Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

550 Einleitung. 16 
Schwarzgraf, als regierender Herr in dem Halbtheil der hohenzollernschen 
Besitzungen. Er starb im J. 1412 kinderlos als der letzte seiner Linie. Ueber 
seinen Nachlass brachen heftige Zwistigkeiten aus. 
b) Die Strassburger Unterlinie. 
Nachdem Graf Friedrich „der Strassburger‘‘ den geistlichen Stand verlassen 
hatte, vermählte er sich und nahm mit seinem Bruder 1344 die obengenannte 
Erbtheilung vor; er starb 1366. Von seinen drei Söhnen folgte ihm „Graf 
Fritz der Aeltere von der Hohenzoller“ als regierender Herr, welcher 
allein den Stamm fortsetzte. Er war einer der Hauptleute der Gesellschaft mit 
dem Löwen und lebte in fortwährenden Fehden. Im J. 1401 ertheilte er der 
Stadt Hechingen einen Freiheitsbrief und starb in demselben Jahr. Von seinen 
Söhnen traten drei in den geistlichen Stand; Friedrich genannt Acppeli, wurde 
Chorherr zu Strassburg, Friedrich genannt Fritzli Chorherr zu Strassburg 
(später Bischof zu Constanz), Friedrich gen. Hügli, Klosterherr zu Reichenau, 
später zu Einsiedeln. Diese drei Brüder erhielten eine Geldapanage von je 
50 Hellern und konkurrirten nicht an der Erbtheilung ihrer beiden weltlichen 
Brüder (Mon. Zoll. I N. 467 und 468, Apanagirung der Grafen Aeppeli und 
Fritzli vom 23. Aug. 1402). Bald nach dem Tode des Grafen Fritz des Aeltern 
von der Hohenzoller 1401 gelobten seine beiden weltlichen Söhne Graf Fried- 
rich der Oettinger und GrafEitel-Friedrich I. einander gegenseitig, die 
Stammburg und Hechingen nicht zu veräussern (Mon. Zoll. I No. 465), schlossen 
am 23. Februar 1402 mit ihren beiden Vettern von der schwarzgräflichen Linie 
den Burgfrieden auf Hohenzollern (Mon. Zoll. No. 466) und schritten dann am 
22. Sept. 1402 zur Erbtheilung (Mon. Zoll. No. 470). Diese, so wie mehrere 
andere Erbfälle, veranlassten immer mehr die Entfremdung der beiden verschie- 
denartigen Brüder, des Oettingers und Eitel-Friedrichs I. Dieselbe steigert sich 
aber zum offenen Bruderzwist, als der Oettinger im J. 1415 sein ganzes Besitz- 
thum, ausgenommen seinen unveräusserlichen Antheil an der Stammburg und 
der Stadt Hechingen, an Graf Eberhard von Württemberg verpfändete. Der 
Oettinger wurde geächtet und sein Erbtheil seinem Bruder Eitel-Friedrich zu- 
gesprochen. Er wurde in seiner Stammburg Hohenzollern belagert, welche nach 
zehn Monaten eingenommen und auf kaiserliche Vorschrift am 8. Mai 1423 von 
Grund aus zerstört wurde. Eitel-Friedrich setzte sich in den Besitz des Landes 
und suchte sich besonders mit Württemberg zu verständigen, um sich in dem, 
mühsam errungenen Besitze zu behaupten. Zu diesen Zwecke schloss er am 
12. Mai 1429 zu Gröningen einen Erbvertrag ab, kraft dessen, falls mit ihm 
oder einem seiner Nachkommen der Zollernsche Mannsstamm abgehen würde, die 
Grafschaft Zollern an Württemberg fallen sollte. Dieser Eventualität beugte er 
aber durch seine Vermählung mit Ursula, Tochter des Freiherrn Heinrich vou 
Räzüns 1432 vor. Er machte Friede mit seinen Widersachern, selbst mit dem 
schwäbischen Städtebunde und führte eine musterhafte Ordnung in seinen Stamm- 
landen ein. Eine seiner Hauptsorgen war die Wiederherstellung des Zollernschen
	        
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