.“ (Graf Stillfried, Forschungen 8. 146, Mon. Zoll. I No. 295: Senio- 
ratsvertrag zwischen den Linien Zollern- Hohenzollern und Zollern - Schalksburg). 
Friedrich „der alte Ritter“ hatte drei Söhne, Friedrich den Jüngeren, Ritter 
von der Schalksburg, Friedrich genannt Mülli und Friedrich genaunt der 
Weissgraf, welcher den geistlichen Stand erwählte. Friedrichs „des jungen Rit- 
ters‘ Gemahlin war Mechthilde von Vaihingen, Herrin von Eselsberg, welcher Titel 
auch zuweilen auf ihren Gemahl übertragen wurde. Er starb 1377 wahrscheinlich 
in der Schlacht von Reutlingen ohne Nachkommenschaft. Den Stamm setzte allein 
fort der zweite Sohn Graf Friedrich genannt Mülli, weicher den Vater 
überlebte. Seine erste namhafte Regierungshandlung ist der am 28. Sept. 1391 
von ihm mit Zustimmung seiner Vettern von Hohenzollern bewerkstelligte Verkauf 
der Herrschaft Mühlheim, welche damit dem Hause für immer verloren ging. 
(Mon. Zoll. I No. 421.) Nachdem er im J. 1401 Geschlechtsältester geworden 
war, verkaufte er sogar sein ganzes Besitzthum, die Herrschaft Schalksburg nebst 
Balingen und allem Zubehör, mit alleiniger Ausnahme der Senioratsrechte und 
einiger Privatleben, um 28000 Rheinische Goldgülden unwiderruflich an Graf 
Eberhard von Württemberg. Von einer Zustimmung der Agnaten der Hohen- 
zullernschen Hauptlinie zu diesem für sie so nachtheiligen Rechtsgeschäfte ist 
nicht die Rede, aber auch ebensowenig von einem Proteste gegen dasselbe, wo- 
durch ihnen ein werthvoller Theil ihrer alten Stammbesitzungen für immer ent- 
zogen wurde. Graf Friedrich Mülli starb als der letzte Schalks- 
burger am 1. April 1408. Wir kehren nun zur Hohenzollernschen Haupt- 
linie zurück. 
Der ältere Sohn Friedrichs des Erlauchten, welcher in der brüderlichen 
Erbtheilung 1288 die wichtigsten Stücke, die Stammburg Hohenzollern mit dem 
umliegenden Gebiete erhielt, ist Graf Friedrich von Zollern der Ritter 
„cujus est Zolr.* Ihm folgte zunächst sein ältester Sohn „Graf Friedrich, 
des Hohenbergers Tochtermann“, welcher schon vor 1313 starb. Mit des- 
sen Söhnen Fritzli (} 1313) und Albrecht (f 1317) starb die ältere Unter- 
linie Hohenzollern aus; aber der jüngere Sohn des Ritters „Graf Friedrich 
genannt Ostertag 1.“ pflanzte den Stamm fort. Von seinen drei Söhnen mit 
dem Namen Friedrich legten zwei wieder besondere Linien an, nämlich der 
älteste, der Schwarzgraf und der jüngste „der Strassburger“ (so genannt 
weil er früher Chorherr zu Strassburg gewesen war). Beide Brüder theilten sich 
1344 in das väterliche Erbe, sodass nunmehr zwei förmlich abgetheilte Unter- 
linien, die Schwarzgräfliche und die Strassburger, auf Hohenzollern entstanden. 
a) Die Schwarzgräfliche Unterlinie. 
Graf Friedrich der ältere Schwarzgraf theilte 1344 mit seinem 
jüngsten Bruder, dem Strassburger, das väterliche Erbe, wobei ihm ausser der 
Hälfte der Stammburg und der Hauptstadt Hechingen Antheile an Wessingen, 
ferner Bisingen, Tannheim u. s. w. zufielen (Mon. Zoll. I No. 302); er starb etwa 
1379. Von seinen drei Söhnen succedirte ihm Graf Friedrich der jüngere
	        
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