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substituiret haben Anno 1488.) Diese Disposition bildet die Grund-
lage der zwei Jahrhunderte später zu Stande gekommenen Erb-
einigung der Glieder des Gesammthauses Hohenzollern.
II. Die Burggrafen vom Nürnberg bis zur Erwerbung der Mark Brandenburg
und der Kurwürde im J. 1413.
Der Stifter der fränkischen Linie ist der oben erwähnte Konrad, als
Burggraf von Nürnberg III, der Sohn Friedrichs I. und der Gräfin Sophia von
Ragaz. Er stand jahrelang den hohenstaufischen Kaisern, besonders Friedrich II.,
als Rathgeber zur Seite und folgte diesem Kaiser bis nach Sicilien. Wir finden
ihn als Genossen des Kaisers bei zahlreichen Kriegsunternehmungen und Staats-
handlungen in Deutschland und Italien; später schlug er sich jedoch zur Partei
Heinrich Raspes und Wilhelms von Holland und wurde auch von diesen Königen
mannigfach begünstigt. Seit der Mitte des XIIL Jahrh. zog sich indessen der
alte Burggraf von den öffentlichen Geschäften zurück auf die Festen Abenberg
und Kadolzburg, welche er, wie eine Art von Altentheil beibehielt, während
er die burggräfliche Regierung seinem Sohne Friedrich überliess. Seine letzten
Lebenszeichen sind reiche Schenkungen an das Kloster Heilsbronn; er starb
am 30. Juni 1261 in hohem Alter und wurde im Kloster Heilsbronn begraben,
welches von nun an als Familiengruft der Burggrafen betrachtet wurde.
Burggraf Konrad III. hinterliess zwei Söhne, Friedrich III. und Konrad IV.,
zwischen welchen eine förmliche Theilung der väterlichen Güter und Lehen
vorgenommen wurde. Der ältere Sohn Friedrich III. erhielt die eigentliche Burg-
grafschaft, Konrad IV., der jüngere Sohn, einen Theil der Allodialbesitzungen
und einige kleinere I.chen. Nach damaliger Sitte führte indessen Konrad IV. eben-
falls den Titel eines Burggrafen mit dem Zusatze des Jüngern, während sein
Bruder Friedrich nach des Vaters Tode „der ältere Burggraf“ hiess. Nicht
einmal das gegenscitige Successionsrecht wurde bei dieser Todtheilung vorbehal-
ten. Konrad IV. starb am 6. Juli 1314, sein Mannsstamm erlosch sehr bald
ruhm- und bedeutungslos mit seinen Söhnen. Von seinen Besitzungen fiel nichts
an den brüderlichen Hauptstamm zurück, indem er alles geistlichen Stiftungen
zuwandte. Die zukünftige Grösse des Hauses ruhte lediglich auf.den Erstge-
borenen, Burggrafen Friedrich III. und dessen Stamme. Je rücksichtsloser Kon-
rad IV. seine ererbten Besitzungen verschleuderte, um so eifriger war Fried-
rich II. im Erwerben und Zusammenhalten. Dazu gab ihm besonders der wich-
tige Meransche Successionsfall Gelegenheit!). Friedrich III. war in
erster Ehe vermählt mit Elisabeth, Tochter Otto’s I., Herzogs von Meran. Das
Haus Meran stand damals sowohl durch seine hohen verwandtschaftlichen Be-
ziehungen, wie durch seine Besitzungen glänzend da. Zu seinen umfangreichen
Gebieten in Tyrol, Kärnthen, Bayern und Franken fügte Otto I. durch seine
1) Riedel a. a. O. B. I 8. 116. Köhler, de ducibus Meran. Altorf 1834. Hormayrs
Werke, Ill, 211. 230. Langs, Bayerns alte Grafschaften 64. 75.