Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

632 Einleitung. 98 
ältere zurücksteht, so ist sie dafür um so stärker mit realen Machtbefugnissen aus- 
gerüstet, welche ihr die höchste Bedeutung für unser nationales Staats- und 
Volksleben für jetzt und alle Zukunft sichern. So hat sich der fast tausend- 
jährige Lebenslauf der Zollern stets in aufsteigender Linie bewegt. Von ein- 
fachen schwäbischen Dynasten, sind sie zu Grafen von Zollern, zu Burggrafen 
von Nürnberg, zu deutschen Reichsfürsten, zu Kurfürsten von Brandenburg, zu 
Königen von Preussen, und endlich zu erblichen deutschen Kaisern emporge- 
stiegen. Möchte dieses glorreiche Geschlecht, mit seiner weltgeschichtlich-provi- 
dentiellen Aufgabe, wie bisher, deutscher Einheit und Freiheit mächtiger Hort 
sein und für alle Zeiten bleiben. Möchte sich das Wort des erhabenen Wieder- 
herstellers der deutschen Kaiserwürde erfüllen, „dass es Ihm und seinen Nach- 
folgern an der Kaiserkrone von Gott verliehen sein möge allzeit Mehrer des 
Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern 
und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und 
Gesittung.“ 
  
Anhang. 
Die Fürsten von Hohenzollern in Schwaben !). 
Indem wir die schwäbische Linie der Grafen von Zollern oben bis auf 
Jost (Jodokus) Nikolaus I. herabgeführt haben, knüpfen wir die Hausge- 
schichte dieses Zweiges beim Tode desselben an, welcher am 10. Febr. 1488 er- 
folgte. Ihm succedirte sein ältester weltlicher Sohn Eitel Friedrich Il, wel- 
cher am 12. Okt. 1497 von Kaiser Maximilian. I. die ursprünglich hohenzollernschen 
Herrschaften Haigerloch und Werstein gegen Räzuns in Graubündten ein- 
tauschte, 1505 die Reichserbkämmererwürde für sein Haus erwarb, 1507 
Reichskammerrichter zu Speier wurde und 1512 starb. Von seinen Söhnen hatte 
nur Eitel Friedrich UI. bleibende Nachkommenschaft, welcher 1525 zu Pavia 
an Gift starb. Dessen Sohn Karl I., geb. zu Brüssel 1516, erhielt am 16. April 
1534 Sigmaringen und Veringen, welche dem Hause Oesterreich heimge- 
fallen waren, verliehen, wurde am 10. Juni 1558 Universalerbe seines Vetters 
des Grafen Jost Nikolaus II. und erhielt Hechingen, Haigerloch und Werstein, 
wurde Alleinbesitzer und Stammbhalter der ganzen schwäbischen 
Linie, } 1576°). Durch eine väterliche Disposition vom 24. Juni 1575 wurde 
  
1) Fidel Baur, Geschichte der hohenzollernschen Staaten Hechingen und Sigmariugen, von 
den ältesten Zeiten bis auf unsere Tage, durchaus nach Quellen bearbeitet. Sigmaringen 1834. Der 
Name „Hohenzollern‘ statt des Namens ‚Zollern“ kommt schon in den ältesten Urkunden vor, 
jenen führte meistens derjenige Graf, welcher im Besitze der Burg Zollern war, die übrigen 
Grafen schrieben sich einfach Grafen von Zollern. Die bleibende Einführung des Namens Hohen- 
zollern datirt von der Erbeinigung Grafen Karls I. im J. 1575. 
2) Eduard Schwarzmann, Karl. I. Graf zu Hohenzollern Sigmaringen und Veringen und 
Markgräfin Anna von Baden und Hochberg. Urkundlich dargestellt. 4. Sigmaringen 1859.
	        
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