Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

99 Einleitung. 633 
der Hausbesitz in drei Theilen unter die drei Söhne Karls I. vertheilt!), Eitel 
Friedrich bekam Hechingen mit der Burg Zollem, Karl Sigmaringen 
und Veringen, Christoph Haigerloch und Werstein. Christophs Linie er- 
losch bereits wieder mit seinem Sohne Karl 1634; die Grafschaften Haigerloch 
und Werstein fielen an Sigmaringen; die beiden andern Linien, Eitel Friedrichs IV. 
zu Hechingen und Karls II. zu Sigmaringen blühten bis auf unsere Tage 
weiter. 
Da die sehr ausführliche Disposition Karls L von 1575 bei vielen Gelegen- 
heiten als massgebendes Hausgesetz anerkannt wurde, so theilen wir dieselbe 
zum ersten Male aus dem fürstlichen Hausarchive mit (Urk. X). Dieselbe führt 
keineswegs die Primogenitur ein, auch nicht für die drei neugebildeten Linien, 
sondern giebt nur dem Aeltesten unter den Brüdern und Vettern gewisse Vor- 
züge, auf ihn soll die Ausübung der Erbkämmerwürde übergehen, auch soll er 
die eigentliche Grafschaft Zollern mit einem gewissen Praecipuum an Revenüen 
erhalten; ausserdem finden sich darin das Verbot der Veräusserungen und Ver- 
pfändungen der Stammbesitzungen ohne Zustimmung der Agnaten, Bestimmungen 
über Töchterverzichte, 4 Aussteuer und Witthum, Austräge bei häuslichen Streitig- 
keiten u. 8. w. 
I. Die Linie Hohenzollern - Hechingen. 
Gründer dieser Linie war Eitel Friedrich IV., der älteste weltliche Sohn 
Karls I., geb. 1545 +} 1605, er verlegte seinen Sitz nach Hechingen und baute 1604 
das Schloss daselbst, wonach seine Linie den Namen erhielt. Auf ihn folgte 
sein Sohn Johann Georg, geb. 1577, welcher am 28. März 1623 durch Kaiser 
Ferdinand II. in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Den Fürsten- 
titel soll führen Johann Georg und „nach ihm sein hinterlassener ältester Sohn 
und fürbaß alle seine ErbensErben, welche die fürstliche Grafschaft und das 
Stammhaus Hohenzollern inne haben, besitzen und regieren würden“. (Das Für- 
stendiplom in Lünigs Reichsarchiv Part. Spec. Cont. II. T. III p. 434, auch bei 
Baur a.a.0. Heft VS. 21ff.) Auf Johann Georg (T 18. Febr. 1624) folgte 
sein ältester Sohn Eitel Friedrich V., welchem es gelang,-am 26. Juni 1653 auf 
dem Reichstage zu Regensburg in das Reichsfürstenkollegium eingeführt zu wer- 
den (T 1661). Seitdem haben die Fürsten zu Hohenzollern im Reichsfürstenrath 
eine Stimme gehabt, welche der regierende Fürst zu Hohenzollern - Hechingen 
führte, während auf den schwäbischen Kreistagen jeder regierende Fürst auf 
der Fürstenbank eine Stimme hatte Bei dem Mangel eines männlichen 
Erben fiel die Landesregierung und die Fürstenwürde an den einzig noch leben- 
den jüngsten Bruder Eitel Friedrichs V., Philipp Christoph Friedrich. 
Ihm folgte 1671 sein erstgeborner Sohn Friedrich Wilhelm in der Regierung, 
welchem am 9. Juli 1692 ein Diplom vom Kaiser ausgestellt worden, wornach 
1) Ein vierter Sohn, Joachim, geb. 1554, nahm die lutherische Konfession an, wurde deshall» 
enterbt, ging an den Hof des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und wurde Stifter einer 
schlesischen Linie, welche bereits mit seinem Sohne Johann Georg 16232 wieder erlosch.
	        
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